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Beitrag von Freiherr zu Hochstett »

Frau Garland?
 

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Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
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Beitrag von Vanessa Garland »

Die Antwort auf die Frage des Vertreters der Unionsanwaltschaft ist in Arbeit, Herr Vorsitzender. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine Germanistin oder Literaturwissenschaftlerin bin, es somit nicht zu meinem tägliche Brot gehört, Begriffe wie "Scherz" oder "Ironie" zu erläutern. Entsprechende Ausführungen kann ich mir nicht aus dem Ärmel schütteln.
 

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Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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Beitrag von Freiherr zu Hochstett »

Die Frage der Staatsanwaltschaft zielt denke ich nicht auf eine lexikalisch korrekte Antwort, sondern vielmehr auf Ihre Subjektive.
Ein "Aus dem Ärmel schütteln" wäre daher seitens des Gerichtes sogar erwüscht.
 

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Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
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Beitrag von Vanessa Garland »

Ein Scherz ist eine humorvolle Erzählung, Bezeichnung, Aktion o. ä., welche sich auf beliebiger Ebene - diese kann z. B. sowohl kritisch als auch anerkennend, schlicht verständnislos oder amüsiert sein - mit einer Person oder einer Personengruppe, ihrem Handeln, ihren Eigenschaften usw. ebenso wie z. B. mit einem Ereignis oder einem Umstand auseinandersetzt.

Die Ironie ist im vorliegenden Zusammenhang ein rhetorisches Stilmittel, welche eine Aussage transportiert, indem sie mit dem oberflächlichen Verständnis des Zuhörers spielt und diesen zunächst in die Irre führt. Es wird scheinbar etwas gesagt, in Wahrheit aber das Gegenteil gemeint.
 

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Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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Beitrag von Gustav von Struve »

Fein haben Sie das abgelesen Frau Zeugin, es zeigt mir, dass Sie verzweifelt nach eine Begründung gesucht haben, die ihre Beleidigung und damit erst die Reaktion des Angeklagten hervorgerufen hat.

Aus diesem Grund wird sich die Anklagebehörde über einen Freispruch des Angeklagten Gedanken machen.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Vanessa Garland »

Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit darzulegen, von wo ich diese Aussage abgelesen haben soll. Sollte Ihnen das nicht gelingen, werde ich strafrechtliche Schritte gegen Sie prüfen - es erfüllt mindestens den Tatbestand der Beleidigung, mir hier wahrheitswidrig vorzuwerfen, einer Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen zu sein, sowie ggf. zu behaupten, ich wäre nicht befähigt, Begriffe wie "Scherz" oder "Ironie" in eigenen Worten zu erklären.

Dass Ihr künftiger Disziplinarvorgesetzter sich gleich nach seiner Ernennung im Unionsrat wird einfinden dürfen, um über Ihre juristische Qualifikation und charakterliche Eignung zu sprechen, habe ich ja bereits angekündigt.

Herr Vorsitzender, ich erkläre hiermit im Übrigen meinen Anschluss als Nebenklägerin nach § 11 StPG!
 

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Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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Beitrag von Gustav von Struve »

Ihre Drohungen gehen ins Leere, Frau Garland. Sie sollten sich lieber von Personen beraten lassen, die das Rechtsstudium nicht an der KinderUni erworben haben.

Ihrer Auslegung zu Folge habe ich die angebliche Beleidigung ihrerseits ja dann auch ironisch und scherzhaft gemeint.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
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Beitrag von Vanessa Garland »

Das wird dann wohl das Gericht zu entscheiden haben. Sollten Sie sich darauf berufen, würde ich Sie sofort wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger anzeigen müssen. Denn mir haben Sie ja abgesprochen und sprechen Sie ab, dass meine Bezeichnung des Angeklagten eine scherzhaft-ironische Äußerung war, statt dessen tun Sie so, als hätten nur Sie persönlich den Angeklagten ob der erlittenen schweren Kränkung davon abhalten können, ins Wasser zu gehen. Verteidigen Sie sich dann aber mit dem gleichen Argument, wird gerichtlich zu klären sein, inwiefern Sie dieses nicht anerkennen, wenn Sie die Verfolgung einer Ihnen missliebigen Person betreiben, es Ihnen aber als Grund für den Ausschluss des Tatbestandes einfällt, wenn es Ihnen an den Kragen gehen soll.
 

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Vanessa H. Garland
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*ist erstaunt über die Respektlosigkeit Garlands*
 

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Beitrag von Vanessa Garland »

Sieht den erstaunten Blick des Herrn Falkenstein und erklärt ihm kurz freundlich:

Ich bin nunmehr Nebenklägerin. Da der Herr Unionsanwalt auf einen Freispruch hinarbeitet, ist er gewissermaßen mein Gegenspieler in diesem Verfahren. Da geht es schon mal ruppig zu, er selbst ist ja auch nicht zimperlich. ;)
 

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Vanessa H. Garland
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