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Doppel-As
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Ich stelle mir gerade die Frage, wie sich die Nichtumsetzung von Gerichtsbeschlüssen zur Würde des Amtes des Unionspräsidenten verhält. Weiß dazu jemand eine Antwort?
Geduld ist eine Tugend. Im Präsidialamt wird die gerichtliche Anordnung aktuell geprüft.
 

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Dann frag ich mich natürlich, wozu der Präsident bockige Verlautbarungen à la "Mich kann niemand zwingen, auch nicht die Diktatoren vom Unionsgericht" (ich polemisiere jetzt etwas) nötig hat. Ein einfacher Hinweis auf die rechtliche Prüfung hätte es auch getan.
 

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Doppel-As
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Dann frag ich mich natürlich, wozu der Präsident bockige Verlautbarungen à la "Mich kann niemand zwingen, auch nicht die Diktatoren vom Unionsgericht" (ich polemisiere jetzt etwas) nötig hat. Ein einfacher Hinweis auf die rechtliche Prüfung hätte es auch getan.
Hat er doch gesagt. Um 10:28 Uhr im Unionsparlament.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Richard Stresemann

Geduld ist eine Tugend. Im Präsidialamt wird die gerichtliche Anordnung aktuell geprüft.
Was muss man da rechtlich Prüfen? Ein Gerichtsbeschluss muss doch Gültigkeit besitzen.
Was sollen Sie denn bitte für ein Unionsrichter werden, wenn Sie noch nicht einmal was von Rechtssicherheit gehört haben.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Beitrag von Sven Wenzel »

Die Begründung des Präsidenten ist - vereinfacht gesagt, einfach nur lächerlich.

Das Gericht hat im Eilverfahren sehr eindeutig beschlossen, dass die Vereidigung vorzunehmen ist. Der Präsident bekommt hier aber anscheinend irgendwelche Allmachtsfantasien. Da kann man eigentlich nur einen Rücktritt naheliegen.
 

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Original von pjotr
Was muss man da rechtlich Prüfen? Ein Gerichtsbeschluss muss doch Gültigkeit besitzen.
Nun, man muss doch mal nachfragen dürfen, welche Wirkung denn der Widerspruch hat. Es ist ja nicht ganz abwegig anzunehmen, dieser könnte aufschiebende Wirkung besitzen.

Um Sie zu beruhigen: Ich habe den Präsidenten dahingehend beraten, dass es - vorausgesetzt, es wird nicht glücklicher Weise noch in sehr rascher Zeit positiv über den Widerspruch entschieden - keine rechtliche Alternative zur Ernennung von Herrn Waylan-Majere gibt, wiewohl ich die gerichtliche Entscheidung für einen schweren Fehler halte. Aber da kann man nichts machen, die rechtsprechende Gewalt ist nun mal den Richtern anvertraut. Deswegen kann ich dem Präsidenten nur raten, es wie Pilatus zu halten: "Ich wasche meine Hände in Unschuld."
 

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Beitrag von pjotr »

Wie von mir bereits vor zwei Wochen [sic!] ausgeführt ist der Präsident hier nur willfähriger Ausführer der verfassungsmäßigen Bestimmungen, hat jedoch kein Prüfungsrecht. Dass Sie das jetzt nach 14 Tagen auch erkannt haben...
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Original von pjotr
Wie von mir bereits vor zwei Wochen [sic!] ausgeführt ist der Präsident hier nur willfähriger Ausführer der verfassungsmäßigen Bestimmungen, hat jedoch kein Prüfungsrecht. Dass Sie das jetzt nach 14 Tagen auch erkannt haben...
Na, da gehen unsere Meinungen nun doch auseinander. Aber das besprechen wir noch vor Gericht.
 

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Original von Sven Wenzel
Da kann man eigentlich nur einen Rücktritt naheliegen.
Man sollte über eine sofortige Amtsenthebung nachdenken - das grenzt ja schon an Diktatur. Das Präsidialamt kennt das Wort Rechtsstaatlichkeit scheinbar nicht.
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
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Beitrag von Sven Wenzel »

Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Das Präsidialamt kennt das Wort Rechtsstaatlichkeit scheinbar nicht.
Das ist eben der nächste Skandal in einer Reihe von absolut indiskutablen Entscheidung, angefangen damit, dass der Präsident meint, er habe ein Prüfungsrecht bevor er einen Abgeordneten vereidigt oder nicht. Der Präsident hat massiv seine Kompetenzen überschritten, wurde dafür vom Gericht abgestraft und missachtet beinahe willkürlich die einstweiligen Beschluss.
Anscheinend wurde im Präsidialamt das Denken auch abgeschafft.
 

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