Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.Original von Richard Stresemann
Lieber Herr Jerkov, wir sind uns doch wohl einig, dass Art. 30 teleologisch reduziert werden muss, weil eine extensive Auslegung bedeuten würde, dass jedermann jederzeit ein Parlamentsmandat annehmen dürfte, ohne gewählt oder sonstwie legitimiert zu sein.
Es braucht schon zur Einschlägigkeit des 30 einen rechtmäßigen Anspruch auf das Mandat. Und an dem mangelt es hier.
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Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?Original von Montgomery Scott
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
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Die Partei existiert aber nicht mehr.Original von Montgomery Scott
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
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Das wäre zwar das erste Mal, dass ein ordentliches Protokoll für eine Wahlversammlung nach § 18 (4) von irgendjemandem verlangt würde, aber wir würden die Wahl wiederholen und ein solches Protokoll nachreichen, wenn das - anders als aus den Ausführungen von Herrn Stresemann zu schließen - für Sie der einzige Hinderungsgrund wäre.Original von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Zuletzt geändert von Freiherr von Stern am Do 6. Aug 2009, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Wozu? Wie aus dieser Mitteilung ersichtlich ist, ist das bereits geschehen.Original von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
@Stresemann
Also meine Ausgabe des Parteiengesetzes sagt:
Es hat a) keine Selbstauflösung gegeben, die Bestimmungen des Parteiengesetzes waren b) nicht länger als 30 Tage missachtet und c) wurde die Partei auch nicht sieben Tage vor Nachrücken Herrn Waylan-Majeres vom Innenministerium benachrichtigt, dass sie gelöscht werden soll. d) ist sie nicht aus dem Parteienverzeichnis gelöscht worden:(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Unionsministerium des Inneren ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet werden und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.
(2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.
http://bnet.roldem.de/anzeigen.php?page ... eien_id=43
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am Do 6. Aug 2009, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg? :rolleyes:Original von Richard Stresemann
Die Partei existiert aber nicht mehr.
Hätte hätte, Fahrradkette...Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
Oder um es fachlicher auszudrücken: Hypothetische Tatsachen sind nicht zu berücksichtigen.
Das wäre doch nach Ihrer Argumentation egal, da die Partei trotzdem aufgelöst worden sei.Original von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
http://bnet.roldem.de/anzeigen.php?page ... eien_id=43Original von Richard Stresemann
Die Partei existiert aber nicht mehr.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Wenn ich sterbe, dann existiere ich nicht mehr.Original von pjotr
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg? :rolleyes:
Genauso ist das mit einer Partei, deren letztes Mitglied verstirbt.
Die Auffassung, eine Partei bestehe durch simple Eintragung weiter, obwohl sie keine Mitglieder besitzt, weil das Gesetz das Erlöschen der Partei in diesem Fall nicht ausdrücklich nennt, erscheint mir extrem legalistisch. Eine Partei ist nunmal eine Personenvereinigungen, und Personenvereinigungen sind definiert als Vereinigungen von Personen - im gegebenen Fall besteht aber weder Person noch Vereinigung.
Zuletzt geändert von Richard Stresemann am Do 6. Aug 2009, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
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Das Parteiengesetz sagt etwas anderes. Ich denke aber auch, dass in dieser Diskussion die Argumente zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht sind.
<sim-off>Meines Erachtens ist das so sinnvoll, da die simulierte Partei eben nicht nur ein Mitglied hat. </sim-off>
<sim-off>Meines Erachtens ist das so sinnvoll, da die simulierte Partei eben nicht nur ein Mitglied hat. </sim-off>
Zuletzt geändert von Freiherr von Stern am Do 6. Aug 2009, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.