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Hiermit eröffne ich die Aussprache zum neuen Landessteuergesetz. Sie dauer mindestens 72 h:

Landessteuergesetz des Freistaat Freistein(LandesStG)
§1 – Aufgaben
(1) Dieses Gesetz regelt die Steuereinnahmen und Steuerarten des Freistaat Freistein im Rahmen der Wirtschaftssimulation (Wisim).
(2) Alle Geldsummen in diesem Gesetz sind in Bramer und Alies.

§2 - Steuern
(1) Die angewandten und erhobenen Steuerarten müssen in diesem Gesetz aufgelistet sein. Andere Steuerarten sind nicht zulässig.
(2) Das Recht zur Erhebung und Einforderung von Steuern liegt bei der Landesregierung des Freistaat Freistein.

§3 - Steuerpflicht
(1) Steuerpflicht besteht am Ort der Erstellung oder Verrichtung einer Ware oder Dienstleistung.
(2) Steuerpflicht besteht am Wohnsitz.
(3) Rückwirkende Steuererhebung ist unzulässig.

§4 - Steuerarten
Es gelten folgende Steuern:
a) Einkommenssteuern
b) Umsatzsteuer

§5a - Einkommenssteuer (ESt.)
(1) Die Einkommenssteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Privatpersonen, die Bürger des Freistaat Freistein sind.
(2) Der zu versteuernde Betrag entspricht der Summe aller Einnahmen einer Privatperson.
(3) Die Einkommenssteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§5b – Einkommenssteuer: Steuersätze
Der Einkommenssteuersatz beträgt 0,00 Prozent. Derzeit werden hier keine Steuern erhoben.

§6a - Umsatzsteuer (USt.)
(1) Die Umsatzsteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz im Freistaat Freistein haben.
(2) Der zu versteuernde Betrag ergibt sich aus allen Einnahmen des Unternehmens.
(3) Die Umsatzsteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§6b – Umsatzsteuer: Steuersätze
Der Umsatzsteuersatz beträgt 0,00 Prozent. Derzeit werden hier keine Steuern erhoben.

§7 - Steuerfreiheit
(1) Vereine werden nicht besteuert.
(2) Weitere Steuerbefreiungen können nur durch die Staatsregierung des Freistaat Freistein beschlossen und umgesetzt werden.

§8 - Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Verehrte Landtagsmitglieder,

wir haben uns in der Regierung das abgelehnte Steuergesetz noch einmal angeschaut und noch ein klein wenig überarbeitet.

Wir wollen weiterhin ebenfalls keine Steuern, wollen den Bürgerinnen und Bürgern jedoch zeigen, dass Steuern möglich sein könnten, wenn der Freistaat nicht über gute finanzielle Rücklagen verfügen würde.

Der Freistaat Freistein muss sich finanzieren, wir geben als Freistaat Geld aus für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, für die Kultur und den Sport. Dank der Rücklagen erfodert dies derzeit keine Steuern, ich finde es aber wie gesagt nur fair, den Bürgern zu zeigen, was möglich wäre.

Wir, als Regierung legen Wert darauf, dass wir keine Vermögenssteuer planen und diese komplett ausgeschlossen haben.

Abschliessend wie gesagt, wir wollen derzeit keine Steuern und brauchen diese zur Zeit auch nicht, hier geht es mehr darum, zu zeigen was möglich wäre und vor allem, die Steuern auch jetzt schon gesetzlich zu regeln. Auch wenn der Steuersatz bei 0,00 % liegt.
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Sehe ich das richtig, das wenn man Steuern erheben wollte, müsste man dieses Gesetz neu verabschieden?
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Neu verabschieden ja, allerdins müssten dann nur die Steuersätze diskutiert und beschlossen werden.
Die Grundfassung eines Gesetzes haben wir dann ja schon und wir haben auch Klarheit geschaffen, welche Steuern es geben könnte. Also gesetzlich geregelt.
Unter meiner Regierung wird es keine Vermögenssteuer z. B. geben.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Gibt es hier weiteren Aussprache - Bedarf?
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Dann beende ich hiermit die Aussprache und gehe zur Abstimmung über.
 

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