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Routinier
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 10:40
Die FDU hat heute einen Gesetzentwurf ins Unionsparlament eingebracht, wonach Parteien pro erhaltener Stimme 25 Bramer Wahlkampfkostenerstattung erhalten sollen. Sehr interessant ist dabei §2
§2 Von dieser Regelung erfasst sind Listen, auf denen nur Personen aus der selben im Bürgernetz eingetragenen Partei gelistet sind. Listen von Parteilosen oder Listen auf denen Personen aus verschiedenen Parteien geführt sind, erhalten keine Wahlkampfkostenerstattung.
Das würde dazu führen, dass die momentanen konservativen und linken Wahlbündnisse keine Wahlkampfkostenerstattung erhielten und daher prinzipiell gegenüber einzelnen Parteien benachteiligt werden. Es würde im Übrigen auch dazu führen, dass Parteien, die Parteilose in ihre Listen aufnehmen, keine Wahlkampfkostenerstattung erhalten würden.
 

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Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Dieser Punkt stammt aus unserem Wahlprogramm und soll nun deshalb auch in die Beratung kommen.

Ziel ist es mit dieser Regelung die Parteien zu stärken, die zur Zeit ziemlich schwach da stehen. Anstatt hier unsinnige polemische Kommentare loszulassen, Herr von Stern, hätten Sie sich mal die Diskussionen, die erst vor ein paar Wochen geführt worden sind, anschauen sollen.
Um es noch einmal zu betonen: Die FDU will nicht sich, sondern die Parteien stärken. Deswegen steht dieser Entwurf jetzt zur parlamentarischen Debatte.
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Routinier
Beiträge: 387
Registriert: Sa 17. Mär 2007, 10:40
Polemisch war mein Kommentar sicher, gegen die Bezeichnung als "Unsinn" verwahre ich mich.

Ich habe nur auf tatsächliche Folgen der Regelung, wie sie jetzt im Gesetz steht, hingewiesen. Die FDU bekäme Geld, die Linke Liste als ein Bündnis mehrerer Parteien z.B. nicht. Damit stärkt es einige Parteien gegenüber anderen.

Die offenbar unerwünschten Einzelkandidaturen ließen sich mit zwei Änderungen des Wahlgesetzes ausschließen:
- einer Regelung wonach eine Kandidatenliste zum Unionsparlament mindestens zwei Kandidaten enthalten muss um zugelassen zu werden
- einer Regelung, dass nur politische Vereinigungen - Parteien, Parteibündnisse, politische Bündnisse von Personen auf Vereinsbasis - Wahlvorschlagsträger sein können.
 

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Erleuchteter
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
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Erleuchteter
Dieser Gesetzentwurf zielt eindeutig auf die politischen Gegner, die der FDU so zu schaffen machen. Vielleicht ist es ja aber auch ein Versuch, die Listen und Einzelpersonen in Parteien zu zwingen, damit sie Wahlkampfkosten, und vermutlich auch für fehlenden Wahlkampf, erstattet bekommen.
 

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gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Unionsangehörige
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
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Wahlkampfkostenerstattung? Das ist vielleicht lächerlich. Wo entstehen den Parteien denn Wahlkampfkosten? Es gibt doch gar keinen Wahlkampf, da können auch Kosten sein... :rolleyes:
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Doppel-As
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Registriert: Sa 13. Jun 2009, 12:32
Das möchte ich sehen, wie die Freidemokraten das vor dem Unionsgericht rechtfertigen.
 

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Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
Kaiser
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Registriert: Fr 16. Mär 2007, 18:47
Na Viel Spass mit den 1500 Bramer, Viel kann man damit nicht anfangen.
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
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Registriert: So 14. Jun 2009, 08:37
Soviel ich weiß, haben wir ein Listenwahlrecht und kein Parteienwahlrecht. Für eine Ungleichbehandlung zugunsten der Parteien fehlt daher in meinen Augen jedweder sachliche Grund.
 

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Beiträge: 105
Registriert: Do 18. Jun 2009, 21:54
Original von Fabian Montary
Wahlkampfkostenerstattung? Das ist vielleicht lächerlich. Wo entstehen den Parteien denn Wahlkampfkosten? Es gibt doch gar keinen Wahlkampf, da können auch Kosten sein... :rolleyes:
*simoff* klingt simschweinisch *simon*
 

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Doppel-As
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Registriert: Sa 13. Jun 2009, 12:32
Original von Lord of Macshire
Soviel ich weiß, haben wir ein Listenwahlrecht und kein Parteienwahlrecht. Für eine Ungleichbehandlung zugunsten der Parteien fehlt daher in meinen Augen jedweder sachliche Grund.
Und jede verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
 

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