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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abgeordnete Sewell hat beantragt, Amber Marie Ford zur nebenamtlichen Richterin zu wählen. Die Aussprache wurde beantragt. Frau Sewell, Sie haben das Wort.
die Abgeordnete Sewell hat beantragt, Amber Marie Ford zur nebenamtlichen Richterin zu wählen. Die Aussprache wurde beantragt. Frau Sewell, Sie haben das Wort.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Registriert: Sa 29. Sep 2007, 11:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die DU braucht Richter und Richter mögen die DU. Denn hier ist immer wieder etwas juristisches zu klären - sei es eine Anzeige wegen Beleidigung oder eine Normenkontrollklage.
Frau Amber Marie Ford, bekannte und erfahrene astorisch-freisteinische Juristin, hat aus freien Stücken erklärt, für das Amt eines hauptamtlichen Unionsrichters zur Verfügung zu stehen.
Ich bitte hiermit um die Wahl von Amber Marie Ford zur Unionsrichterin. Damit könnte der Personalbestand des Unionsgerichtes kompetent erweitert werden.
Die DU braucht Richter und Richter mögen die DU. Denn hier ist immer wieder etwas juristisches zu klären - sei es eine Anzeige wegen Beleidigung oder eine Normenkontrollklage.
Frau Amber Marie Ford, bekannte und erfahrene astorisch-freisteinische Juristin, hat aus freien Stücken erklärt, für das Amt eines hauptamtlichen Unionsrichters zur Verfügung zu stehen.
Ich bitte hiermit um die Wahl von Amber Marie Ford zur Unionsrichterin. Damit könnte der Personalbestand des Unionsgerichtes kompetent erweitert werden.
Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
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Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Ich frage mich, wozu sollten wir Frau Ford zur hauptamtlichen Richterin wählen, wenn wir doch schon drei hauptamtliche Richter haben?
Nur weil Frau Sewell ihre Geschlechtgenossin protegieren möchte?
Ich hatte Frau Ford angeboten, sich auf das Amt des Obersten Unionsanwaltes zu bewerben, darauf kam nicht einmal eine Reaktion.
Wer nicht einmal auf ein Angebot des Justizministeriums antwortet, der braucht für mich auch nicht in den Staatsdienst als Richter.
Nur weil Frau Sewell ihre Geschlechtgenossin protegieren möchte?
Ich hatte Frau Ford angeboten, sich auf das Amt des Obersten Unionsanwaltes zu bewerben, darauf kam nicht einmal eine Reaktion.
Wer nicht einmal auf ein Angebot des Justizministeriums antwortet, der braucht für mich auch nicht in den Staatsdienst als Richter.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Di 20. Okt 2009, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Beiträge: 2732
Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Herr Präsident,
meine Damen und Herren Abgeordnete,
erlauben Sie mir, kurz zu den Einwändungen des Herrn Unionskanzlers Stellung zu nehmen:
Es ist zwar richtig, dass derzeit drei hauptamtliche Unionsrichter amtieren, allerdings ist diese Zahl nicht ausreichend, um die volle Funktionsfähigkeit beider Instanzen der Judikative auf Unionsebene zu gewährleisten.
Nach § 5 III UGerG sind die nebenamtlichen Unionsrichter in der Geschäftsverteilung der erstinstanzlichen Unionsgerichte den hauptamtlichen Unionsrichtern gleichgestellt.
Das bedeutet, dass bei der derzeitigen Zusammensetzung des Unionsgerichtes aus drei haupt- und einem nebenamtlichen Unionsrichter und voller Verfügbarkeit aller amtierenden Richter in 75% der Fälle ein hauptamtlicher Unionsrichter den Vorsitz führt, der somit für den in zweiter Instanz zuständigen Spruchkörper nicht mehr verwendbar ist. Diese Quote kann sich durch die Vertretung des derzeit einzigen nebenamtlichen Unionsrichters durch einen hauptamtlichen Unionsrichter in erstinstanzlichen Verfahren noch erhöhen.
Die Folge: es müsste in der großen Mehrzahl der Berufungsverhandlungen vor dem Obersten Unionsgericht zunächst ein Schöffe hinzugewählt werden.
Die gleiche Notwendigkeit entsteht jedes mal, wenn für eine in erster und letzter Instanz vor dem Obersten Unionsgericht verhandelten Sache einer der drei hauptamtlichen Unionsrichter nicht zur Verfügung steht, sei es wegen Verhinderung oder Nichtverwendbarkeit.
Idealerweise benötigt das Unionsgericht zur vollen Funktionsfähigkeit mindestens vier hauptamtliche Unionsrichter, was der Gesetzgeber auch bereits vor der Einführung der nebenamtlichen Unionsrichter erkannt und mit der ersatzlosen Streichung der Begrenzung der Zahl der Unionsrichter auf drei aus dem Unionsgerichtsgesetz umgesetzt hat.
Und zum Vorwurf des Herrn Unionskanzlers meines angeblichen Desinteresses am Amt der Obersten Unionsanwältin möchte ich noch sagen: auf meine Anfrage nach offenen Stellen im Bereich der Rechtspflege teilte der Herr Unionskanzler mir in den Abendstunden des 9. Oktober mit, dass derzeit die Stelle des Obersten Unionsanwaltes ausgeschrieben sei.
Dabei verwies er mich jedoch weder auf die befristete öffentliche Ausschreibung, noch wies er mich auf anderem Wege auf das Ende der Bewerbungsfrist bereits am folgenden Tage hin.
Da ich erstmals vor bald vier Jahren als Rechtsanwältin tätig geworden bin, im Laufe dieser Zeit an verschiedenen Orten praktiziert, u. a. auch bereits einmal das Amt der Obersten Unionsanwältin bekleidet habe und an verschiedenen Verfahren im In- und Ausland beteiligt gewesen bin, bedurfte ich einiger Zeit, meine angeforderten Referenzen zu recherchieren und zu strukturieren.
Das war für mich in den wenigen Stunden bis zum Ende der Ausschreibungsfrist leider nicht zu bewerkstelligen. Von Desinteresse kann daher keine Rede sein, tatsächlich war ich überrascht und auch enttäuscht, bereits am frühen Morgen des übernächsten Tages, abzüglich der Nachtstunden keine vierundzwanzig Stunden nach der an mich ergangenen Aufforderung des Herrn Unionskanzlers, mich als Oberste Unionsanwältin zu bewerben, das Ende der Bewerbungsfrist zur Kenntnis zu nehmen zu haben.
meine Damen und Herren Abgeordnete,
erlauben Sie mir, kurz zu den Einwändungen des Herrn Unionskanzlers Stellung zu nehmen:
Es ist zwar richtig, dass derzeit drei hauptamtliche Unionsrichter amtieren, allerdings ist diese Zahl nicht ausreichend, um die volle Funktionsfähigkeit beider Instanzen der Judikative auf Unionsebene zu gewährleisten.
Nach § 5 III UGerG sind die nebenamtlichen Unionsrichter in der Geschäftsverteilung der erstinstanzlichen Unionsgerichte den hauptamtlichen Unionsrichtern gleichgestellt.
Das bedeutet, dass bei der derzeitigen Zusammensetzung des Unionsgerichtes aus drei haupt- und einem nebenamtlichen Unionsrichter und voller Verfügbarkeit aller amtierenden Richter in 75% der Fälle ein hauptamtlicher Unionsrichter den Vorsitz führt, der somit für den in zweiter Instanz zuständigen Spruchkörper nicht mehr verwendbar ist. Diese Quote kann sich durch die Vertretung des derzeit einzigen nebenamtlichen Unionsrichters durch einen hauptamtlichen Unionsrichter in erstinstanzlichen Verfahren noch erhöhen.
