Gesperrt
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Hiermit eröffne ich die Aussprache zum neuen Landessteuergesetz. Sie dauer mindestens 72 h:

Landessteuergesetz des Freistaat Freistein(LandesStG)
§1 – Aufgaben
(1) Dieses Gesetz regelt die Steuereinnahmen und Steuerarten des Freistaat Freistein im Rahmen der Wirtschaftssimulation (Wisim).
(2) Alle Geldsummen in diesem Gesetz sind in Bramer und Alies.

§2 - Steuern
(1) Die angewandten und erhobenen Steuerarten müssen in diesem Gesetz aufgelistet sein. Andere Steuerarten sind nicht zulässig.
(2) Das Recht zur Erhebung und Einforderung von Steuern liegt bei der Landesregierung des Freistaat Freistein.

§3 - Steuerpflicht
(1) Steuerpflicht besteht am Ort der Erstellung oder Verrichtung einer Ware oder Dienstleistung.
(2) Steuerpflicht besteht am Wohnsitz.
(3) Rückwirkende Steuererhebung ist unzulässig.

§4 - Steuerarten
Es gelten folgende Steuern:
a) Einkommenssteuern
b) Umsatzsteuer

§5a - Einkommenssteuer (ESt.)
(1) Die Einkommenssteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Privatpersonen, die Bürger des Freistaat Freistein sind.
(2) Der zu versteuernde Betrag entspricht der Summe aller Einnahmen einer Privatperson.
(3) Die Einkommenssteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§5b – Einkommenssteuer: Steuersätze
Der Einkommenssteuersatz beträgt 5,00 Prozent.

§6a - Umsatzsteuer (USt.)
(1) Die Umsatzsteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz im Freistaat Freistein haben.
(2) Der zu versteuernde Betrag ergibt sich aus allen Einnahmen des Unternehmens.
(3) Die Umsatzsteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§6b – Umsatzsteuer: Steuersätze
Der Umsatzsteuersatz beträgt 5,00 Prozent.

§7 - Steuerfreiheit
Vereine werden nicht besteuert.

§8 - Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Landesregierung sollte durch Staatsregierung ersetzt werden.

Im Übrigen lehne ich das Gesetz ab. Zum einen werden schon Einkommensteuer von der Union erhoben und zum anderen frage ich mich, wie das mit der Umsatzsteuer kontrolliert werden soll.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz

Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Benutzeravatar
SRM
Erleuchteter
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von SRM »

*erfährt über die Medien hiervon und legt die Pläne über die Automobilwerke ad acta*
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Bild

Bild
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Die Namensänderung in Staatsregierung kann man vollziehen.

Ansonsten kann man über die Höhe der Steuersätze diskutieren, aber die Notwendigkeit sehe ich wie schon an anderer Stelle im Freistein Forum mitgeteilt.
Eine Überwachung kann mittels Steuererklärung und Kontrolle durch das Finanzministerium erfolgen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Original von Gerhard Cheman
... aber die Notwendigkeit sehe ich wie schon an anderer Stelle im Freistein Forum mitgeteilt.
Würden Sie die Notwendigkeit dem Landtag auch erläutern, denn ich hatte für dieses sog. Forum keine Einladung ;) Ich sehe noch immer keine Notwendigkeit, Steuern einzuführen, zumal Freistein jeher als Steuerparadies galt.
Eine Überwachung kann mittels Steuererklärung und Kontrolle durch das Finanzministerium erfolgen.
Dann sollte man - wenn man dieses Gesetz einbringt - auch ein entsprechendes Gesetz / Verordnung einbringen bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen.

Wie kann sehen die Kontrollen durch das Ministerium für Finanzen aus?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz

Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Kaiser
Beiträge: 1731
Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Wieviel Geld haben wir denn in der Staatskasse?

Meines Wissens eher zuviel als zu wenig. Also brauchen wir dieses Gesetz nicht.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Die Notwendigkeit besteht darin, dass wir als Freistaat alles mögliche für die Bürger, die Vereine, die Kommunen und vor allem die Wirtschaft tun. Dies alles kostet Geld und ich möchte den nächsten Generationen einen gesunden Freistaat hinterlassen. Meine Aufgabe ist also auch, den Freistaat zu finanzieren UND für alle da zu sein. Und mit unserem Konzept schaffen wir das.

Eine Überwachung wie erwähnt via Finanzministerium mittels Verordnung, diese werden wir rechtzeitig veröffentlichen.

Außerdem möchte ich einen Kompromissvorschlag machen: Leider konnte ich noch keinen kompletten Einblick in die Staatsfinanzen haben, die Kontozugangsdaten des Freistein Kontos fehlen mir noch, da meine Vorgänger Regierung dir Daten während der Amtszeit nie besessen hat. Die Regierungen davor haben mir auf meine Schreiben noch nicht geantwortet. Ich kenne somit nur geplante Ausgaben.
Mein Vorschlag lautet nun: Wenn ich kompletten Einblick habe und wir finanziell gut stehen, beschließen wir das Gesetz und legen die Steuersätze auf 0 % und erheben in dieser Amtszeit keine Steuern. Durch das Gesetz kann aber in jeder Legislaturperiode neu entschieden werden, ob Steuern nötig werden. Das Volk hat somit immer die Stimme.

