
§10 der Geschäftsordnung des Unionsrates wird folgender Absatz (6) hinzugefügt:
Sollten der Unionsratspräsident sowie der Stellvertretende Unionsratspräsident beide mehr als 6 Tage abwesend sein, ist jedes offizielle Mitglied des Unionsrates dazu ermächtigt, die Aussprache sowie die Abstimmung bezüglich einer Konstruktiven Neuwahl einzuleiten.
Die Änderung tritt nach erfolgreicher Abstimmung in kraft.
Diese Fassung des Antrags ist nach besten Wissen und Gewissen sprachlich korrigiert worden. Ansonsten hat der Antragssteller das Wort.