Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt 
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Du hast deinen Sohn enterbt, weil er Regenbogenfarben mag?Original von Joeli Veitayaki
Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Beiträge: 186
Registriert: Fr 21. Jan 2011, 15:51

Manuri, den 12.02.2011
Einstellungsverfügung
Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:
1. Das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Prof. Pjotr Jerkov auf der Grundlage der am 25.10.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Johannes Georg Graf von Falkenstein wird eingestellt.
2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.
Begründung:
a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre.
b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Jerkov gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierte Äußerung nicht derart ehrverletzend, dass sie eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellen. Die im Rahmen einer Diskussion getätigte Äußerung kann nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nur als grobe Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit gewertet werden. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung des Tatbestands der Beleidigung nach § 66 StGB durch Herrn Jerkov.
Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt.
Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin.
Armin Schwertfeger
Oberster Unionsanwalt
former Speaker of the Parliament of Roldem
