Original von Hans Sack
Dies ist meiner Meinung nach Unzureichend Ausformuliert und läd dazu ein der Landwirtschaft Ineffektive Bewirtschaftungsmethoden aufzuzwingen.
Das ist keinesfalls unzureichend ausformuliert, sondern ein generalisierter Auftrag, der aus diesem Grunde schon weiiter formuliert sein muß. Gleichzeitig hat auch die Landwirtschaft keinen Nachteil durch umweltpolitisch vernünftige Bewirtschaftung. Kein Landwirt kann ein Interesse daran haben, wenn etwa seine Böden durch Eindringen von Giften verdorren oder plötzlich aufgrund von Überbewirtschaftung in seinem Bereich kein Grundwasser mehr zur Verfügung steht.
In wie fern betrifft dies die Phahmerindustrie ? Anhand rein Theoretischer Abnalysen ist die verträglichkeit von Medikamenten nicht zu gewährleisten. Oder möchten sie mit einer trial and error Methode an Menschen Experementieren ? Dies wäre meiner Meinung nach Unverantwortlich und würde unseren Medizienischen Standart stark gefärden.
Das betrifft natürlich auch die Pharmaindustrie, sofern und soweit sie Tierversuche durchführt. Während diese heute grundsätzlich erlaubt sind, werden sie zukünftig grundsätzlich verboten sein. Wie sie aber am 2. Halbsatz des § 8 Abs. 1 sehen, kann dafür eine Genehmigung der zuständgen Stelle eingeholt werden. Dementsprechend kann dann die Behörde die Interessen des Antragsstellers mit den Verpflichtungen aus Umweltgesetzbuch und Verfassung abwähen - wenn dann das Interesse für den Tierversuch überwiegt, kann es eine Genehmigung geben.
Wogegen sich das UGB aber wendet, sind Versuche an Tieren ohne jeden Grund und ohne jedes Nachdenken, möglicherweise außer Verhältnis zum durch Versuch erreichten Ergebnis.
Buch IV: Immissionen
Dieses machwerk zeugt schicht von Unnützen und Unwirtschaftlichen Ausgaben für einen großteil der Industrie.
Dann haben Sie das Machwerk in diesem Punkt nicht genau gelesen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.