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Ach Gott, man sollte bei solchen Diskussionen endlich aufhören, die ganze Sache über die Kostenseite zu betrachten. Hier hat der Staat andere Prioritäten, die sein Handeln erklären. Ein Gefängnis mag teurer sein als eine reine Hinrichtungsstelle, aber das sollte noch lange keinen Grund sein, Menschen wieder umzubringen.
Ich finde die Entscheidung Köhlers absolut richtig. Der Typ hat noch nichts bereut und erwartet von einem Staat Begnadigung, den er auf solch brutale Art und Weise herausgefordert hat und in die knie zwingen wollte?
Das hätte man niemanden erklären können, viele Menschen hätten noch weniger dem Rechtsstaat Vertrauen geschenkt.
Aber allgemein bin ich auch dafür, das ganze Begnadigungsrecht abzuschaffen. Urteile zu fällen und diese durchzusetzen oder zu verändern sollte Sache der Gerichte sein und nicht von einer politischen Person abhängen. Auch aus Gründen der Gewaltenteilung kann ich das Begnadigungsrecht nicht gutheißen.
Ich finde die Entscheidung Köhlers absolut richtig. Der Typ hat noch nichts bereut und erwartet von einem Staat Begnadigung, den er auf solch brutale Art und Weise herausgefordert hat und in die knie zwingen wollte?
Das hätte man niemanden erklären können, viele Menschen hätten noch weniger dem Rechtsstaat Vertrauen geschenkt.
Aber allgemein bin ich auch dafür, das ganze Begnadigungsrecht abzuschaffen. Urteile zu fällen und diese durchzusetzen oder zu verändern sollte Sache der Gerichte sein und nicht von einer politischen Person abhängen. Auch aus Gründen der Gewaltenteilung kann ich das Begnadigungsrecht nicht gutheißen.
Anton von Sorbarban zum Paradies
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Es geht mir auch nicht um die Kosten, sondern um Gerechtigkeit.Original von vSzP
Ein Gefängnis mag teurer sein als eine reine Hinrichtungsstelle, aber das sollte noch lange keinen Grund sein, Menschen wieder umzubringen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Dann hätten wir ja einen Konsens. Hilfe, wir sind hier in der Demokratischen Union, Burgi!Original von Roland Burghammer
Einigen wir uns darauf das Klar ein mieser Verbrecher ist, der keine Gnade verdient.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Das Gnadenrecht der Präsidenten ist auch kein juristischer Akt, sonst hätte jeder Anspruch auf diesen Akt. Köhler muss auch solch eine Entscheidung nicht juristisch Begründen. Fakt ist einfach: Herr Klar ist Mitglied einer Mörder Gruppe und selber nichts anderes als ein brutaler Mörder, der Menschen, die seiner Ansicht nach für den Staat standen, brutal hingerichtet hat.Original von vSzP
Ach Gott, man sollte bei solchen Diskussionen endlich aufhören, die ganze Sache über die Kostenseite zu betrachten. Hier hat der Staat andere Prioritäten, die sein Handeln erklären. Ein Gefängnis mag teurer sein als eine reine Hinrichtungsstelle, aber das sollte noch lange keinen Grund sein, Menschen wieder umzubringen.
Ich finde die Entscheidung Köhlers absolut richtig. Der Typ hat noch nichts bereut und erwartet von einem Staat Begnadigung, den er auf solch brutale Art und Weise herausgefordert hat und in die knie zwingen wollte?
Das hätte man niemanden erklären können, viele Menschen hätten noch weniger dem Rechtsstaat Vertrauen geschenkt.
Aber allgemein bin ich auch dafür, das ganze Begnadigungsrecht abzuschaffen. Urteile zu fällen und diese durchzusetzen oder zu verändern sollte Sache der Gerichte sein und nicht von einer politischen Person abhängen. Auch aus Gründen der Gewaltenteilung kann ich das Begnadigungsrecht nicht gutheißen.
Von so einem ist mindestens Reue und ein Beitrag zur Aufklärung gefordert. Beides gab es nicht. Im Gegenteil: Er schreibt weiter irgendwelche Briefchen an Kommunisten und verbreitet weiter seine Ideologie, die zu seinen Taten geführt hat.
