Hier muss man fragen: Ist es wirklich ein Ausdruck sexueller Freizügigkeit und einer liberalen, aufgeklärten Gesellschaft wenn Menschen auf Gedeih und Verderb Sex haben ohne Verantwortung für mögliche Folgen übernehmen zu wollen?Original von Palin Waylan-Majere
Hierin sieht man das gedankliche Konstrukt, auf das die Illegalisierer von Schwangerschaftsabbrüchen bauen: es richtig sich nicht nur gegen die Selbstbestimmung der Frau, sondern auch gegen sexuelle Freizügigkeit. Dies sind zwei großartige Errungenschaften unserer modernen und aufgeklärten Gesellschaft - jetzt zu versuchen, die Uhr zurückzustellen, ist reaktionär.
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Kathryn Janeway-Palm
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Und deswegen maßt man sich an als Herr oder Frau über Leben und Tod über das Leben des Kindes zu entscheiden ?Original von Kathryn Janeway
Fakt ist: Das Kind wächst im Bauch der Frau heran. Das Kind schwebt nicht irgendwo atomistisch-vereinzelt durch die Gegend und freut sich seiner Existenz, sondern es ist im Körper einer anderen Person drin. Da muss natürlich eine Abwägung stattfinden. Ob Sie das nun mögen oder nicht ist einerlei.
Es was...?Original von Palin Waylan-Majere
Hierin sieht man das gedankliche Konstrukt, auf das die Illegalisierer von Schwangerschaftsabbrüchen bauen: es richtig sich nicht nur gegen die Selbstbestimmung der Frau, sondern auch gegen sexuelle Freizügigkeit.
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Ironie: Alles klar. Es gibt ja nur die Kirche, die ihre Werte auch in der Politik verteten sehen will. Andere Lobbies gibt es nicht.Original von Palin Waylan-Majere
In der Tat. Politik sollte in den Parlamenten und Parteien gemacht werden, nicht von den Kanzeln der Kleriker aus.
Victoria Virginia Sewell
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Zumindestens muss eine Abwägung erfolgen. Das passiert immer beim Erlassen von Gesetzen, die Grundfreiheiten eingrenzen.Original von Lord of Macshire
Und deswegen maßt man sich an als Herr oder Frau über Leben und Tod über das Leben des Kindes zu entscheiden ?
Kathryn Janeway-Palm
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Ich finde das Führen dieser Diskussion auch nicht toll; diese wurde in der Rechtswissenschaft nämlich schon längst geführt.Original von Kathryn Janeway
Außerdem: Ich finde es nicht so toll, dass hier eine Diskussion über Arg- und Wehrlosigkeit geführt wird. Nach der Logik wäre es auch kein Mord, wenn ein geistig schwerstbehinderter Mensch getötet würde, sofern dieser nicht argwöhnisch sein kann. Gerade die Unfähigkeit zum Argwohn sollte doch gerade die Arglosigkeit induzieren.
Würdest du hier eine tatbestandsmäßige Arglosigkeit annehmen würde automatisch jeder Unfall mit der Todesfolge an einem Kleinkind zum Mord werden.
Das wäre als würde ich behaupten, dass alle Männer Abtreibungsgegner sind, da sie ja keine Abtreibung an sich veranlassen können :rolleyes:Original von Lord of Macshire
Im übrigen, korrekt, dadurch daß ein Kind eben keinen Argwohn entwickeln kann, ist es ja gerade arglos.
Ich finde eher Ihre Ansicht befremdlich. Mit dieser Argumentation müssen Sie auch das Notwehrrecht abschaffen, da dies im Zweifelsfall auch das eigene Leben über ein anderes stellt.Also wiegt das Selbstbestimmungsrecht der Mutter mehr als das Leben des Kindes ? Eine sehr befremdliche Auffassung vertreten Sie.
Eine sehr renitente Auslegung davon, die andere Backe hinzuhalten...
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Dieser Verweis auf die Emanzipationsdebatte ist hier inhaltlich ohne Sinn, da es hier nicht um die Rechte von Frauen oder Männern geht, sondern darum, ob Kinder schon im Bauch der Mutter ein Lebensrecht haben oder ob man sie einfach "entfernen" darf.Original von Palin Waylan-Majere
Oder aber man vertritt ein Gesellschaftsbild, nach dem die Frau sich den Erfordernissen der männlich dominierten Hierarchien unterzuordnen hat.
Und ich fordere keine Unterdrückung der Frau oder des Mannes sondern das Lebensrecht des ungeborenen Kindes - egal ob es ein weibliches oder männliches Baby ist.
Zuletzt geändert von Victoria Sewell am Di 29. Sep 2009, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
Victoria Virginia Sewell
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Monsieur Jerkov, ich wußte noch nicht, dass wir per Du sindIch finde das Führen dieser Diskussion auch nicht toll; diese wurde in der Rechtswissenschaft nämlich schon längst geführt.
Würdest du hier eine tatbestandsmäßige Arglosigkeit annehmen würde automatisch jeder Unfall mit der Todesfolge an einem Kleinkind zum Mord werden.
Außerdem: Ist sonst jeder Unfall mit Todesfolge Totschlag? Eher nicht. Aber das absichtsvolle Töten eines Kleinkindes sollte man als Mord werten, ja. Wer nicht argwöhnisch sein kann, ist immer arglos.
Kathryn Janeway-Palm
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