In der Konsequenz bedeutet das: Roldem lässt das Feld lieber unreguliert, als den Anhang mitzutragen. Diese Haltung ist durchsichtig.Original von Fabian Montary
Roldem wird sich gegen dieses handwerklich miserable Gesetz stellen. Der intendierte Inhalt ist unterstützenswert, aber jede Verhandlung über die Auslagerung der Appendizes wurde abgelehnt und so sieht sich die Republik gezwungen, das Gesetz in dieser Form abzulehnen.
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Palin Waylan-Majere OEL
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Nein, im Gegenteil: die Westlichen Inseln sind für eine restriktive unionsrechtliche Regulierung des Waffenhandels!Original von Palin Waylan-Majere
Die Westlichen Inseln sind also FÜR unreglemtierten Waffenhandel. Wieviel hat Bergmann bezahlt?
Aber diese muss - gerade um ihr Ziel erreichen zu können - verfassungsrechtlich wie handwerklich einwandfrei sein!
Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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Nicht so. Die verabschiedeten Waffen sollen einen Grundstock bilden, der gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten kann; denn mal ehrlich: Ein Kriegswaffenkontrollgesetz ohne eine Definition von Kriegswaffen wäre freilich sinnleer.Original von Vanessa Garland
Die Logik einer Systematik, derzufolge einige Kriegswaffen in ihrer Definition als solche der Entscheidung des Gesetzgebers unterliegen und andere dem Vollzug durch die Exekutive, leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein.
Sollten sich in der Waffentechnologie dann neue Entwicklungen ergeben, kann das zuständige Minsiterium jedoch schnell und möglichst unbürokratisch diese Liste auch abändern.
Ich sehe hier das Problem nicht, wenn der Gesetzgeber eine Liste mitverabschieden soll. Denn inhaltlich lehnt die Liste ja anscheinend niemand ab (zumindest hat sich noch niemand dahingehend geäußert), und ein formeller Fehler ist sie, wie oben erläutert auch nicht.
zu Nr. 2: Natürlich gefährden Kriegswaffen (ebenso wie "zivile" Waffen, nur in einem deutlich erhöhten Ausmaß) die Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Demokratischen Union. Denn durch diese Kriegswaffen lassen sich schwerste Straftaten begehen (vom 39 über den 55 bis zum 94 I oder II); ein besonderes schützenswertes Rechtsgut oder eine persönliche Freiheit, die durch die Erlaubnis von Kriegswaffen gegeben wäre, sehe ich nicht.Ferner halte ich die Subsummtion des Gesetzes unter Artikel 47 Absatz 1 Nr. 2 der Unionsverfassung für ebenso abenteuerlichwie unter Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 9, und habe anders als sie kein Verlangen, vor dem Unionsgericht Roulette mit einem gewissen Waffenschieber zu spielen. Das vorliegende Gesetz tut Not, da stimmen die Westlichen Inseln ihnen uneingeschränkt zu! Aber die Regelung nutzt uns nur, wenn sie verfassungsrechtlich einwandfrei ist.
zu Nr. 3: Wir tangieren hier nicht ein spezielles Produkt, sondern eine ganze Wirtschaftsbranche. Das ist, was ich unter Rahmengesetzegebung verstehe.
zu Nr. 9: Das Verbot von Kriegswaffen in einzelnen Unionsländern macht wenig Sinn. Das würde 1. den Schwarzmarkt im Binnengebiet florieren lassen (der bekanntlich deutlich schwieriger zu kontrollieren ist als der von Auswärts) und 2. eben dadurch ein unionsweites Verbot von Kriegswaffen unterbinden.
Ein Verfahren der DU gegen die Freie Republik Katista das eine ähnliche Rechtslage klären soll ist ja zur Zeit anhängig.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Herr Jerkov, vielleicht sollte ich so langsam mal eine Verleumdungsklage vorbereiten. :rolleyes:Original von pjotr
Das ermöglicht das Gesetz auch. Der Anhang zum Gesetz enthält lediglich eien anfängliche Liste, die später durch Verordnungen ergänzt wird.
Mr. Montary ist einfach nur aus Prinzip gegen das Gesetz.
