Hallo Ihr Lieben,
folgender Fall in meiner Familie:
Vater muss wegen schweren Unfalls dauerhaft in ein Pflegeheim, der Eigenanteil ist höher als die Rente, die er bereits bezieht.
Der Rest wird derzeit vom Ehepartner finanziert - der möchte dass aber nicht gerne tun, denn der Ehepartner hat zwar ein durchaus ordentliches Einkommen (ca. 2.500 EUR), aber auch entsprechende Kosten zu tragen.
Frage jetzt: Muss Ehepartner zuzahlen?
Und, weitere Frage: Hat Tochter, die über 18 ist, noch Anspruch auf Unterhalt vom Vater und kann sie diesen beziehen?
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Hallo,
unter Umständen hat der Vater Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das könnte einen Betrag bis zu 1470 € (in Härtefallen 1918 € - Stichwort Pflegestufe. Hat er sowas?) sein. Sollte er noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen wird ihn dahingehend die ausgesuchte Einrichtung beraten.
Überdies gilt: Grundsätzlich ist der Ehepartner (u.U. auch die Kinder) zum Unterhalt verpflichtet. Aber auch im Pflegefall gibt es eine Freibetrag für die zum Unterhalt verpflichteten Person.
Hier gilt: Einfach einen Antrag bei Sozialamt auf „Hilfe zur Pflege in einer stationären Einrichtung“ stellen. Die werden errechnen was der Staat zahlt (neben der Pflegekasse) und was eventuell der Ehepartner dazu legen muss. Als Richtlinie kannst Du hier rein schauen. Aufwendungen aus dem Einkommen die zur Sicherung des Vermögens nötig sind werden natürlich auch bei der Berechnung berücksichtigt.
Das ist jetzt ein kleiner Überblick. Bei weiteren Fragen gerne
unter Umständen hat der Vater Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das könnte einen Betrag bis zu 1470 € (in Härtefallen 1918 € - Stichwort Pflegestufe. Hat er sowas?) sein. Sollte er noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen wird ihn dahingehend die ausgesuchte Einrichtung beraten.
Überdies gilt: Grundsätzlich ist der Ehepartner (u.U. auch die Kinder) zum Unterhalt verpflichtet. Aber auch im Pflegefall gibt es eine Freibetrag für die zum Unterhalt verpflichteten Person.
Hier gilt: Einfach einen Antrag bei Sozialamt auf „Hilfe zur Pflege in einer stationären Einrichtung“ stellen. Die werden errechnen was der Staat zahlt (neben der Pflegekasse) und was eventuell der Ehepartner dazu legen muss. Als Richtlinie kannst Du hier rein schauen. Aufwendungen aus dem Einkommen die zur Sicherung des Vermögens nötig sind werden natürlich auch bei der Berechnung berücksichtigt.
Das ist jetzt ein kleiner Überblick. Bei weiteren Fragen gerne
Vincenzo De Luca
Via Antonio de Luca, 17
Heroth-Sodia
Unionsgeschäftsführer der FDU

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