Die Folge: es müsste in der großen Mehrzahl der Berufungsverhandlungen vor dem Obersten Unionsgericht zunächst ein Schöffe hinzugewählt werden.
Die gleiche Notwendigkeit entsteht jedes mal, wenn für eine in erster und letzter Instanz vor dem Obersten Unionsgericht verhandelten Sache einer der drei hauptamtlichen Unionsrichter nicht zur Verfügung steht, sei es wegen Verhinderung oder Nichtverwendbarkeit.
Idealerweise benötigt das Unionsgericht zur vollen Funktionsfähigkeit mindestens vier hauptamtliche Unionsrichter, was der Gesetzgeber auch bereits vor der Einführung der nebenamtlichen Unionsrichter erkannt und mit der ersatzlosen Streichung der Begrenzung der Zahl der Unionsrichter auf drei aus dem Unionsgerichtsgesetz umgesetzt hat.
Und zum Vorwurf des Herrn Unionskanzlers meines angeblichen Desinteresses am Amt der Obersten Unionsanwältin möchte ich noch sagen: auf meine Anfrage nach offenen Stellen im Bereich der Rechtspflege teilte der Herr Unionskanzler mir in den Abendstunden des 9. Oktober mit, dass derzeit die Stelle des Obersten Unionsanwaltes ausgeschrieben sei.
Dabei verwies er mich jedoch weder auf die befristete öffentliche Ausschreibung, noch wies er mich auf anderem Wege auf das Ende der Bewerbungsfrist bereits am folgenden Tage hin.
Da ich erstmals vor bald vier Jahren als Rechtsanwältin tätig geworden bin, im Laufe dieser Zeit an verschiedenen Orten praktiziert, u. a. auch bereits einmal das Amt der Obersten Unionsanwältin bekleidet habe und an verschiedenen Verfahren im In- und Ausland beteiligt gewesen bin, bedurfte ich einiger Zeit, meine angeforderten Referenzen zu recherchieren und zu strukturieren.
Das war für mich in den wenigen Stunden bis zum Ende der Ausschreibungsfrist leider nicht zu bewerkstelligen. Von Desinteresse kann daher keine Rede sein, tatsächlich war ich überrascht und auch enttäuscht, bereits am frühen Morgen des übernächsten Tages, abzüglich der Nachtstunden keine vierundzwanzig Stunden nach der an mich ergangenen Aufforderung des Herrn Unionskanzlers, mich als Oberste Unionsanwältin zu bewerben, das Ende der Bewerbungsfrist zur Kenntnis zu nehmen zu haben.
Zuletzt geändert von Amber Marie Ford am Di 20. Okt 2009, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
Richterin am Unionsgericht
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
ich verweise auf meine PN:
Ihr Schweigen musste ich als Desinteresse werten. Oder darf ich sogar annehmen, dass sie inzwischen das Amt des Obersten Unionsanwaltes als zu unwürdig für ihre hochgestellte Persönlichkeit erachten?
Keine Nachfrage, nichts. Also sparen sie sich ihr Geheule. Sie hatten bis zu den Abendstunden des 10.10. noch die Möglichkeit sich zu bewerben oder zumindest mitzuteilen, dass sie Interesse an dem Amt haben. Ich habe erst am 11.10., 08.49 Uhr das Ergebnis verkündet.Nachricht an Amber Marie Ford vom 09.10.2009 18:17 gelesen am 09.10.2009 18:45
RE: Rechtspflege der Union
Sehr geehrte Frau Ford,
derzeit ist das Amt des Obersten Unionsanwaltes wegen dessen schwerer Erkrankung ausgeschrieben. Sollten Sie Interesse an einer Bewerbung haben, so übermitteln Sie mir Ihre Bewerbungsunterlagen.
gez. Joeli Veitayaki
Unionskanzler und Unionsminister für die Justiz
Ihr Schweigen musste ich als Desinteresse werten. Oder darf ich sogar annehmen, dass sie inzwischen das Amt des Obersten Unionsanwaltes als zu unwürdig für ihre hochgestellte Persönlichkeit erachten?
