Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Beiträge: 1363
Registriert: So 12. Okt 2008, 23:26
Beiträge: 1530
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 21:18
:klatsch:Original von Kauli
Es haben 29 von 43 Wahlberechtigte teilgenommen. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 67.44 %.
Für den Gesetzesentwurf stimmen 12 Wähler (41,38%), dagegen 17 (58,62%). Es gab keine Enthaltung und keine ungültige Stimmen. Der Gesetzesvorschlag wurde somit abgelehnt.
Ich habe meine Ablehnung bereits vor dem Plenum des Unionsparlaments erläutert. Sehr wahrscheinlich haben sich einige Wähler diese Begründung zu eigen gemacht.Original von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Jetzt wüsste ich gerne die Begründung der Nein-Votierer.
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Beiträge: 391
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 00:05
Begründung:
Durch eine Erhöhung der Kappungsgrenze werden nach Auszählung der Stimmen zuviele Stimmen keine Bedeutung mehr haben - denn die, die sich für Minderheiten entschieden haben- Zur Sicherung eines funkionierenden Parlaments und Vermeidung einer zerpslitterten Parteienlandschaft ist eine Grenze sicherlich sinnvoll - aber für meinen Geschmack (und darum geht es ja bei einem Volksentscheid) sind 10 % einfach zu hoch!
Durch eine Erhöhung der Kappungsgrenze werden nach Auszählung der Stimmen zuviele Stimmen keine Bedeutung mehr haben - denn die, die sich für Minderheiten entschieden haben- Zur Sicherung eines funkionierenden Parlaments und Vermeidung einer zerpslitterten Parteienlandschaft ist eine Grenze sicherlich sinnvoll - aber für meinen Geschmack (und darum geht es ja bei einem Volksentscheid) sind 10 % einfach zu hoch!
Beiträge: 105
Registriert: Do 18. Jun 2009, 21:54
