Frau Unionsministerin, ich bitte Sie darum, mir folgende Fragen zu beantworten:
1) Nimmt die Demokratische Union noch an den Gesprächen zur Einrichtung eines Sicherheitsrates der Westlichen Hemisphäre teil?
2) Wie sieht es in dieser Hinsicht mit dem unter Ihrem Vorgänger als aussichtsreich eingeschätzten Vorschlag aus, das Hauptquartier des Sicherheitsrates in der DU (z.B. auf den Westlichen Inseln) anzusiedeln.
3) Wie beurteilen Sie im die derzeitige Sicherheitslage an den Außengrenzen der DU. Bitte aufgeschlüsselt:
- Westgrenzen DU-"Kernland"
- Ostgrenzen DU-"Kernland"
- Roldem
- Westliche Inseln
4) Halten Sie die Bedrohung durch Piraten vor allem im Norddessentik noch für gegenwärtig?
5) Arbeiten Sie an der Entsendung einer Norddessentikflotte zum Grenzschutz der Westlichen Inseln?
6) Welches Ziel verfolgt Ihr Ministerium mit dem zur Zeit umstrittenen öffentlichen Gelöbnis der Rekruten der Unionsstreitkräfte?
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Ich beantrage eine Anfrage nach §7 der GOUP an die Unionsministerin der Verteidigung.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Schon mal was von Sonntagsruhe gehört?
Ich beantrage im übrigen die Aussprache.
Ich beantrage im übrigen die Aussprache.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Gesetz über die Rechenschaftspflicht von Botschaftern
§1 Jeder Botschafter der Demokratischen Union ist verpflichtet im Turnus von 3 Monaten einen Bericht über seine Arbeit abzugeben.
§2 Die Berichte sind jeweils vom Unionsaußenminister einzufordern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
§3 Ein Bericht ist innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung durch den Unionsaußenminister abzugeben. Sollte dies nicht eingehalten werden, so muss der Unionsaußenminister den Säumigen ermahnen. Sollte der Säumige dann innerhalb einer zweiten Frist von 7 Tagen seiner Pflicht nicht nachkommen, so ist er umgehend vom Unionsaußenminister zu entlassen.
§4 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Gesetz zur Wahlkampfkostenerstattung von Parteien
§1 Jede Partei, die an einer Unionsparlamentswahl teilnimmt erhält eine staatliche Wahlkampfkostenrückerstattung von 25 Bramern pro erhaltener Stimme.
§2 Von dieser Regelung erfasst sind Listen, auf denen nur Personen aus der selben im Bürgernetz eingetragenen Partei gelistet sind. Listen von Parteilosen oder Listen auf denen Personen aus verschiedenen Parteien geführt sind, erhalten keine Wahlkampfkostenerstattung.
§3 Nach einer jeden Wahl ist die Wahlkampfkostenerstattung in den Haushalt mitaufzunehmen.
§4 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
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