Ich habe noch einige Nachfragen und Kommentare dazu. Die Nachfragen müssen auch beantwortet werden.
Damit Sie Fragen und Kommentare auch nicht verwechseln, habe ich die Fragen vorsorglich mit einem Fragezeichen gekennzeichnet.
Original von Christopher Adomeit
1) Wie schätzen Sie derzeit die Handlungsfährigkeit der Justiz in unserem Land ein?
Im Grunde genommen bin ich der Meinung, dass es nich angebracht ist, als Teil der Exekutive über die Judikative unseres Landes ein bewertendes Urteil abzugeben. So viel sei jedoch gesagt: Fakt ist, dass das Unionsgericht unterbesetzt ist. Diesen Zustand gilt es, zu ändern.
Näheres dazu auch bereits in der Antwort auf den Kommentar des Unionskanzlers.
Frage hier: Was genau gedenken Sie zur Änderung der Situation zu unternehmen?
2) Wann haben Sie vor, einen Termin für die bevorstehenden Richterwahlen zu planen?
Entsprechende Termine sind bereits geplant. Dies werden Sie der öffentlichen Ausschreibung, die innerhalb der nächsten Tage veröffentlich wird, entnehmen können.
Was genau bezwecken Sie mit einer öffentlichen Ausschreibung? Die Frage zielt darauf, dass Sie exekutiv ja nicht die Möglichkeit zur Freihandvergabe der Richterposten haben.
3) Wie schätzen Sie die Arbeit der bisherigen 3 hauptamtlichen und des einen nebenamtlichen Unionsrichter ein? Bitte gehen Sie auch auf die einzelnen Personen ein.
Auch an dieser Stelle meine Anmerkung: Ich halte es nicht für angebracht, bewertende Urteile über die Qualität der Richterschaft abzugeben. Ich bin mir allerdings sicher, dass alle gewählten Richter ihrer Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen.
Die Fragestellung und ihre Beantwortung muss erlaubt sein. Ich erachte es als Aufgabe des Justizministeriums, geeignete Vorschläge der Unionslegislative zur Abstimmung zuzuleiten.
Daher ist eine Einzelbewertung der Richter unablässig.
6) Wie schätzen Sie die Arbeit des Obersten Unionsanwaltes ein?
Angesichts der derzeitigen Klagewelle gibt es keine Veranlassung, sich zu beschweren.
Angesichts dieser Klagewelle zwei Nachfragen:
1) Planen Sie eine Aufstockung der Unionsanwaltschaft?
2) Sehen Sie die Einführung der "Gerichtskostenverordnung III" als adequates Mittel zur Ablinderung der Klagewelle?
8) Wollen Sie weiter am Gesetz zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit festhalten?
Angesichts der Tatsache, dass in den meisten Ländern der Demokratischen Union ein alarmierender Personalmangel herrscht, muss ernsthaft überlegt werden, die Kompetenzen der Rechtssprechung wieder vollständig auf die Union zu übertragen. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden: Die Demokratische Union ist eine föderative Nation; sollte sich die Personalsituation entspannen, kann die Rechtssprechung den Ländern übertragen werden. Hierzu wird die Unionsregierung an Lösungen arbeiten, die sowohl die Interessen der Länder, als auch die Interessen einer gesunden Rechtsprechung berücksichtigen.
Ehrlich gesagt, hat das Ganze weniger mit Förderalismus zu tun, sondern mit der Abwägung zwischen Subsidiarität oder effizienter Aburteilung von Unionsrecht.
Denn die Frage nach der Umsetzung der Landesgerichtsbarkeiten kann deren Sache bleiben. Hier behindert die Subsidiarität jedoch die Rechtsbewährung der Union und nicht die eines Landes.
10) Welche Rechtsbindung kann Ihrer Meinung nach ein solches Urteil für das Unionsparlament entfalten?
Ein Urteil dieser Art wäre rechtsbindend.
Da Sie nicht auf das eingegangen sind, worauf ich hinauswollte: Ist das nicht eine unzulässige Aufweichung der Gewaltenteilung, indem das Unionsgericht hier in die Selbstverfasstheit des Parlaments eingreift, die diesem nach Art. 27 I Satz 2 garantiert wird?