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Beitrag von Hajo Poppinga »

§1 erscheint mir unzulässig - über ihre Verwaltungsverfahren bestimmen die Länder schon selbst. Man kann das ja aber ggf. als Vertretungsgesetz parallel beschließen.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Wo regeln die Ländern derzeit ihre Verfahren? Bitte belegen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Das, Herr Unionskanzler, ist nicht die Frage. Die Union besitzt für die Verwaltungsverfahren allenfalls im Wege der Vertretungsgesetzgebung Kompetenz, sonst nicht.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Wenn ihnen das so erhebliche Probleme bereitet, dass sie anschließend im Unionsrat dagegen stimmen, dann kann man auch gerne den § 1 wie folgt ausführen:
Dieses Gesetz regelt die Verfahren der Verwaltung von Unionsbehörden und Obersten Unionsbehörden, soweit nicht für einzelne Behörden durch Unionsgesetz etwas anderes bestimmt ist.
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Joeli Veitayaki
Das Verwaltungsaktgesetz beschreibt das Verfahren innerhalb des Verwaltungsaktes, das Verwaltungsverfahrensgesetz die Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung.
Das Verwaltungsaktsgesetz beschreibt offensichtlich das Verfahren, wie ein Verwaltungsakt zu Stande kommen sollen. Das sog Verwaltungsverfahrensgesetz bestimmt keine Verfahren, sondern nur Handlungsformen. Was heißt außerdem innerhalb der Verwaltung? Hier sollten nur Dinge festgesetzt werden, die Außenwirkung mit dem Absender der Verwaltung entfalten. Alles andere wäre Teil eines Verwaltungsstrukturgesetzes, wenn man ein solches denn wollte.
Original von Joeli Veitayaki
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Länder bleiben (vorerst) ohne ein kodifiziertes Verwaltungsverfahren, also ohne ein Gesetz; übrigens ist das auch in den Fällen der Gerichtsordnungen nicht anders. Das landestypische Gewohnheitsrecht gilt dennoch, was wiederum nicht unbedingt nicht funktionieren muss, denn bisher gab es auf Unionsebene auch kein Verwaltungsgesetz und es hat dennoch irgendwie funktioniert...
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Joeli Veitayaki
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.
Es ist doch unbenommen, ein Vertetungsgesetz zu beschließen, das die Länder ggf. modifizieren und landestypischen Gegebenheiten anpassen.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

da sie dieses Gesetz offensichtlich eh ablehnen, wäre auch ein Vertretungsgesetz keine Lösung. Katista ist mit seinen Alleingängen wie im Falle der Gerichtsbarkeit bisher noch nicht sehr erfolgreich gewesen.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Das Gesetz soll die weiteren einzelnen Verfahrensmöglichkeiten (Erlasse, Verordnungen, etc.) regeln. Ob sie das nun Verfahrensmöglichkeiten oder Handlungsformen nennen, ist im Grunde eigentlich bedeutungslos. Der Verwaltungsakt an sich ist ein Teil dieser Möglichkeiten/Formen, der soll aber speziell in dem Verwaltungsaktsgesetz geregelt werden.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Im Unionsrat ist derzeit ein Vertretungsgesetz für das Verwaltungsverfahren in Diskussion, wenn auch noch nicht sehr weit. Ich denke, ein solches Vertretungsgesetz aus der Mitte der Länder genügt eher den Ansprüchen derer. :)
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Joeli Veitayaki
Das Gesetz soll die weiteren einzelnen Verfahrensmöglichkeiten (Erlasse, Verordnungen, etc.) regeln. Ob sie das nun Verfahrensmöglichkeiten oder Handlungsformen nennen, ist im Grunde eigentlich bedeutungslos. Der Verwaltungsakt an sich ist ein Teil dieser Möglichkeiten/Formen, der soll aber speziell in dem Verwaltungsaktsgesetz geregelt werden.
Nun gut, ich möchte mich mit Ihnen nicht um die Begrifflichkeiten streiten. Wäre es aber nicht vielleicht angebrachter, das Ganze in ein Gesetz zu packen, einfach damit man alles zusammen hat und nicht nach verschiedenen Gesetzen in den Archiven suchen muss? :)
 

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