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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte hiermit eine öffentliche Diskussion um die Besteuerung von Kommunaleinnahmen eröffnen.
Derzeitig sind Einnahmen von Städten, Landkreisen und Kommunen voll zu besteuern. Kann dies aber Sinn der Sache sein? Kommunen, die sich selbst um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen, sollten doch von der Unionssteuer befreit werden, da ansonsten bereits ein erheblicher Prozentsatz der Einnahmen bereits vor dem Zahlungseingang abgezogen würden.
Daher, wie ist die öffentliche Meinung? Sind Kommunen von der Unionssteuer zu befreien, um finanzpolitische Freiheit zu gewährleisten?
ich möchte hiermit eine öffentliche Diskussion um die Besteuerung von Kommunaleinnahmen eröffnen.
Derzeitig sind Einnahmen von Städten, Landkreisen und Kommunen voll zu besteuern. Kann dies aber Sinn der Sache sein? Kommunen, die sich selbst um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen, sollten doch von der Unionssteuer befreit werden, da ansonsten bereits ein erheblicher Prozentsatz der Einnahmen bereits vor dem Zahlungseingang abgezogen würden.
Daher, wie ist die öffentliche Meinung? Sind Kommunen von der Unionssteuer zu befreien, um finanzpolitische Freiheit zu gewährleisten?
Zuletzt geändert von SRM am Do 18. Jun 2009, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Meiner Meinung nach sind Kommunen staatliche Organisationen und als solche von der Steuer zu befreien.
Zuletzt geändert von Târâ Kasturbai Gyatso am Do 18. Jun 2009, 01:18, insgesamt 1-mal geändert.
Shanti
Kasturbai Gyasto
Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
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P.S.:
Sag Nein zu Nationalismus,
sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,
damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Wären nach dieser Argumentation die Steuern nicht duch die Länder einzutreiben?Original von Rex Marker
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
Im RL sind Kommunen auch von der Einkommenssteuer befreit.
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Registriert: Sa 13. Jun 2009, 12:32
Also, das soll nun nicht anmaßend klingen, wenn ich mich da zu Wort melde, aber ich sehe persönlich jedenfalls Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Verfassung, wenn Kommunen mit Unionssteuern belegt werden. In Imperia etwa sind die Kommunen ausdrücklich Verwaltungseinheiten der Länder. Art. 67 Abs. 2 der Unionsverfassung besagt, dass Union und Länder ihre Haushalte eigenständig führen. In gewisser Weise greift die Union hier in die Finanzhoheit der Länder ein.
Nun könnte man andererseits argumentieren, dass die Union aus ihrer eigenen Finanzhoheit und ihrer höherrangigen Rechtssetzung heraus auch die Länder besteuern darf. Auch das ließe sich meines Erachtens begründen.
Man kann wohl beide Auffassungen vertreten. Damit wäre entweder die Legislative durch eine Gesetzespräzisierung aufgefordert, für Klarheit zu sorgen, oder eine betroffene Kommune legt die Frage den Gerichten zur Klärung vor.
Nun könnte man andererseits argumentieren, dass die Union aus ihrer eigenen Finanzhoheit und ihrer höherrangigen Rechtssetzung heraus auch die Länder besteuern darf. Auch das ließe sich meines Erachtens begründen.
Man kann wohl beide Auffassungen vertreten. Damit wäre entweder die Legislative durch eine Gesetzespräzisierung aufgefordert, für Klarheit zu sorgen, oder eine betroffene Kommune legt die Frage den Gerichten zur Klärung vor.
Zuletzt geändert von Richard Stresemann am Do 18. Jun 2009, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
Beiträge: 1461
Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Diese Auffassung kann ich teilen. Ich sehe hier eine rechtliche Lücke, die durch das Unionsparlament geschlossen werden sollte.Original von Richard Stresemann
...
Beiträge: 1037
Registriert: Sa 13. Sep 2008, 20:52
Beiträge: 1461
Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Ich habe es mir bereits notiert und werde, sobald ich mein Amt antreten darf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten. Persönlich gesehen denke ich dass es das einfachste ist hier den Ländern einfach die Finanzaufsicht über die Kommunen zu übergeben. Auf der anderen Seite müsste die Union dann einen wichtigen Einnahmenposten kompensieren. Darüber muss diskuttiert werden.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
In Roldem existiert selbstredend ein Haushaltsrecht der Selbstverwaltungseinheiten wie Kommunen oder Hochschulen. Dieses ist nur nicht kodifiziert, aber Common Law und gängige Verwaltungspraxis.Original von Rex Marker
Kommunen werden von den Ländern bezahlt (zumindest deren Personal). Bisher ist nirgendwo ein eigenständiges Haushaltsrecht für Kommunen verankert. Von daher sind Sie normal zu besteuern.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Wie die Verwaltung in Roldem arbeitet ist eine Sache, die andere ist die gesetzliche Grundlage. Und diese fehlt schlichtweg.