Ich hab nichts gegen das Gnadenarecht des Präsidenten auch wenn etwas absolutistisches hat.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
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Mit dem Gnadenrecht kann der Bundespräsident ein gerichtliches Urteil in seiner Härte abmildern und damit ist es ein Eingriff in die Judikative Deutschlands. Aus welchen Gründen der Präsident einen Menschen begnadigt oder nicht spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle.Original von Sean William Connor
Das Gnadenrecht der Präsidenten ist auch kein juristischer Akt, sonst hätte jeder Anspruch auf diesen Akt. Köhler muss auch solch eine Entscheidung nicht juristisch Begründen. Fakt ist einfach: Herr Klar ist Mitglied einer Mörder Gruppe und selber nichts anderes als ein brutaler Mörder, der Menschen, die seiner Ansicht nach für den Staat standen, brutal hingerichtet hat.
Von so einem ist mindestens Reue und ein Beitrag zur Aufklärung gefordert. Beides gab es nicht. Im Gegenteil: Er schreibt weiter irgendwelche Briefchen an Kommunisten und verbreitet weiter seine Ideologie, die zu seinen Taten geführt hat.
Ich hab nichts gegen das Gnadenarecht des Präsidenten auch wenn etwas absolutistisches hat.
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Nur, dass man sich Gnade nun einmal nicht "verdienen" kann, sonst wäre es Sanktion für irgendetwas und keine Gnade. Mensch, als gläubiger Christ müsstest du sowas doch wissen.Original von Roland Burghammer
Einigen wir uns darauf das Klar ein mieser Verbrecher ist, der keine Gnade verdient.
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So, wie insbesondere die CSU sich aufgeführt hat, kann ich mich doch des Eindrucks nicht erwehren, dass Klar eben doch kein "Mörder, wie alle anderen auch" ist. Nein, erst die politische Konnotation macht den Fall interessant - und führt zu einer wahnsinnigen Verunsachlichung der Debatte, die dann wieder dahin führt, wenn es einem gerade passt, die politische Konnotation wieder auszublenden und einfach von "brutalen Mördern" zu sprechen.Original von Sean William Connor
Fakt ist einfach: Herr Klar ist Mitglied einer Mörder Gruppe und selber nichts anderes als ein brutaler Mörder, der Menschen, die seiner Ansicht nach für den Staat standen, brutal hingerichtet hat.
(Mal ganz davon abgesehen, dass die Ermordung des Kriegsverbrechers Schleyer am Ende auch nicht großartig anders gelagert, als wenn Thorsten Boiger fordert globalisierungskritische Demonstranten notfalls zu erschießen. Entspringt zumindest dem selben Gefühl angeblicher moralischer Überlegenheit *g*)
Kooperationsbereitschaft ist, wenn überhaupt, dann in Sachen Strafaussetzung zur Bewährung gefordert. Einen Beitrag zur Aufklärung muss er nicht leisten, da niemand gezwungen ist, sich eventuell selbst zu belasten. Und das Gefängnis ist auch nicht unbedingt ein Ort um jemandem die bürgerliche Demokratie näher zu bringen...im Übrigen sollte man, wenn man sich schon drüber auslässt die ominöse "Grußbotschaft" auch mal lesen.Von so einem ist mindestens Reue und ein Beitrag zur Aufklärung gefordert. Beides gab es nicht. Im Gegenteil: Er schreibt weiter irgendwelche Briefchen an Kommunisten und verbreitet weiter seine Ideologie, die zu seinen Taten geführt hat.
Es wird ja teilweise schon so getan, als würde gleich irgendwo aus dem Nichts, wahrscheinlich aus dem Tartaros, eine "vierte Generation" der RAF entstehen, nur weil Klar "irgendwelche Briefchen" schreibt.
Aber, was das Wichtigste ist: Der Bundespräsident kann, muss ihn aber nicht begnadigen, hat sich entschieden und jetzt ist hoffentlich auch bald mal diese verquere und aufgeblasene Debatte vorbei, durch die jetzt doch der schale Nachgeschmack einer Beeinflussung von außen bleibt (übrigens unabhängig davon, wie er sich entschieden hätte). Wäre mir auch schwer zu vermitteln gewesen, warum Mohnhaupt Bewährungsauflagen zu erfüllen hat und Klar dann nicht.
