Sollen Unionsländer zusammengelegt werden? Nein. Die Zusammenlegung sollte aber legal möglich sein.
Soll Unionsländern der Ausstieg aus der DU ermöglicht werden? Nein. Es sollte aber der Ausschluss von Unionsländern möglich sein, die wir nicht in unserer Union behalten wollen.
Sollen Unionsparlament und Unionsrat zusammengelegt werden? Ja. Die "Zusammenlegung" sollte darin bestehen, das Unionsparlament ganz abzuschaffen. Der Unionspräsident und auch zwei Stellvertreter sollten dem Unionsrat angehören. Alle Gesetze sollten durch Beschluss des Unionsrates zustande kommen, aber erst durch einen Volksentscheid in Kraft treten.
Sollen künftig Kandidaten aus den Unionsländern und auf Unionsebene gleichzeitig gewählt werden? Ja.
Soll eine Kombination aus Personen und Listenwahl (Erst- und Zweitstimme) eingeführt werden? Nein.