Dann bekommen Sie vielleicht eine Anzeige wegen groben Unfugs, aber Sie sind ja im BNet unter ihrem Namen finden und ganz offensichtlich weder Ausländer noch Staatenloser. Insofern: Nein.Original von SRM
Wenn ich behaupte, ich sei König von Takkatukkaland und könnte mich nicht als solcher ausweisen - würde ich dann auch abgeschoben?
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Palin Waylan-Majere OEL
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Wo gibt es die gesetzliche Grundlage?Original von Palin Waylan-Majere
Wir haben da so ein neues Gerät getestet, welches die Gefährdung der Beamten durch renitente Subjekte erheblich verringert.
Dieser Scanner spart Zeit und Geld!
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