Sie ziehen die falschen Schlüsse, Herr Unionskanzler. Die Regulation an dieser Stelle ja, aber nicht mit vermurksten Gesetzen. Nur weil Ihre Regierung offenbar unfähig ist, systematisch sinnvolle Gesetze zu schreiben, bedeutet das noch lang nicht die Ablehnung der Intention des Gesetzes durch die Republik Roldem.Original von Palin Waylan-Majere
In der Konsequenz bedeutet das: Roldem lässt das Feld lieber unreguliert, als den Anhang mitzutragen. Diese Haltung ist durchsichtig.
Ferner geht die Republik Roldem mit den Westlichen Inseln nicht überein, dass hier keine Unionskompetenz vorliege. Diese sieht sie in Artikel 47 I Nr. 2 UVerf gegeben. Zuständigkeiten nach Art. 47 I Nr. 3 und 9 ebd. sehe ich nicht gegeben. Nr. 9 ist ohnehin nur eine Auffangnorm.
Was ich mich frage: Warum äußert sich denn hier nicht der Fachminister, sondern irgendwelche hippeligen Hitzköpfe aus dem Kabinett?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Viel Spaß, Sie scheinens ja nötig zu haben. Ich sehe dem eher gelassen entgegen.Original von Fabian Montary
Herr Jerkov, vielleicht sollte ich so langsam mal eine Verleumdungsklage vorbereiten. :rolleyes:
Wer ist denn dann für Sie der zuständige Fachminister für Kriegswaffen? Der Bildungsminister?Was ich mich frage: Warum äußert sich denn hier nicht der Fachminister, sondern irgendwelche hippeligen Hitzköpfe aus dem Kabinett?
Zuletzt geändert von pjotr am Do 11. Jun 2009, 03:09, insgesamt 1-mal geändert.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Man kann Ihre sachliche Beschäftigung mit der Thematik förmlich riechen.Original von Fabian Montary
Was ich mich frage: Warum äußert sich denn hier nicht der Fachminister, sondern irgendwelche hippeligen Hitzköpfe aus dem Kabinett?
Bevor Sie anderen Ihre offenbar auf Unverständnis fußende Kritik vorhalten, sollten Sie vielmehr an Ihrer eigenen Unfähigkeit arbeiten.
Palin Waylan-Majere OEL
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Herr Präsident, Hohes Haus,
ich begrüße es, dass offensichtlich Übereinstimmung in die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Produktion, der Lagerung, dem Handel, dem Transport und der Handhabung von Kriegswaffen besteht.
Die Vertreter Roldems und der Westlichen Inseln haben Bedenken geäußert; ich erlaube mir, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen.
Zunächst wurde bemängelt, dass der Anhang mit der Auflistung der Kriegswaffen usw. integraler Bestandteil des Gesetzes ist und nicht aus dem Gesetz herausgenommen und als gesonderte Liste der parlamentarischen Zustimmungspflicht entzogen wird, auch wenn sie weiterhin Bestandteil des Gesetzes bleibt. Begründet wird diese Kritik damit, dass die Parlamentarier im Detail diese nicht beurteilen könnte, und es schwierig sei, wenn jedes mal, wenn die Liste geändert werden soll, ein Gesetzesänderungsverfahren in die Wege geleitet werden soll.
Meine Damen und Herren, zunächst ist festuhalten, dass das Gesetz ausdrücklich die Unionsregierung ermächtigt, im Wege der Verordnung, diese Kriegswaffenliste nach den neuesten Kenntnissen zu aktualisieren. Erneute Befassungen des Parlaments sind somit nicht notwendig. Damit wird es aber auch unerheblich, ob die Kriegswaffenliste nun integraler Bestandtteil des Gesetzes ist oder neben diesem steht.
Des Weiteren ist es der Unionsregierung wichtig, dass beide Teile, sowohl das Gesetz als solches als auch die Kriegswaffenliste, durch Parlamentsbeschluss Legitimität erlangen. Dies ist in meinen Augen eine logische Konsequenz aus dem parlamentarischem System in unserem Land.
