Hiermit eröffne ich die Aussprache zum Vergütungsgesetz. Sie dauert mindestens 72h:
VGG - Vergütungsgesetz
§1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt verbindlich die Entlohnung sämtlicher direkten Angestellten des Freistaates Freistein.
§2 Auszahlung
(1) Für die Auszahlung der in diesem Gesetz festgeschriebenen Beträge ist der für Finanzen zuständige Staatsminister verantwortlich.
(2) Die Auszahlung erfolgt innerhalb der ersten fünf Tage eines Kalendermonates für den vergangenen Kalendermonat.
(3) Ist der Empfangsberechtigte keinen vollen Kalendermonat im Dienst des Freistaates Freistein angestellt, so erfolgt die Entlohnung anhand der Tage des Anstellungsverhältnisses anteilig.
(4) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Empfangsberechtige im laufenden Kalendermonat ein Konto im Rahmen des Kontensystems der Demokratischen Union angibt. Nachzahlungen sind nicht gestattet, wenn kein Konto vorhanden ist.
§3 Vergütungen
(1) Der Ministerpräsident des Freistaates Freistein erhält 1200 Bramer pro Kalendermonat.
(2) Jeder Staatsminister des Freistaats Freistein erhält 800 Bramer pro Kalendermonat.
(3) Bürgermeister und Landräte erhalten zum Amtsantritt einmalig eine Vergütung von 400 Bramern.
(4) Jede weitere sich im Staatsdienst befindliche Person erhält zwischen 50 und 500 Bramer pro Kalendermonat. Die Vergütung der weiteren direkten Angestellten des Freistaates Freistein legt der für Finanzen zuständige Staatsminister in Absprache mit dem Ministerpräsidenten per Verordnung fest.
§4 Gehaltsregelung für Mehrfachgehälter
(1) Steht ein Bürger im mehrfachen Dienste des Freistaates Freistein, so erhält er sein Hauptgehalt zu 100 Prozent und jedes weitere Gehalt zu 25 Prozent.
§5 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Verehrte Landtagsmitglieder,
in Freistein muss es für politische Amtsträger und Regierungsmitarbeiter wieder eine Vergütung geben. Aus diesem Grund soll das VGG-Vergütungsgesetz beschlossen werden.
Die Arbeit, die unsere Regierung und die Kommunalverwaltungen (samt Bürgermeistern und Landräten) hier in Freistein leistet, muss honoriert werden. Hierfür ist eine angemessene und faire Vergütung nötig.
Desweiteren schaffen wir dadurch einen weiteren Anreiz, politische Ämter zu übernehmen und für die Ausgestaltung und Aktivität in Freistein etwas beizutragen.
in Freistein muss es für politische Amtsträger und Regierungsmitarbeiter wieder eine Vergütung geben. Aus diesem Grund soll das VGG-Vergütungsgesetz beschlossen werden.
Die Arbeit, die unsere Regierung und die Kommunalverwaltungen (samt Bürgermeistern und Landräten) hier in Freistein leistet, muss honoriert werden. Hierfür ist eine angemessene und faire Vergütung nötig.
Desweiteren schaffen wir dadurch einen weiteren Anreiz, politische Ämter zu übernehmen und für die Ausgestaltung und Aktivität in Freistein etwas beizutragen.
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Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05
Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren Abgeordnete,
der vorgelegte Gesetzentwurf findet meine Zustimmung.
Wie Ministerpräsident Cheman bereits sagte, ist es notwendig, den Staatsbediensteten ein ordentliches und faires Salair zu bezahlen. Dies ist notwendig, um die Menschen zu motivieren, für das Gemeinwesen tätig zu werden und dienst als Anerkennung für die geleistete Arbeit.
der vorgelegte Gesetzentwurf findet meine Zustimmung.
Wie Ministerpräsident Cheman bereits sagte, ist es notwendig, den Staatsbediensteten ein ordentliches und faires Salair zu bezahlen. Dies ist notwendig, um die Menschen zu motivieren, für das Gemeinwesen tätig zu werden und dienst als Anerkennung für die geleistete Arbeit.
Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
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