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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von SRM
Das Finanzministerium beantragt den Haushalt für Juni, Juli und August 2009:
Ich bitte um Einleitung der Abstimmung.
 

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Herr Präsident,

ich beantrage, mir nach § 8 III GOUP Rederecht in der Aussprache betreffend meinen Vorschlag zur Wahl zur Unionsrichterin einzuräumen.
 

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Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
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Original von Amber Marie Ford
Herr Präsident,

ich beantrage, mir nach § 8 III GOUP Rederecht in der Aussprache betreffend meinen Vorschlag zur Wahl zur Unionsrichterin einzuräumen.
Erteilt.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Haudegen
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Ich beantrage als Unionsparlamentsabgeordnete die Verabschiedung folgenden Gesetzes:
Gesetz zur Förderung werdender Mütter
Gesetz über die Förderung und soziale Betreuung werdender Mütter

§1 Werdenden Müttern sollen von der Unionsebene soziale Leistungen in verschiedener Form zur Verfügung gestellt werden
(1) Werdende Mütter erhalten einen Gutschein für den Besuch von akkreditierten Schwangerschafts-Beratungseinrichtungen.
(2) Mütter, die nachweislich während der Schwangerschaft in eine soziale Notlage geraten, erhalten zu den grundsätzlichen Sozialleistungen noch Schwangerschafts-Unterstützung in Höhe von 300 Bramern pro Monat.
(3) Alleinstehende Mütter, die nach der Schwangerschaft zeitnah einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen erhalten einen Gutschein für eine Betreuungseinrichtung ihrer Wahl zur Betreuung ihres Kindes nach der Geburt.
(4) Alleinstehende Mütter, die sich dazu entscheiden, die ersten 3 Jahre nach der Geburt die Betreuung und Erziehung ihres Kindes selbst zu übernehmen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 300 Bramern pro Monat pro Kind unter 3 Jahren (Bei Zwillingen also 600 Bramer etc.)
(4b) Für Väter, die die Betreuung und Versorgung ihres Kindes übernehmen, gilt ebenfalls die Regelung §1 (4).

§2 Die Unionsländer können eigene und zusätzliche soziale Regelungen für werdende und junge Mütter erlassen. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip

§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
 

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Victoria Virginia Sewell
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Beitrag von SRM »

Original von Victoria Sewell
Ich beantrage als Unionsparlamentsabgeordnete die Verabschiedung folgenden Gesetzes:
Man möge hierzu bitte die Aussprache beantragen. ;)
 

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Haudegen
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Original von SRM
Man möge hierzu bitte die Aussprache beantragen. ;)
Ich beantrage hiermit die Aussprache zu meinem Gesetzesvorschlag und bitte das Parlamentspräsidium Herr Rousseau-Mason das erste Wort in dieser Aussprache zu erteilen. :)
 

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Victoria Virginia Sewell
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Beitrag von Helen Bont »

Ich beantrage die Abstimmung über den folgenden Grundlagenvertrag:

Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union | Basic Treaty between the Kingdom of Albernia and the Democratic Union

Art. 1 [Ziel | Ambition]
1. Dieser Vertrag dient der Etablierung grundlegender Beziehungen zwischen den Unterzeichnerstaaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

Art. 2 [Diplomatische Einstufung | Diplomatic Classification]
Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.

Art. 3 [Grenzzusicherung | Territorial Issues]
Die Unterzeichnerstaaten sichern sich gegenseitig territoriale Integrität zu. Die Unverletzbarkeit der Grenzen des Vertragspartners wird vollumfänglich anerkannt.

Art. 4 [Einreisebestimmungen | Immigration]
1. Die Unterzeichnerstaaten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des jeweiligen Vertragspartners.
2. Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des Vertragspartners verhängt wurden.
3. Dieser Artikel darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der Vertragspartner unter Angabe der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Art. 5 [Doppelte Staatsbürgerschaft | Dual Citizenships]
1. Die vertragsschließenden Parteien kommen darin überein, innerhalb einer Frist von einem Jahr über die Einrichtung doppelter Staatsbürgerschaften zu debattieren. Ziel soll es sein, doppelte Staatsbürgerschaften für solche Kinder zu ermöglichen, deren Elternteile sowohl aus dem Königreich Albernia als auch aus der Demokratischen Union stammen.
2. Wird in Zukunft eine solche Regelung getroffen, so soll sie schriftlich in diesem Vertrag verankert werden.

Art. 6 [Botschafteraustausch | Exchange of Ambassadors]
1. Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
2. Werden Botschafter in das Gastgeberland entsandt, soll durch das Gastgeberland ein geeignetes Gelände zur Errichtung einer Botschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Das zur Verfügung gestellte Gelände soll als exterritorial gelten.
4. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie die Familien von Diplomaten und Mitarbeitern sind für die Dauer ihrer Tätigkeit bzw. ihres Aufenthalts aufgrund der diplomatischen Tätigkeit von Familienangehörigen vor der Strafverfolgung durch die Behörden des Gastgeberlandes geschützt. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie deren Familien können bei strafrechtlich relevanten Vergehen ausgewiesen werden. Die Ausweisung ist dem Vertragspartner unter Angabe von Gründen anzuzeigen.

Art. 7 [Diplomatische Konsultation | Diplomatic Consultations]
1. Die vertragsschließenden Parteien treffen sich mindestens ein Mal im halben Jahr zum Austausch diplomatisch-politischer Erkenntnisse.
2. Die Treffen sollen abwechselnd im Königreich Albernia und der Demokratischen Union stattfinden.

Art. 8 [Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Economic Cooperation]
Die Unterzeichnerstaaten bekräftigen ihren Wunsch, wirtschaftlich enger zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verzichten die Unterzeichnerstaaten darauf, Unternehmen, deren Hauptsitz im jeweils anderen Land liegt, bei der Gründung von Zweigstellen auf dem eigenen Territorium zu behindern.

Art. 9 [Juristische Zusammenarbeit | Judicial Cooperation]
1. Die vertragsschließenden Parteien schließen ein Auslieferungsabkommen und sichern sich die gegenseitige Auslieferung von mit Haftbefehl gesuchten Straftätern zu, die Zuflucht im jeweils anderen Land gesucht haben, um so einer Strafverfolgung im Heimatland zu entgehen. Die Auslieferung von eigenen Staatsbürgern bleibt ausgeschlossen.
2. Ausgenommen von dieser Regelung sind solche Straftäter, die einen berechtigten Anspruch auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung haben.

Art. 10 [Konfliktregelung | Settlement of Disputes]
Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation, geregelt.

Art. 11 [Kündigung | Abrogation]
Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.

Art. 12 [Schlussbestimmungen | Final Provisions]
1. Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
2. Der Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner und der Ratifizierung der dafür zuständigen Institutionen in Kraft.

[/quote]
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von pjotr »

Ich beantrage die Wiedereröffnung der Debatte um die Wahl von Frau Ford.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Dem schließe ich mich an.
 

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gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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