Können wir...aber wo war was illegal?Original von Joeli Veitayaki
wir können in dem oben genannten Zusammenhang auch gerne von dem Verdacht der Einflussnahme auf die Justiz (§89a UStGB) reden:
Absatz 1: Wer von Amtswegen illegal in ein Strafermittlungsverfahren oder einen Gerichtsprozess eingreift, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
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Präsident der Republik Salbor
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Ich werde den Sachverhalt prüfen.
Gustav von Struve, lic.iur.
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Es war eher auf Ihre Anzeige und die darauffolgende Diskussion gemünzt, Herr Jerkov.
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Schön zu wissen. Meine Aussage war eher auf Ihr öffentliches Aufreten und Ihre verblendete Rhetorik gemünzt, Herr Falkenstein. Damit hätten wir unsere Intentionen ja jetzt ausgetauscht :rolleyes:Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Es war eher auf Ihre Anzeige und die darauffolgende Diskussion gemünzt, Herr Jerkov.
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