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Und das werden wir auch weiterhin haben. Es kann doch nicht sein, dass Ratsmitglieder einfach unangemeldet in den Plenarsaal stürmen, das Mikro an sich reißen, und dann etwas da reinplärren.
Das ist auf jeden Fall nicht die Intention der Verfassung.
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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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*sim-off* Was ist es simulatorisch denn anderes, wenn UR-Mitglieder ohne einen Antrag zu stellen einfach mitten in der Debatte das Reden beginnen? *sim-on*Original von joukersendler
Ich hab noch nie jemand hier "hereinstüren" sehen und "das Mikro an sich reißen".
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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simoff// ha, und ich hab mir schon überlegt ob ich simoff geheOriginal von pjotr
*sim-off* Was ist es simulatorisch denn anderes, wenn UR-Mitglieder ohne einen Antrag zu stellen einfach mitten in der Debatte das Reden beginnen? *sim-on*
Simulatorisch hat er mM nach natürlich das Wort bekommen.
Die MdUP müssen ja auch nicht für jeden Post einen Antrag stellen. SimOn, werden diese ja quasi auch "aufgerufen". Was soll da bitteschön der Unterschied sein.
Würde ja bedeutet das die MdUP auch hineinstürmen und das Mikro an sich reißen.
keiner gab mir ein Handy ;(
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als MdUP hat man im UR kein Rederecht ohne vorher einen begründeten Antrag zu stellen. Vielleicht sollte da gleiches Recht für alle gelten. Auch wenn das im RL auch nicht der Fall ist, was aber auch nicht wirklich vergleichbar ist.
gez. Joeli Veitayaki
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Ja, aber das steht auch nicht in der Verfassung drin. (soweit ich das weiß)
Wenn schon gleiches Recht für alle gelten sollte, soll man das umsetzen. Aber wenn dann ändert man die Verfassung.
Aber auch gegen diese Verfassungsänderung wäre ich. Wobei ich es durchaus begrüßen würde wenn die MdUP auch im UR ohn Antrag sich melden dürfen.
Wenn schon gleiches Recht für alle gelten sollte, soll man das umsetzen. Aber wenn dann ändert man die Verfassung.
Aber auch gegen diese Verfassungsänderung wäre ich. Wobei ich es durchaus begrüßen würde wenn die MdUP auch im UR ohn Antrag sich melden dürfen.
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nur das steht drin in Abschnitt IV über den Unionsrat.Artikel 34 -
(2) Der Unionspräsident und die Mitglieder der Unionsregierung haben in allen Sitzungen des Unionsrates das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
gez. Joeli Veitayaki
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