Zum Schluss noch zur Zuständigkeitsfrage: Ich stimme mit der Vertrerin der Westlichen Inseln darin überein, dass ein Vertretungsgesetz unbefriedigend wäre. Ein solches ist aber auch nicht erforderlich, da nach dem Dafürhalten der Unionsregierung, die Unionsebene tatsächlich die Gesetzgebungskomepetenz auf dem Gebiet der Kriegswaffenkontrolle hat.
Lassen Sie mich das wie folgt begründen: In meinen Augen ist die Grundlage der Artikel 47 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 9.
Der Umgang mit Kriegswaffen und Munition birgt erhebliche Risiken und stellen, bei unsachgemäßem Umgang, eine erhebliche Gefahrenquelle nicht nur für die jenigen, die unmittelbar mit Munition und Kriegswaffen zu tun haben, sondern auch für die Anwohner von Produktionsstätten, Lagerstätten oder Transportrouten.
Eine weitere Gefahrenquelle birgt der unbeschränkte Handel und die unbeschränkte Verfügbarkeit von Kriegswaffen und Munition. Wir wissen alle aus leidvoller Erfahrung, wie gefährlich es sein kann, wenn verfassungsfeindliche Kräfte ungehinderten Zugriff auf Kriegswaffen haben.
Eine weitere Komponente betrifft die äußere Sicherheit: wenn in Nguyen, oder später einmal anderswo auf der Welt, Kriegswaffen made in DU im Ausland eingesetzt werden, dann machen die betroffenen Staaten nicht das jeweilige Unionsland, in dem die Waffenfabrik steht, verantwortlich, dann wird die gesamte Union in die Verantwortung genommen, und es ist nicht das jeweilige Unionsland, sondern die Unionseben, die international tätig werden muss, um den außenpolitischen Schaden zu beseitigen.
Aus diesen drei Beispielen, meine Damen und Herren, lässt sich die Kompetenz der Unionsebene veranschaulichen. Diese beschriebenen Gefahren sind durch Einzelmaßnahmen der Unionsländer nicht zu bannen; der Kollege Jerkov hat dies ja bereits dargelegt.
Auch wenn in meinen Augen der Rückgriff auf Artikel 47 Absatz 1 Nummer 2 ausreichend ist, um eine Unionskompetenz zu herzuleiten, so gewinnt Artikel 47 Absatz 1 Nummer 9 in der Gesamtschau in diesem Fall eine wesentliche Bedeutung, weil eben bei strenger Betrachtung aus der Natur der Produktion, Lagerung, Transport und Handhabung von Kriegswaffen und Munition heraus klar wird, dass dieser Bereich nur unionsweit geregelt werden kann und nur so geregelt werden muss, wenn man eine befriedigende Lösung erreichen will.
ich begrüße es, dass offensichtlich Übereinstimmung in die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Produktion, der Lagerung, dem Handel, dem Transport und der Handhabung von Kriegswaffen besteht.
Die Vertreter Roldems und der Westlichen Inseln haben Bedenken geäußert; ich erlaube mir, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen.
Zunächst wurde bemängelt, dass der Anhang mit der Auflistung der Kriegswaffen usw. integraler Bestandteil des Gesetzes ist und nicht aus dem Gesetz herausgenommen und als gesonderte Liste der parlamentarischen Zustimmungspflicht entzogen wird, auch wenn sie weiterhin Bestandteil des Gesetzes bleibt. Begründet wird diese Kritik damit, dass die Parlamentarier im Detail diese nicht beurteilen könnte, und es schwierig sei, wenn jedes mal, wenn die Liste geändert werden soll, ein Gesetzesänderungsverfahren in die Wege geleitet werden soll.
Meine Damen und Herren, zunächst ist festuhalten, dass das Gesetz ausdrücklich die Unionsregierung ermächtigt, im Wege der Verordnung, diese Kriegswaffenliste nach den neuesten Kenntnissen zu aktualisieren. Erneute Befassungen des Parlaments sind somit nicht notwendig. Damit wird es aber auch unerheblich, ob die Kriegswaffenliste nun integraler Bestandtteil des Gesetzes ist oder neben diesem steht.
