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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:59
Wichtig wären Richtlinien für unseren Berufsstand, dass man nicht mit "gekuften" Diplomen als Anwalt tätig werden kann. Vielleicht kann man auch die Anwaltskammer als rechtsberatendes Element in der Politik etablieren?
Es werden nach Abschluß der Wahlen Gespräche zu führen sein, auch die Ansichten des verantwortlichen Minister ist da selbstverständlich einzubeziehen.
Es werden nach Abschluß der Wahlen Gespräche zu führen sein, auch die Ansichten des verantwortlichen Minister ist da selbstverständlich einzubeziehen.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
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Ich muß mich entschuldigen, ich hatte das übersehen. Aber mit Herrn Glancairn haben wir sicherlich einen geeignten Kandidaten.
Ablehnend stehe ich allerdings Ansichten gegenüber, die Anwaltskammer selbst als rechtsberatendes Element zu etablieren. Diese Leistung obliegt sicherlich zuvorderst den Rechtsanwälten?!
Ablehnend stehe ich allerdings Ansichten gegenüber, die Anwaltskammer selbst als rechtsberatendes Element zu etablieren. Diese Leistung obliegt sicherlich zuvorderst den Rechtsanwälten?!
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Mit dem Zusatz "in der Politik".Original von Hajo Poppinga
Ablehnend stehe ich allerdings Ansichten gegenüber, die Anwaltskammer selbst als rechtsberatendes Element zu etablieren. Diese Leistung obliegt sicherlich zuvorderst den Rechtsanwälten?!
Ich werde die Abstimmung nun mal einleiten.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Richtig, das sollte nur die Politik betreffen.
Darüberhinaus bin ich noch zu der Ansicht gekommen, dass die Anwaltskammer auf die Regierung einwirken sollte, dass nicht jeder x-beliebige vor Gericht als Rechtsanwalt/Verteidiger tätig werden sollte, sondern doe Qualifikation hierzu entsprechend nachzuweisen hat.
Darüberhinaus bin ich noch zu der Ansicht gekommen, dass die Anwaltskammer auf die Regierung einwirken sollte, dass nicht jeder x-beliebige vor Gericht als Rechtsanwalt/Verteidiger tätig werden sollte, sondern doe Qualifikation hierzu entsprechend nachzuweisen hat.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
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Die Anwaltskammer könnte dafür ein Qualitätsprädikat ausstellen. Zwar könnte da noch jeder vor den Gerichten praktizieren, jedoch garantiert dann die Anwaltskammer für einen gewissen Standard in der gerichtlichen Vertretung. Dazu müsste diese Organisation hier natürlich ihren Einfluss geltend machen.
Prof. Joshua B. BongertonDirektor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem