
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr de Luca hat beim Präsidium folgendes Volksbegehren eingeleitet. Eine Prüfung hat stattgefunden, der Antrag ist zulässig. Der Abgeordnete Lemarchal von der FDU-Fraktion hat die Aussprache beantragt.
Dem Initiator des Volksbegehrens wird das Rederecht eingeräumt. Er hat nun das Wort. Vielen Dank.
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.


