Organisationsverordnung im Unionsministerium der Justiz
§1 Leitung
(1) Dem Unionsministerium steht der Unionsminister der Justiz vor. Er ist gegenüber allen Beamten und Angestellten des Ministeriums uneingeschränkt weisungsbefugt und führt über sie Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht.
(2) Stellvertreter des Unionsministers der Justiz ist der Staatssekretär, zugleich Leiter der Abteilung 2 (Justizabteilung).
§2 Zentralstelle
(1) Das Büro des Unionsministers führt fachbezogen als Zentrale Auskunftsstelle ein persönliches Referat und ein Öffentlichkeitsreferat.
(2) Die Referate im Büro des Unionsministers werden von Ministerialräten geleitet.
§3 Abteilungen
(1) Das Unionsministerium der Justiz gliedert sich in Abteilungen und Geschäftsbereiche:
Abteilung 1: Zentralabteilung
Geschäftsbereich 1.1: Personalwesen, Organisation
Geschäftsbereich 1.2: Finanzen
Geschäftsbereich 1.3: Interne Verwaltung, EDV
Abteilung 2: Justizabteilung
Geschäftsbereich 2.1: Öffentliches Recht, Verfassungsrecht
Geschäftsbereich 2.2: Strafrecht, Strafprozeßrecht
Geschäftsbereich 2.3: Justizvollzug, Gerichtskasse
Abteilung 3: Aufsicht
Geschäftsbereich 3.1: Unionsgerichte und Rechtspflege
Geschäftsbereich 3.2: Unionsanwaltschaften
Geschäftsbereich 3.3: Notaraufsicht und Universitätsberatung
(2) Die Abteilungen werden mit Ausnahme der Abteilung 2 von Ministerialdirektoren geleitet, die Geschäftsbereiche von Ministerialdirigenten.
§4 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft und ersetzt die Organisationsverordnung I vom 28.03.2007
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mi 16. Dez 2009, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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