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Ich denke die juristische Reputation des Herrn Poppinga ist unbestritten und bedarf daher, zumal es nicht Gegenstand der Verhandlung ist, keiner Erläuterung.
Möchten Sie sich nun zur Sache einlassen oder nicht?
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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Der Beklagten empfehle ich einen Blick in die Klageschrift und in das ZGB.Original von Lord of Macshire
Der "Beklagte" möchte von dem "Kläger" gerne wissen, welche "iuristische" Ausbildung er absolviert hat oder wie er auf die Idee kommt, einen Namen als "Sache" zu bezeichnen-
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Vielleicht sollten Sie zunächst einmal darlegen, wieso der Name aus Ihrer Sicht nicht im Eigentum der Klägerin steht
Eventuell wäre es vielleicht angeraten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
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