Hoffe das sagt allen zu, denn ich arbeite für Alle und auch für dir nächsten Generationen, aber ich denke mit dem können doch alle leben.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Ich denke, dass wenn Sie den Einblick in die finanzielle Situation des Freistaats Freistein erhalten, werden Sie sicherlich feststellen, dass wir Geld zu viel haben und eine Beschließung dieses Gesetzes nicht als sinnvoll erachtet wird. Bereits sehr mehr als fünf Jahren haben wir Geld im Überfluss auf dem Staatskonto.

Wenn wir da an die nächsten Generationen denken, so ist dies sehr löblich, allerdings finde ich es unangebracht ein Gesetz zu beschließen, welches wenig Sinn macht und die Steuersätze ohnehin auf 0 % im Nachgang beschlossen werden.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz

Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Das Gesetz sollte auf alle Fälle beschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, das sich der Freistaat finanzieren muss und Steuern möglich sind und das zeigen wir mit dem Gesetz. Ich bin aber gerne bereit, wie erwähnt, über die Steuersätze zu sprechen und sie derzeit auf 0% zu setzen, wenn ich endlich kompletten Einblick auf die Finanzen bekomme.
Sim off:
(Herr Sendlhofer: ANTWORTEN SIE ENDLICH AUF DIE PN UND SCHICKEN SIE DIE KONTO DATEN UND FORUMS PASSWÖRTER)
Sim on:
Grundlegend ist es so, dass wir als Freistaat für Alle da sein werden (für die Bürger, die Vereine und Institutionen und die Wirtschaft), und wir alle gleichermassen unterstützen wollen, auch finanziell. Da wir wie erwähnt auch an die nachfolgenden Generationen denken sollten und müssen, muss sich ein gesunder Freistaat auch finanzieren und damit gesund halten.
Wie gesagt, wenn genügend Geld da ist, wird es derzeit keine Steuern geben, das Gesetz sollte aber her (eben mit den 0% in dieser Amtszeit), damit die Bürger sehen, welche Steuern möglich wären und sind und damit die Bürger vor jeder Amtszeit auch die Wahrheit erzählt bekommen, ob sich daran etwas ändern muss oder eben nicht.
Ich hoffe dieser Kompromiss findet nun Zustimmung.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Erleuchteter

Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich möchte nun unseren Kompromissvorschlag hier vorstellen. Leider kennen ich noch immer nicht den genauen finanziellen Rahmen des Freistaates (wie bereits erwähnt), da die Vorgängerregierungen mit bisher noch keine Kontodaten mitteilen konnten oder nicht auf meine Kommunikationsversuche geantwortet haben.
Trotzdem haben wir in diesem Kompromissvorschlag zunächst die Steuersätze auf 0% gesetzt und wollen in dieser Amtszeit die Steuern aussetzen. Wie es danach weitergeht werden wir mit Blick auf die Staatsfinanzen sehen.
Das Gesetz ist trotzdem schon jetzt nötig, um den Bürgern wie erwähnt schon jetzt zu zeigen, was möglich sein kann und warum (wie hier bereits von mir erwähnt). Ausserdem gehört es zur Simulierung einer gesunden WiSim dazu und die haben wir ja über Kurz oder Lang fest eingeplant.
Hier also der Vorschlag:

Landessteuergesetz des Freistaat Freistein(LandesStG)
§1 – Aufgaben
(1) Dieses Gesetz regelt die Steuereinnahmen und Steuerarten des Freistaat Freistein im Rahmen der Wirtschaftssimulation (Wisim).
(2) Alle Geldsummen in diesem Gesetz sind in Bramer und Alies.

§2 - Steuern
(1) Die angewandten und erhobenen Steuerarten müssen in diesem Gesetz aufgelistet sein. Andere Steuerarten sind nicht zulässig.
(2) Das Recht zur Erhebung und Einforderung von Steuern liegt bei der Landesregierung des Freistaat Freistein.

§3 - Steuerpflicht
(1) Steuerpflicht besteht am Ort der Erstellung oder Verrichtung einer Ware oder Dienstleistung.
(2) Steuerpflicht besteht am Wohnsitz.
(3) Rückwirkende Steuererhebung ist unzulässig.

§4 - Steuerarten
Es gelten folgende Steuern:
a) Einkommenssteuern
b) Umsatzsteuer

§5a - Einkommenssteuer (ESt.)
(1) Die Einkommenssteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Privatpersonen, die Bürger des Freistaat Freistein sind.
(2) Der zu versteuernde Betrag entspricht der Summe aller Einnahmen einer Privatperson.
(3) Die Einkommenssteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§5b – Einkommenssteuer: Steuersätze
Der Einkommenssteuersatz beträgt 0,00 Prozent. Derzeit werden hier keine Steuern erhoben.

§6a - Umsatzsteuer (USt.)
(1) Die Umsatzsteuer gilt für die an der Wirtschaftssimulation (WiSim) teilnehmenden Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz im Freistaat Freistein haben.
(2) Der zu versteuernde Betrag ergibt sich aus allen Einnahmen des Unternehmens.
(3) Die Umsatzsteuer darf nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) aller Einnahmen betragen.

§6b – Umsatzsteuer: Steuersätze
Der Umsatzsteuersatz beträgt 0,00 Prozent. Derzeit werden hier keine Steuern erhoben.

§7 - Steuerfreiheit
Vereine werden nicht besteuert.

§8 - Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Gesperrt

Zurück zu „Landtag“