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Meine Damen und Herren,
ich begrüße Sie zum Verfassungskonvent, der am heutigen Tag seine Arbeit aufnehmen wird.
Ich weiss, dass es in der Vergangenheit mehrere ernsthafte Versuche gegeben hat, die Verfassung, und mit ihr die staatlichen Strukturen, zu reformieren. Das Scheitern dieser Versuche hatte zur Folge, dass sich in der Demokratischen Union eine gefährliche Lethargie breitgemacht hat.
Die Demokratische Union steht heute an einem Punkt, an dem sie um tiefgreifende Verfassungsreformen nicht mehr herumkommt, wenn sie zukunftsfähig sein will. Aus dieser Erkenntnis heraus hat das Unionskanzleramt die seit Kurzem öffentlich geführte Diskussion aufgegriffen und zu diesem Verfassungskonvent eingeladen.
Um eine Diskussionsgrundlage und Arbeitspapier zu haben, erlaube ich mir, Ihnen ein Punktepapier vorzulegen. Diese Punkte sind nicht in Stein gemeißelt und wurden auf der Grundlage vorhergender Diskussionen erstellt.

Punktepapier für den Verfassungskonvent

I. Das parlamentarische System
I.1 Das Unionsparlament
- Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 5 bis 7 Abgeordnete reduziert.
- Die Stimme des Abgeordneten wird gemäß dem Gesamtergebnis seiner Liste gewichtet. Zieht mehr als ein Kandidat einer Liste in das Unionsparlament, wird die Stimmengewichtung auf diese aufgeteilt.

I.2 Der Unionsrat
- Mitglied im Unionsrat sind die Regierungschefs der Unionsländer.

II. Die Exekutive
II.1 Der Unionspräsident
- Das Amt des Unionspräsidenten wird abgeschafft und mit dem des Unionskanzlers zusammengelegt.
- Die Amtsaufsicht über die Unionsregierung geht auf den Präsidenten des Unionsparlaments, alle anderen Pflichten und Rechte auf den Unionskanzler über.

III. Die Judikative
III.1 Das Unionsgericht
- Das Unionsgericht umfasst 2 hauptamtliche Richter.
- In der erstens Instanz wird vor einem Unionsrichter verhandelt.
- In der zweiten Instanz vor einem Unionsrichter und einem vom Unionsgericht benannten Schöffen. Die Stimme des Unionsrichters ist ausschlaggebend.

IV. Verhältnis Union-Unionsländer
IV.1 Die Gesetzgebung
- Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Bildung (Vorschule, Schule, Hosch- und Fachhochschule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung) geht auf die Unionsebene über.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Bevor ich mich inhaltlich zum Thema äußere, möchte ich monieren, dass mir als Vertreterin im Unionsrat keine Einladung zugegangen ist. Sie haben zwar öffentlich eingeladen, aber eine Pressemitteilung in Form eines Briefes ist keine Einladung an die zuständigen Stellen. Sie möchten doch sicherlich auch persönlich zu einem Termin eingeladen werden und nicht über eine Pressemitteilung erfahren, dass Ihre Anwesenheit erwünscht ist.