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Herr Unionskanzler,
bitte verwechseln Sie mich nicht mit einer Abgeordneten einer der Oppositionsfraktionen in diesem Hause.
Ich werfe Ihnen keinerlei Fehlverhalten in dieser Sache vor, ich stelle nur Ihre Mutmaßung richtig, ich sei nicht an einer Bewerbung als Oberste Unionsanwältin interessiert gewesen.
Nach Kenntnisnahme von Ihrer Nachricht habe ich unverzüglich mit der Zusammenstellung meiner Bewerbungsunterlagen begonnen, dies in der Erwartung, dafür länger als abzüglich der Nachtstunden ca. 18 Stunden zur Verfügung zu haben.
Wäre mir Eilbedürftigkeit bekannt gewesen, hätte ich Ihnen vorab ein formloses Bewerbungsschreiben mit der Bitte zukommen zu lassen, meine Referenzen zeitnah nachreichen zu dürfen.
Dass Sie mich auf diese Ausschreibung erst am Vorabend ihres Ablaufes aufmerksam gemacht haben, war mir bedauerlicherweise nicht bekannt.
bitte verwechseln Sie mich nicht mit einer Abgeordneten einer der Oppositionsfraktionen in diesem Hause.
Ich werfe Ihnen keinerlei Fehlverhalten in dieser Sache vor, ich stelle nur Ihre Mutmaßung richtig, ich sei nicht an einer Bewerbung als Oberste Unionsanwältin interessiert gewesen.
Nach Kenntnisnahme von Ihrer Nachricht habe ich unverzüglich mit der Zusammenstellung meiner Bewerbungsunterlagen begonnen, dies in der Erwartung, dafür länger als abzüglich der Nachtstunden ca. 18 Stunden zur Verfügung zu haben.
Wäre mir Eilbedürftigkeit bekannt gewesen, hätte ich Ihnen vorab ein formloses Bewerbungsschreiben mit der Bitte zukommen zu lassen, meine Referenzen zeitnah nachreichen zu dürfen.
Dass Sie mich auf diese Ausschreibung erst am Vorabend ihres Ablaufes aufmerksam gemacht haben, war mir bedauerlicherweise nicht bekannt.
Amber Marie Ford
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Ich mahne zur Vorsicht. Madame Ford bringt nicht die Voraussetzungen mit, unabhängig und neutral urteilen zu können. Daher darf sie sich gerne als Anwältin betätigen und das auch sehr gern aktiv - aber bitte nicht im Richteramt.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Würden Sie diesen Vorwurf bitte substanziieren?
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
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Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Was keine Substanziierung Ihrer Anschuldigung ist, sondern eine leere Worthülse.Original von SRM
Meine Erfahrung mit Ihrer Person führt mich zu diesem Urteil.
Nach mehr als einjährigem Abstand von der Unionspolitik stehe ich dem Geschehen in diesem Land so neutral und unvoreingenommen wie nie zuvor. Ich betrachte sämtliche persönliche Animositäten, die in der Vergangenheit mit wem auch immer einmal bestanden haben mögen, als erledigt, und verfolge keinerlei über ein grundsätzliches Wertefundament hinausgehenden politischen Ziele.
Aktivitätsschwankungen unterliegt naturgemäß jede Person des öffentlichen Lebens, Mitglieder der Unionsregierung ebenso wie Unionsparlamentarier, Regierungschefs der Länder oder, ja, auch Unionsrichter.Außerdem zeigen Sie dauerhaft nie die nötige Aktivität - im Gegenteil.
Insgesamt gehörte ich über einen längeren Zeitraum zu den prägenden Persönlichkeiten der Unionspolitik, was die Behauptung einer dauerhaft mangelnden Aktivität klar Lügen straft.
Amber Marie Ford
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