
Manuri, 04. Juni 2009
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Das Unionsparlament hatte das "Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie" beschlossen (Aussprache und Abstimmung). Der Unionrat hatte gegen den Beschluss Einspruch eingelegt.
Der Kollege Poppinga beantragt, den Einspruch gemäß § 50 (2) UVerf zurückzuweisen.
Da der Unionsrat den Einspruch mit mehr als zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen beschlossen hat, ist für die Zurückweisung die Mehrheit von zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen, mindestens jedoch die Mehrheit seiner Mitglieder notwendig.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden und endet somit am 08.06.09 um 17:30.
Stimmen Sie dafür, den Einspruch des Unionsrats gegen das "Unionsgesetz zur Nutzung von Kernenergie" zurückzuweisen? Stimmen Sie bitte mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".

gez. Joeli Veitayaki
Parlamentspräsident