Nun komme ich zu Ihrer Vorlage. Das Papier erhält von mir Zustimmung mit Ausnahme zweier Punkte:
  • Wer in den Unionsrat entsendet wird, sollte weiter den Länder oder den Landesadministrationen überlassen sein. Wenn diese neben dem Exekutivchef genügend Personal oder andere Gründe haben, das Landesoberhaupt nicht in den Unionsrat zu entsenden, sollte das deren freie Entscheidung sein.
  • Die Übernahme der Unionskompetenz in Sachen Bildung scheint mir ein Schnellschuss zu sein. Es gibt gar keinen Grund, diese aus den Händen der Länder zu entreißen. Vielleicht können Sie hierzu nochmal näher eingehen. Insbesondere möchte ich Sie, auch für die anderen Politikbereiche, bitten, die Möglichkeit der Vertretungsgesetzgebung in Betracht zu ziehen. Seit einem Jahr besteht diese Option, die auch aus dem Grund eingeführt wurde, dass die Union zu wenig Regelungskompetenzen hätte. In einem guten Jahr, welches seit der Verkündung der Verfassungsänderung verstrichen ist, sind gerade einmal zwei Vertretungsgesetze im Umweltbereich erlassen worden. Alles in allem sehe ich nicht die Not einer Kompetenzverschiebung.
Ergänzt wissen möchte ich noch, dass die Unionsregierung in ihren Posten begrenzt wird. Es sollen neben dem Unionskanzler maximal oder genau drei Ministerien eingerichtet werden: Auswärtiges und Verteidigung, Inneres und Justiz sowie Wirtschaft, Arbeit und Soziales. Diesen obersten Unionsbehörden steht jeweils ein Minister vor. Eine Personalunion mehrerer Ministerien scheint mir nicht sehr sinnvoll, kann aber gern diskutiert werden.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Ich stimme der Kollegin Friedmann in beiden Punkten zu.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Pandora Friedmann
Bevor ich mich inhaltlich zum Thema äußere, möchte ich monieren, dass mir als Vertreterin im Unionsrat keine Einladung zugegangen ist. Sie haben zwar öffentlich eingeladen, aber eine Pressemitteilung in Form eines Briefes ist keine Einladung an die zuständigen Stellen. Sie möchten doch sicherlich auch persönlich zu einem Termin eingeladen werden und nicht über eine Pressemitteilung erfahren, dass Ihre Anwesenheit erwünscht ist.
Frau Friedmann, mir ist sehr bewusst, dass die Form der Einladung, insbesondere die Tatsache, dass diese in Form eines offenen Briefes erfolgte, nicht unbedingt zum guten Ton gehört. Angesichts des Kreises der Eingeladenen und der kurzen Zeit bitte ich dies zu entschuldigen.
Original von Pandora Friedmann
Nun komme ich zu Ihrer Vorlage. Das Papier erhält von mir Zustimmung mit Ausnahme zweier Punkte:
  • Wer in den Unionsrat entsendet wird, sollte weiter den Länder oder den Landesadministrationen überlassen sein. Wenn diese neben dem Exekutivchef genügend Personal oder andere Gründe haben, das Landesoberhaupt nicht in den Unionsrat zu entsenden, sollte das deren freie Entscheidung sein.

  • Die Idee, die hier hinter diesem Vorschlag steht, ist die, dass ich den Eindruck hatte, dass allgemein darüber Konsens herrscht, dass Personal eingespart werden muss. Ich denke, dass dies ein relativ geringer Beitrag der Unionsländer ist.
    Original von Pandora Friedmann
  • Die Übernahme der Unionskompetenz in Sachen Bildung scheint mir ein Schnellschuss zu sein. Es gibt gar keinen Grund, diese aus den Händen der Länder zu entreißen. Vielleicht können Sie hierzu nochmal näher eingehen. Insbesondere möchte ich Sie, auch für die anderen Politikbereiche, bitten, die Möglichkeit der Vertretungsgesetzgebung in Betracht zu ziehen. Seit einem Jahr besteht diese Option, die auch aus dem Grund eingeführt wurde, dass die Union zu wenig Regelungskompetenzen hätte. In einem guten Jahr, welches seit der Verkündung der Verfassungsänderung verstrichen ist, sind gerade einmal zwei Vertretungsgesetze im Umweltbereich erlassen worden. Alles in allem sehe ich nicht die Not einer Kompetenzverschiebung.
Die Idee ist ein Ergebnis der Unions-Länder-Arbeitsgruppe. Über die Kompetenzabgabe herrschte dort Konsens.
Original von Pandora Friedmann
Ergänzt wissen möchte ich noch, dass die Unionsregierung in ihren Posten begrenzt wird. Es sollen neben dem Unionskanzler maximal oder genau drei Ministerien eingerichtet werden: Auswärtiges und Verteidigung, Inneres und Justiz sowie Wirtschaft, Arbeit und Soziales. Diesen obersten Unionsbehörden steht jeweils ein Minister vor. Eine Personalunion mehrerer Ministerien scheint mir nicht sehr sinnvoll, kann aber gern diskutiert werden.
Wir sollten die Unionsregierung nicht zu sehr ans Gängelband nehmen. Und den Zuschnitt von Kabinett und Ministerien dem jeweiligen Koalitionspartnern überlassen.
 