Des Weiteren ist es der Unionsregierung wichtig, dass beide Teile, sowohl das Gesetz als solches als auch die Kriegswaffenliste, durch Parlamentsbeschluss Legitimität erlangen. Dies ist in meinen Augen eine logische Konsequenz aus dem parlamentarischem System in unserem Land.
Zum Schluss noch zur Zuständigkeitsfrage: Ich stimme mit der Vertrerin der Westlichen Inseln darin überein, dass ein Vertretungsgesetz unbefriedigend wäre. Ein solches ist aber auch nicht erforderlich, da nach dem Dafürhalten der Unionsregierung, die Unionsebene tatsächlich die Gesetzgebungskomepetenz auf dem Gebiet der Kriegswaffenkontrolle hat.
Lassen Sie mich das wie folgt begründen: In meinen Augen ist die Grundlage der Artikel 47 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 9.
Der Umgang mit Kriegswaffen und Munition birgt erhebliche Risiken und stellen, bei unsachgemäßem Umgang, eine erhebliche Gefahrenquelle nicht nur für die jenigen, die unmittelbar mit Munition und Kriegswaffen zu tun haben, sondern auch für die Anwohner von Produktionsstätten, Lagerstätten oder Transportrouten.
Eine weitere Gefahrenquelle birgt der unbeschränkte Handel und die unbeschränkte Verfügbarkeit von Kriegswaffen und Munition. Wir wissen alle aus leidvoller Erfahrung, wie gefährlich es sein kann, wenn verfassungsfeindliche Kräfte ungehinderten Zugriff auf Kriegswaffen haben.
Eine weitere Komponente betrifft die äußere Sicherheit: wenn in Nguyen, oder später einmal anderswo auf der Welt, Kriegswaffen made in DU im Ausland eingesetzt werden, dann machen die betroffenen Staaten nicht das jeweilige Unionsland, in dem die Waffenfabrik steht, verantwortlich, dann wird die gesamte Union in die Verantwortung genommen, und es ist nicht das jeweilige Unionsland, sondern die Unionseben, die international tätig werden muss, um den außenpolitischen Schaden zu beseitigen.
Aus diesen drei Beispielen, meine Damen und Herren, lässt sich die Kompetenz der Unionsebene veranschaulichen. Diese beschriebenen Gefahren sind durch Einzelmaßnahmen der Unionsländer nicht zu bannen; der Kollege Jerkov hat dies ja bereits dargelegt.
Auch wenn in meinen Augen der Rückgriff auf Artikel 47 Absatz 1 Nummer 2 ausreichend ist, um eine Unionskompetenz zu herzuleiten, so gewinnt Artikel 47 Absatz 1 Nummer 9 in der Gesamtschau in diesem Fall eine wesentliche Bedeutung, weil eben bei strenger Betrachtung aus der Natur der Produktion, Lagerung, Transport und Handhabung von Kriegswaffen und Munition heraus klar wird, dass dieser Bereich nur unionsweit geregelt werden kann und nur so geregelt werden muss, wenn man eine befriedigende Lösung erreichen will.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Lesen Sie mal die Gesetzesentwürfe Ihrer Regierung? Es scheint ja wohl der Wirtschaftsminister zu sein... :rolleyes:Original von pjotr
Wer ist denn dann für Sie der zuständige Fachminister für Kriegswaffen? Der Bildungsminister?
Darum geht es hier nicht.Original von Palin Waylan-Majere
Bevor Sie anderen Ihre offenbar auf Unverständnis fußende Kritik vorhalten, sollten Sie vielmehr an Ihrer eigenen Unfähigkeit arbeiten.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Nur weil dem Wirtschaftsminister in dem Entwurf Kompetenzen gegeben werden, ist das Verteidigungsministerium nicht gänzlich unzuständig für das Gesetz. Oder wollen Sie jetzt leugnen, dass das hier was mich Sicherheit zu tun hat?Original von Fabian Montary
Lesen Sie mal die Gesetzesentwürfe Ihrer Regierung? Es scheint ja wohl der Wirtschaftsminister zu sein... :rolleyes:
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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