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Routinier
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Wie Herr Schneider heute Vormittag öffentlich mitteilte, hat er vor dem designierten Abgeordneten der Fraktion Waylan-Majere die nach dem Wahlgesetz für die Aufnahme seiner parlamentarischen Arbeit notwendige Vereidigung zu versagen.
Statt dessen empfiehlt er den Grünen eine "schnelle Klage" um die Frage der Rechtmäßigkeit der Mandatsübernahme gerichtlich klären zu lassen und übersieht dabei, dass ein solches Verfahren bis zur abschließenden Klärung weit über das Ende der Legislaturperiode hinaus dauern dürfte.

Die Partei der Grünen existiert ungebrochen weiter, da weder ein satzungsgemäßer Auflösungsbeschluss noch eine Löschung aus dem Parteienverzeichnis nach § 5(1) Parteiengesetz, die frühestens hätte nach 30 Tagen erfolgen dürfen, erfolgt ist.

Der Präsident handelt hier gegen die Verfassung und die bestehenden Gesetze und hat sein Verhalten auch nicht näher rechtlich begründet. Statt Schaden von seinem Amt und dem Unionsparlament abzuwenden, erreicht er das Gegenteil, wenn fast 11% der Wähler die Repräsentation im Unionsparlament versagt.

Ironie der Geschichte dürfte sein, dass mit dem gewollten Übertritt den Grafen Falkenstein zur KDU und der Nichtvereidigung von Herrn Waylan-Majere eine "Handlungsfähigkeit" der Regierung nach dem Geschmack des Unionskanzlers ja wieder hergestellt sein dürfte.
Die Grünen fordern Herrn Veitayaki daher auf, die Vertrauensfrage zurückzuziehen.
 

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Kaiser
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Ich weiß ja nicht wie lange die Grünen schon nur ein Mitglied hatten. Alleine da hätte man die Partei schon auflösen müssen.
 

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Ich habe den Herrn Unionspräsidenten in dieser Angelegenheit rechtlich beraten. Das Präsidialamt geht von folgendem Sachverhalt aus:

Am 29. Juli 2009 verstarb mit dem damaligen MdUP Rex Marker das letzte Mitglied der Partei "Die Grünen". Im Anschluss trat Herrn Palin Waylan-Majere der nun mitgliederlosen Partei bei und erklärte sich selbst als einziges Mitglied zum Nachfolger für das Mandat im Unionsparlament.

Die Entscheidung des Unionspräsidenten, Herrn Waylan-Majere die Ernennung zu verweigern, fußt auf folgende rechtliche Beurteilung:

Eine Partei ist eine Personenvereinigung. Personenvereinigungen erlöschen, wenn sie keine Mitglieder mehr besitzen. Dies liegt in der Natur der Sache. Die Partei "Die Grünen" war somit zu dem Zeitpunkt, da Herr Waylan-Majere sich für ihre Mitgliedschaft eintrug, nicht mehr existent. Er konnte somit auch nicht wirksam das Mandat übernehmen.

Dem Unionspräsidenten ist bewusst, dass es eine schwerwiegende Entscheidung ist, die Vereidigung eines MdUP zu verweigern. Ein legitim errungenes Mandat muss angetreten werden dürfen. Nicht weniger schwer wiegt allerdings die Gefahr, die ein nicht legitim übernommenes Mandat für die Demokratie darstellt. Im ersten Fall werden Teile der Bevölkerung ihrer Repräsentation im Parlament beraubt. Im zweiten Fall repräsentiert ein Teil des Parlamentes nicht das Volk. Beides wäre ein schwerwiegender Verstoss gegen geltendes Recht. Weder darf der Unionspräsident einen Abgeordneten vereidigen, der nicht legitim sein Mandat errungen hat, noch darf er einem legitim "gewählten" Abgeordneten die Vereidigung verweigern.
Bei dieser Sachlage war für den Unionspräsidenten eine schwierige Abwägung zu treffen. Insgesamt hätte die Gefahr, die von einer unrechtmäßigen Ernennung ausgeht, überwogen. Denn mit der jetzt getroffenen Entscheidung wird die letztendliche juristische Beurteilung dahin verlagert, wo sie hingehört: an die Justiz, soweit Herr Waylan-Majere diesen Weg beschreiten möchte.

Ich möchte dabei auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es Herrn Waylan-Majere offen steht, im Rahmen einer Verpflichtungsklage gegen den Unionspräsidenten eine einstweilige gerichtliche Anordnung zu beantragen. Hierdurch ist sichergestellt, dass in äußerst geringer Zeit eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann.

Herrn Waylan-Majere zu ernennen hätte den Weg zu einer gerichtlichen Entscheidung versperrt. Dem Unionspräsidenten blieb daher in der Abwägung keine andere Entscheidungsmöglichkeit.
 

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Original von joukersendler
Ich weiß ja nicht wie lange die Grünen schon nur ein Mitglied hatten. Alleine da hätte man die Partei schon auflösen müssen.
Die Löschung einer Partei ist kein Automatismus. In § 5 (1) heißt es lediglich, dass der Innenminister zu diesem Schritt nach 30 Tagen ermächtigt ist.

Außerdem gilt
§ 5
(2) Mindestens sieben Tage vor der Löschun muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.
Auch das ist offenbar nicht erfolgt.

Daraus, dass die Koalition ihren Koalitionspartner nicht löschen wollte, sollte man uns jetzt keinen Strick drehen.
 

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Kaiser
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Wo sollte man die Warnung auch hinschicken wenn keiner Mitglied der Partei ist ;)
 

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Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Original von joukersendler
Wo sollte man die Warnung auch hinschicken wenn keiner Mitglied der Partei ist ;)
Wie wäre es mit einer öffentlichen Bekanntmachung des Schreibens? ;)
 

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Pierre Lemarchal
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Am 29. Juli 2009 verstarb mit dem damaligen MdUP Rex Marker das letzte Mitglied der Partei "Die Grünen"
Als Partei mit mehreren tausend Mitgliedern verwahren wir uns gegen einen solchen Unsinn.
Wo sollte man die Warnung auch hinschicken wenn keiner Mitglied der Partei ist
Wenn es schon lange vor Markers Tod so gewesen sein sollte, dann an den damaligen Vorsitzenden der Grünen, Herrn Marker.
 

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Erleuchteter
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*simoff*
Wie hätte ich auch vorher beitreten können? Ich kann mir ja schlecht auf der Stadtmauer von Derry Internet herzaubern. :rolleyes:
*simon*
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Original von Freiherr von Stern
Als Partei mit mehreren tausend Mitgliedern verwahren wir uns gegen einen solchen Unsinn.
Schön. Dann schreiben Sie das in den Schriftsatz und schicken Sie ihn ans Unionsgericht.
 

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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 10:40
Sie sind also der Meinung, die größten Parteien in einem Land von 120 Millionen Einwohnern hätten neun Mitglieder? Na dann...
 

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