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Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Helen Bont
Die Idee, die hier hinter diesem Vorschlag steht, ist die, dass ich den Eindruck hatte, dass allgemein darüber Konsens herrscht, dass Personal eingespart werden muss. Ich denke, dass dies ein relativ geringer Beitrag der Unionsländer ist.
Das ist eine Gängelung der Länder, die auch dem Verfassungsgedanken widerspricht. Ich darf die Unionsverfassung zitieren:

Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein. Er darf ein Mitglied der Regierung des Landes sein.

Hier liegt ein Ausnahme-Regel-Prinzip in der Form vor, daß die Ausnahme die Mitgliedschaft in einer Landesregierung ist.

Das durch so eine Zwangsregelung wesentliche Personaleinsparungen erreicht werden könnten, ist ohnehin ein Mythos. Wenn ein Land die Ressourcen zur Trennung dieser Ämter nicht hat, kann es diese problemlos von einer Person ausführen lassen.

Ein relevanter Personalgewinn ergibt sich durch solch eine Regelung nicht.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Hajo Poppinga

Das ist eine Gängelung der Länder, die auch dem Verfassungsgedanken widerspricht. Ich darf die Unionsverfassung zitieren:

Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein. Er darf ein Mitglied der Regierung des Landes sein.

Hier liegt ein Ausnahme-Regel-Prinzip in der Form vor, daß die Ausnahme die Mitgliedschaft in einer Landesregierung ist.

Das durch so eine Zwangsregelung wesentliche Personaleinsparungen erreicht werden könnten, ist ohnehin ein Mythos. Wenn ein Land die Ressourcen zur Trennung dieser Ämter nicht hat, kann es diese problemlos von einer Person ausführen lassen.

Ein relevanter Personalgewinn ergibt sich durch solch eine Regelung nicht.
Ich kenne den zitierten Artikel, der entsprechend geändert werden müsste.
Die Frage ist doch: sind Union und Unionsländer bereit, Einschnitte hinzunehmen, um dadurch den Bestand des Staates zu retten oder nicht? Der Eingriff in die Rechte der Länder wäre nun doch wirklich minimal.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Der Einschnitt ist vollkommen unnötig und dazu ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Hoheitsrechte der Unionsländer. Kein Unionsland hat ein Interesse daran, auf Unionsebene nicht vertreten zu sein. Dementsprechend wir jedes Unionslandes für sich passende Regeln finden, um seine Vertretung zu garantieren - wie das jetzt bereits auch geschieht.

Denn wo liegt überhaupt das konkrete Problem, das diese Änderung rechtfertigen würde? Sprich, wo liegt die Notwendigkeit für diese Änderung?

Nein, diese Änderung ist lediglich ein Nebenkriegsschauplatz, der uns von den Kernfragen dieses Konventes abhält. Nämlich a) ob und wie wir das Unionsparlament verkleinern wollen und b) wie dann das Zusammenspiel mit den Vertretern aus den Unionsländern aussehen soll und c) ob wir ein Einheitsparlament wollen?

Mein ganz konkreter Vorschlag zu weiteren Beratung:

1. Wir verschmelzen Unionsrat und Unionsparlament zu einem Unionskongreß (Name frei wählbar)
2. Dieser Unionskongreß hat zwei Klassen von Mitglieder: a) Ländervertreter und b) unionsweit gewählte Mitglieder
3. Die Ländervertreter werden von diesen selbst entsandt, genau wie jetzt auch
4. Die unionsweit gewählten Vertreter (7+, je nach Einwohnerzahl) werden nach Verhältniswahl gewählt (Vorschlag: Die Idee von Frau Bont gefällt mir gut, jeder in den Kongreß gewählten Liste so viele Stimmen zu gewähren, wie sie bei den Wahlen bekam)
5. Die zwei Klassen der Mitglieder haben gemeinsame Aussprachen, aber getrennte Abstimmungen
6. Für Verfassungsänderungen ist eine 2/3-Zustimmung in beider Klassen erforderlich
7. Einfache Gesetze brauchen wie jetzt auch grds. die Zustimmung beider Klassen, die Klasse der unionsweit gewählten Abgeordneten kann sich aber über eine Ablehnung der Klasse der Ländervertreter mit Mehrheit hinwegsetzen

Das Ziel ist dabei klar - ich will erreichen das wir eine Arbeitsstraffung unserer Legislative erreichen und gleichzeitig die Vertretung von Union und Ländern mit der bewährten Kompetenzverteilung beibehalten. Genau dies ließe sich hier erreichen.
 

