Original von Kathryn Janeway
Eben. Fahrlässige Tötung hingegen schon. Die hängt auch nicht von der Arglosigkeit des Opfers ab, sondern vom Vorsatz des Täters. Geht man aber hin und tötet absichtlich ein zum Argwohn unfähiges Kind, dann ist das natürlich Mord.
Ich wiederhole mich: Da ein Kind jedoch keinen Argwohn entwickeln kann wäre jede Begebenheit bei der ein Kind zu Tode kommt Mord.
Original von Lord of Macshire
Im Notwehrrecht liegt eine Abwägung Leben gegen Leben vor. Das ist eine vollkommen andere Angelegenheit.
Nein, da haben Sie das Notwehrrecht falsch verstanden. Hier kann auch die Abwägung Freiheit vs. Leben stattfinden.
Zuletzt geändert von pjotr am Di 29. Sep 2009, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.