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Es stünde dem Unionsparlament gut zu Gesicht, keine lex Montary zu beschließen, sondern eine ordentliche Arbeitsgrundlage zu schaffen. Wenn die entsprechenden Akteure schon dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind, hat der roldemische Ministerpräsident ja auch allen Grund, Kritik zu äußern.
Palin Waylan-Majere OEL
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Frage an die Juristen: In der Verfassung heißt es, dass unter anderem die Unionsratsmitglieder jederzeit gehört werden müsse. Wenn wir jetzt beschließen sollten, dass sie einen Antrag stellen müssen, wäre eine solche Bestimmung in der GO wirklich verfassungsgemäß?
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Würde man dies so wörtlich auslegen müssten die Parlamentarier auch verpflichtet sein, 24/7 hier im Plenarsaal anwesend zu sein. Das kann nicht der Intention des Verfassungsgebers entsprechen.
Vielmehr muss ihm wohl jederzeit die Möglichkeit angeboten werden, sich zu äußern. Und das ist es mit der Regelung ja nach Erteilung des Rederechtes.
Vielmehr muss ihm wohl jederzeit die Möglichkeit angeboten werden, sich zu äußern. Und das ist es mit der Regelung ja nach Erteilung des Rederechtes.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Montary sitzt auf seinem Landesvertretersessel und wundert sich über die ungewohnt konstruktiven Worte des Herrn Unionskanzlers. Er schaut etwas verwundert und trinkt einen Schluck Wasser...Original von Palin Waylan-Majere
Es stünde dem Unionsparlament gut zu Gesicht, keine lex Montary zu beschließen, sondern eine ordentliche Arbeitsgrundlage zu schaffen. Wenn die entsprechenden Akteure schon dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind, hat der roldemische Ministerpräsident ja auch allen Grund, Kritik zu äußern.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Wie Sie aus einem Rederecht für Unionsratsmitglieder, wörtlich ausgeselegt, eine 24-Stunden-Anwesenheitspflicht für die Abgeordneten des Unionsparlaments ableiten weiß ich, dafür bin ich keien Juristin. Wenn wir aber für Nicht-MdUPs das Rederecht an eine Rederechtserteilung knüpfen, müssten wir, dem Gleichheitsgrundsatz folgend, das dann nicht auch für den Unionspräsidenten, die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten einführen?Original von pjotr
Würde man dies so wörtlich auslegen müssten die Parlamentarier auch verpflichtet sein, 24/7 hier im Plenarsaal anwesend zu sein. Das kann nicht der Intention des Verfassungsgebers entsprechen.
Vielmehr muss ihm wohl jederzeit die Möglichkeit angeboten werden, sich zu äußern. Und das ist es mit der Regelung ja nach Erteilung des Rederechtes.
Zuletzt geändert von Helen Bont am Mo 15. Jun 2009, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Naja, wenn die Unionsratsmitglieder wirklcih wörtlich "jederzeit gehört werden" müssten, müssten die MdUPs hier 24/7 anwesend sein, um sofort zu hören, wenn ein MdUR etwas verkündet. Eine so wörtliche Auslegung kann also nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Eine Ungleichbehandlung gibt es zudem auch nicht. Denn MdURs und MdUPs sind keine wesentlich gleichen Ämter, sondern nur allenfalls ähnliche.
Zudem verfasst sich das Unionsparlament ja selbst; wir könnten rein theoretisch Rederecht nach eigenem Gusto vergeben.
summa summarum: Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag die vollste Ausreizung des Verfassungsstatus, aber nicht verfassungswidrig.
Eine Ungleichbehandlung gibt es zudem auch nicht. Denn MdURs und MdUPs sind keine wesentlich gleichen Ämter, sondern nur allenfalls ähnliche.
Zudem verfasst sich das Unionsparlament ja selbst; wir könnten rein theoretisch Rederecht nach eigenem Gusto vergeben.
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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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