Das Wort hat die Antragstellerin.Imperialgesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 1 Änderung
(1)§ 2 Abs. 1 Satz 1 wird folgendermaßen geändert:
Das Wort "oder" vor den Worten "als Pulver" wird gestrichen und durch ein Komma ersetzt. Hinter das Wort "Pulver" werden die Worte "oder in Form getrockneter Pflanzenteile" eingefügt.
(2)Dem Gesetz wird ein § 2a zugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Nikotin- oder alkoholhaltige Waren müssen mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis auf der Verpackung versehen sein. Dieser muss die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gegebenen Gesundheitsgefahren benennen.
(2)Dem Gesetz wird ein § 2b zugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Die Abgabe von Alkohol- oder nikotinhaltigen Waren an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Zuwiderhandlung wird entsprechend § 2 Abs. 3 bestraft.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Ich eröffne auf Antrag von Frau Janeway die Debatte zu folgendem Gesetzentwurf.
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Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe diesen Entwurf eingereicht, um unsere Drogengesetzgebung zu verbessern und zu erweitern. Ich denke, Sie alle werden mir zustimmen, das gerade Jugendliche und Kinder vor Suchtmitteln geschützt werden müssen.
Ab 18 Jahren soll jeder selbst bestimmen, was er zu sich nehmen möchte. Aber auch hier muss die Unerfahrenheit junger Leute geschützt werden. Dazu soll der Warnhinweis dienen.
Schlussendlich muss die Suchtmitteldefinition auch auf Pflanzenteile ausgeweitet werden, die ja nicht pulverisiert werden müssen, um geraucht zu werden.
ich habe diesen Entwurf eingereicht, um unsere Drogengesetzgebung zu verbessern und zu erweitern. Ich denke, Sie alle werden mir zustimmen, das gerade Jugendliche und Kinder vor Suchtmitteln geschützt werden müssen.
Ab 18 Jahren soll jeder selbst bestimmen, was er zu sich nehmen möchte. Aber auch hier muss die Unerfahrenheit junger Leute geschützt werden. Dazu soll der Warnhinweis dienen.
Schlussendlich muss die Suchtmitteldefinition auch auf Pflanzenteile ausgeweitet werden, die ja nicht pulverisiert werden müssen, um geraucht zu werden.
Kathryn Janeway-Palm
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Ich denke, wir können mündigen Menschen den Konsum von Alkohol und Tabak erlauben.Original von Lord of Macshire
Was hat das mit der Volljährigkeit zu tun ?
Sollte man gefährliche Suchtmittel nicht generell verbieten ? Erwächst hieraus nicht eine gesamtgesellschaftliche, politische Verantwortung ?
Kathryn Janeway-Palm
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Schade, dass wir nie miterleben werden, wie Sie versuchen jemanden zu erklären, warum Biertrinken und Rauchen aufeinmal illegal ist.Original von Lord of Macshire
Sollte man gefährliche Suchtmittel nicht generell verbieten ? Erwächst hieraus nicht eine gesamtgesellschaftliche, politische Verantwortung ?
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Das würden Sie auch nicht verstehen.
Aber wissen Sie, Verbote oder Einschränkungen bestehen nicht aus ihrer selbst, sondern weil es einen sachlichen Grund für jene gibt.
Ich habe nicht dafür plädiert, derartigen Bier- und Tabakkonsum zu illegalisieren, sondern danach gefragt, wann jemand so "mündig" ist, daß er frei Alkohol und Nikotin konsumieren darf. Warum mit 18 ? Warum nicht bereits mit 16 oder erst mit 21 oder 25 ?
Aber wissen Sie, Verbote oder Einschränkungen bestehen nicht aus ihrer selbst, sondern weil es einen sachlichen Grund für jene gibt.
Ich habe nicht dafür plädiert, derartigen Bier- und Tabakkonsum zu illegalisieren, sondern danach gefragt, wann jemand so "mündig" ist, daß er frei Alkohol und Nikotin konsumieren darf. Warum mit 18 ? Warum nicht bereits mit 16 oder erst mit 21 oder 25 ?