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Warum? Wenn die Abwägung zu dem Schluss kommt, dass es der Mutter zuzumuten ist, eben auf die Lebensfähigkeit des Kindes zu warten, bis sie die Schwangerschaft vorzeitig beenden darf, ist eine Strafbarkeit des Abbruchs vor diesem Zeitpunkt absolut legitim.Original von Palin Waylan-Majere
Diese Güterabwägung wird wohl kaum sehr fair verlaufen, wenn eine Option strafbar ist.
Kathryn Janeway-Palm
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Malen Sie nicht mal den Teufel an die Wand. Jede verantwortungsvolle Mutter, wovon ich glaube die überwiegende Mehrheit der Frauen in unserem Land zu zählen ist, wird diese Verantwortung tragen, das Wohl des Kindes stets im Auge zu haben. Wir brauchen keine Bevormundung. Aber wir müssen eben auch an die anderen Fälle denken und deswegen gehört Abtreibung dem Mord gleich unter Strafe gestellt.Original von Palin Waylan-Majere
Wenn der Schwangerschaftsabbruch einmal illegalisiert wurde, was folgt als nächstes? Verbot von Verhütungsmitteln? Arbeitsverbot für Schwangere, sie könnten ja das Kind gefährden? Verbot von Alkohol und Zigaretten, sie könnten ja von Schwangeren konsumiert werden?
Über ihren eigenen Körper, aber nicht über den des Kindes.Es gibt genau zwei Möglichkeiten: entweder, man bekennt sich zum Selbstbestimmungsrecht der Frau, ihrem Verfügungsrecht über ihren eigenen Körper ...
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Diese Haltung ist mir ein Graus und überschreitet noch jene, dieser, welche Abtreibung generell als straflos sehen wollen. Wollen Sie allen ernstes abwägen zwischen dem Leben eines menschlichen Wesens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau ? Das ist doch emanzipatorisches Geschwätz. Wenn manche Frauen heute durch die Gegend pimpern, dann folgt daraus als Konsequenz, daß eine Schwangerschaft möglich ist. Das ist eine biologische Tatsache, über die Frau schwer selbst bestimmen kann.Original von Kathryn Janeway
Das ist doch wieder arg polemisch. Warum endet Gleichberechtigung, wenn man simple biologische Tatsachen im Rahmen der Güterabwägung betrachtet? Auch wenn das Kind nicht geboren ist, hat es dennoch zumindest in ethischer Hinsicht ein Recht, überhaupt zu leben. Dieses Recht steht in einem Widerstreit zum Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Wenn 2 Rechte im Widerspruch stehen, muss eine Güterabwägung erfolgen. Hier könnte es doch so sein: Bei gutem Grund darf abgetrieben werden, ohne guten Grund muss zumindest auf die Lebensfähigkeit des Kindes gewartet werden.
Zuletzt geändert von Anonymous am Di 29. Sep 2009, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Tatsache, dass meine Vermutung unkommentiert bleibt, legt nahe, dass ich recht habe.Original von SRM
Die RVP demaskiert sich zunehmend als Lobby der katholischen Kirche - meinen Glückwunsch.
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Fakt ist: Das Kind wächst im Bauch der Frau heran. Das Kind schwebt nicht irgendwo atomistisch-vereinzelt durch die Gegend und freut sich seiner Existenz, sondern es ist im Körper einer anderen Person drin. Da muss natürlich eine Abwägung stattfinden. Ob Sie das nun mögen oder nicht ist einerlei.Original von Lord of Macshire
Diese Haltung ist mir ein Graus und überschreitet noch jene, dieser, welche Abtreibung generell als straflos sehen wollen. Wollen Sie allen ernstes abwägen zwischen dem Leben eines menschlichen Wesens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau ? Das ist doch emanzipatorisches Geschwätz. Wenn Frauen heute durch die Gegend pimpern, dann folgt daraus als Konsequenz, daß eine Schwangerschaft möglich ist. Das ist eine biologische Tatsache, über die Frau schwer selbst bestimmen kann.
Kathryn Janeway-Palm
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Hierin sieht man das gedankliche Konstrukt, auf das die Illegalisierer von Schwangerschaftsabbrüchen bauen: es richtig sich nicht nur gegen die Selbstbestimmung der Frau, sondern auch gegen sexuelle Freizügigkeit. Dies sind zwei großartige Errungenschaften unserer modernen und aufgeklärten Gesellschaft - jetzt zu versuchen, die Uhr zurückzustellen, ist reaktionär.Original von Lord of Macshire
Wenn Frauen heute durch die Gegend pimpern, dann folgt daraus als Konsequenz, daß eine Schwangerschaft möglich ist. Das ist eine biologische Tatsache, über die Frau schwer selbst bestimmen kann.
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Die Güterabwägung zwischen "Ich habe keine Lust, ein Kind 9 Monate auszuhalten" und dem Lebensrecht eines Menschen habe ich bereits getroffen. Daher der Gesetzesantrag.Original von Palin Waylan-Majere
Diese Güterabwägung wird wohl kaum sehr fair verlaufen, wenn eine Option strafbar ist.
Ein gar schröcklicher Verdacht. =)Original von Palin Waylan-Majere
Der Verdacht drängt sich auf, ja.
Zuletzt geändert von Victoria Sewell am Di 29. Sep 2009, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
Victoria Virginia Sewell
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