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Bitte was? Antrag abgelehnt, genügt nicht den Anforderungen dieses Hauses.
*so*
Ist was für die Ausgestaltung. Gehört ins Sim-off.
*so*
*so*
Ist was für die Ausgestaltung. Gehört ins Sim-off.
*so*
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Ich stelle den Antrag die Flagge des Landes durch diese hier zu ersetzen.
Tot.
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So, Herr Cullen, jetzt schreiben Sie es sich mal hinter die Ohren. Ich werde solche formlosen Anträge nicht akzeptieren. Präsentieren Sie einen Gesetzentwurf. Im übrigen ist diese Fahne schon im Gebrauch.
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Den Unterschied zwischen Flagge und Wappen kennen Sie?
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Bei uns in Freistein war das immer simon - aber wir sind ja auch andersOriginal von Johannes Georg Graf von Falkenstein
*so*
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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Ich erbitte eine Aussprache über folgenden Gesetzesentwurf.
Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
§1 Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke regeln, in Zeiten , in denen kein offiziell gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2 Liegt kein gewählter Vertreter vor so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1) Am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) Wurzeln in der Region hat, sprich dem Adel angehört.
(3) Schon einmal Vertreter der Region war.
§3 Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 vorhanden sein, so hat §2 (3) Priorität und danach §2 (1).
§4 Sollte die Imperialversammlung Einwände gegen den Kandidaten haben, der sich aus §§ 2-3 ergibt, so kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl bestätigt werden.
§6
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
§1 Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke regeln, in Zeiten , in denen kein offiziell gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2 Liegt kein gewählter Vertreter vor so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1) Am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) Wurzeln in der Region hat, sprich dem Adel angehört.
(3) Schon einmal Vertreter der Region war.
§3 Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 vorhanden sein, so hat §2 (3) Priorität und danach §2 (1).
§4 Sollte die Imperialversammlung Einwände gegen den Kandidaten haben, der sich aus §§ 2-3 ergibt, so kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl bestätigt werden.
§6
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
Tot.