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Original von Helen Bont
Die Idee, die hier hinter diesem Vorschlag steht, ist die, dass ich den Eindruck hatte, dass allgemein darüber Konsens herrscht, dass Personal eingespart werden muss. Ich denke, dass dies ein relativ geringer Beitrag der Unionsländer ist.
Der Union kann es doch gleich sein, wer die Länder dort vertritt. Es ist nunmal nicht so, dass der Regierungschef zu jeder Zeit auch zu den Sitzungen des Unionsrats erscheinen kann - oder wie zurzeit ein Landesfürst ein Mandat im Unionsparlament innehat. Die Außenvertretung sollte und darf - ich denke, so weit kann ich gehen - nicht von oben vorgeschrieben werden.
Original von Helen Bont
Die Idee ist ein Ergebnis der Unions-Länder-Arbeitsgruppe. Über die Kompetenzabgabe herrschte dort Konsens.
Die sogenannte Union-Länder-Arbeitsgruppe ist doch alles andere als repräsentativ. Wie viele Länder haben sich denn tatsächlich daran beteiligt? Und die Legitimation einer Konferenz hinter verschlossenen Türen ohne jede Öffentlichkeitsarbeit und ohne Bekenntnis aller Landesfürsten zu diesem Gremium ist doch stark in Zweifel zu ziehen. Wenn das Ihr einziges Argument ist, dann sehe ich diesen Punkt als erledigt an.
Original von Helen Bont
Wir sollten die Unionsregierung nicht zu sehr ans Gängelband nehmen. Und den Zuschnitt von Kabinett und Ministerien dem jeweiligen Koalitionspartnern überlassen.
Und da ist das Problem: Je mehr Partner in den Ring steigen, desto mehr Posten gilt es zu verteilen. Wir hatten in fast jedem Kabinett der letzten Jahre ein Ministerium, welches völlig sinnlos vor sich hindümpelte, nur weil ein Koalitionspartner noch ein Ressort brauchte. Und selbst bei den angestammten Ministerien kommt es viel zu häufig zu inaktiven Behördenleitern - lediglich aus koalitionspolitischen Gründen werden diese inkompetenten und inaktiven Bengel nicht entlassen. Mit der Regelung entziehen wir die oberste, die politische Staatsverwaltung und letztlich auch die haushalterisch relevanten Posten dem koalitionären Kalkül und üben mehr Pragmatismus in der Ausführung des Staatswesens. Das halte ich für absolut sinnvoll.
 

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Original von Hajo Poppinga
1.-7.
Herr Kollege Poppinga, dieses von Ihnen vorgeschlagene System hat doch keine entscheidende Änderung des jetzigen zur Folge mit Ausnahme der gemeinsamen Beratung der Gesetzesvorschläge, die allerdings bereits auch jetzt schon durch das permanente Rederecht der Ratsmitglieder im Unionsparlament gegeben ist. Somit bliebe noch Punkt 5 Ihres Vorschlags. Den halte ich durchaus für begrüßenswert. Es sei nur zu klären, wem die Moderation der Sitzungen obliegt.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Pandora Friedmann

Herr Kollege Poppinga, dieses von Ihnen vorgeschlagene System hat doch keine entscheidende Änderung des jetzigen zur Folge mit Ausnahme der gemeinsamen Beratung der Gesetzesvorschläge, die allerdings bereits auch jetzt schon durch das permanente Rederecht der Ratsmitglieder im Unionsparlament gegeben ist. Somit bliebe noch Punkt 5 Ihres Vorschlags. Den halte ich durchaus für begrüßenswert. Es sei nur zu klären, wem die Moderation der Sitzungen obliegt.
Das ist nicht ganz richtig. Da wäre immer noch die Verkleinerung des Unionsparlamentes.

Zur Frage des Vorsitzes: da halte ich es für zweckmäßig, wenn die Unionsratsmitglieder im Unionsparlament an den Aussprachen teilnehmen, den dortigen Vorsitzenden auch für diese Aussprachen zu nehmen. Ggf. kann man die Aussprachen ja auch im Wechsel hüben wie drüben stattfinden lassen.
 

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