Rechenschaftsbericht des Unionsministerium für Wirtschaft für den Zeitraum Februar bis Mai 2009
I.Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompenzen auf die Union und auf die Unionsländer. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltngsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zuegwiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium für Wirtschaft für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Unionsebene zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
Gemäß Artikel 47 III Unionsverfassung, fallen unter anderem das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems in den Kompetenzbereich der Unionsebene. Diese Kompetenzen werden durch das Unionsministerium für Wirtschaft wahrgenommen.
Das Unionsministerium für Wirtschaft ist teil der Unionsregierung, bestehend aus dem Unionskanzler und den Unionsministern (Artikel 40 I Unionsverfassung), und somit Teil der Exekutive. Es ist daher dem Unionspräsidenten und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ( Artikel 39 I Unionsverfassung). Dieser Pflicht wird mit Vorlage dieses Rechenschaftsberichtes Rechnung getragen.
II. Einführung der WiSim
Die Tätigkeit des Unionsministerium für Wirtschaft konzentrierte sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf die Einführung der WiSim. Für den Start war der 1. Mai 2009 vorgesehen; dieser Termin ließ sich nicht halten.
Als Hürde erwies sich zunächst, dass die Personen ausfindig gemacht werden mussten, die über die notwendigen die Daten verfügten, die in das System eingepflegt werden müssen, um die WiSim zum Laufen zu bringen und die Teilnahme an der internationalen WiSim zu ermöglichen.
Nach längerer Recherche kam, nach dem die Unionsbank in die Bemühungen miteinbezogen worden ist, die Antwort aus der VETO. Diese stellte zwei Tabellen zur Verfügung.
Die Frage, die sich den technisch Zuständigen jetzt stellt ist, wo diese Daten jetzt eingepflegt werden müssen. Die Recherche läuft zwar, doch ist mit der Einführung vor der 28. Legislaturperiode des Unionsparlament nicht zu rechnen.
III. Kriegswaffenkontrolle
Das offensive Auftreten von Waffenproduzenten in der Demokratischen Union zwingt die Unionsregierung zum Handeln. Da die Produktion, die Lagerung, der Transport sowie der nationale und internationale Handel mit Kriegswaffen die nationale Sicherheit der Demokratischen Union und ihre außenpolitischen Interessen insgesamt berührt, hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, den bereits einmal in den Gesetzgebungsprozess eingebrachten Entwurf für ein Kriegswaffenkontrollgesetz wieder einzubringen.
IV. Kommissarische Verwaltung des Finanzressorts
Nach dem Ausscheiden von Frau Madonna Ritchie-Ashcraft aus dem Amt der Unionsministerin der Finanzen und ihrem Wechsel in das Amt des Unionsbankpräsidentin, übernahme der Unionsminister für Wirtschaft, Helmut Hennrich, das Finanzressort.
Innerhalb kürzester Zeit gelang es dem Unionsministerium für Wirtschaft zwei Haushalte (jeweils für Februar und März 2009) und einen Doppelhaushalt (April/Mai 2009) zu erstellen und dem Unionsparlament zur Debatte und Beschlussfassung vorzulegen.
Manuri, den 15.05.2009
Helmut Hennrich
Unionsminister für Wirtschaft