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Herr von Jagonburg brachte den Vorschlag ein, dass wir uns alle nocheinmal über die PO einigen sollten. Daher eröffne ich hier die Diskussion, denn bisher gibt es noch keinen Senat oder ähnliches.
Dazu hatte Frau von Larifarie eingebracht, dass es doch auch eine Idee wäre, die Abschlüsse umzubenennen. Da wir unseren ersten Studenten *so* den ersten Testlauf *so* haben, sollten wir uns auf eine PO schnell einigen.
Haben Sie Ideen oder Vorschläge? Ich meine mit allen von Ihnen schon mal meine bisherige Vorstellung erläutert zu haben.
Dazu hatte Frau von Larifarie eingebracht, dass es doch auch eine Idee wäre, die Abschlüsse umzubenennen. Da wir unseren ersten Studenten *so* den ersten Testlauf *so* haben, sollten wir uns auf eine PO schnell einigen.
Haben Sie Ideen oder Vorschläge? Ich meine mit allen von Ihnen schon mal meine bisherige Vorstellung erläutert zu haben.
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*simoff* Die die was mit PO anfangen sollen, wissen schon was mit PO gemeint ist, immerhin handelt es sich um eine "interne" Diskussion, daher sollte der Begriff für Interne ein Bedeutung haben.
Twitter hasse ich im übrigen. *simoff*
Zuletzt geändert von Dr. Peter C. Cullen am Mo 1. Jun 2009, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Registriert: Fr 1. Mai 2009, 11:01
Ich schlage erst mal das hier vor:
Schriftliche Prüfungsleistungen
(1) In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des Faches
ein Problem erkennen und Wege zu einer Lösung finden kann.
(2) Das Bewertungsverfahren für schriftliche Prüfungsleistungen soll in der Regel eine
Woche nicht überschreiten.
Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern
bzw. Prüferinnen festgesetzt. Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Noten
zu verwenden:
1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch
Verringern oder Erhöhen der einzelnen Noten gebildet werden.
(2) Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote ermittelt. Ist in einem Modul eine Modulabschlussprüfung abzulegen, so bildet die Note der Modulabschlussprüfung die Note für dieses Modul.
(3) Für jedes Studienfach (1. Hauptfach; 2. Hauptfach; Begleitfach) gibt es eine Studienfachnote. Die Studienfachnoten berechnen sich über die Modulnoten.
(4) Eine Modulendnote, eine Studienfachnote und die Gesamtnote der Prüfung lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5 gut
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5 befriedigend
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0 ausreichend
darunter nicht ausreichend
(5) Die Studierenden, die die entsprechende Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt haben, erhalten zusätzlich zu der Abschlussnote eine relative
Note entsprechend der nachfolgenden Bewertungsskala:
A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %
Schriftliche Prüfungsleistungen
(1) In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des Faches
ein Problem erkennen und Wege zu einer Lösung finden kann.
(2) Das Bewertungsverfahren für schriftliche Prüfungsleistungen soll in der Regel eine
Woche nicht überschreiten.
Bewertung der Prüfungsleistungen
(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern
bzw. Prüferinnen festgesetzt. Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Noten
zu verwenden:
1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch
Verringern oder Erhöhen der einzelnen Noten gebildet werden.
(2) Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote ermittelt. Ist in einem Modul eine Modulabschlussprüfung abzulegen, so bildet die Note der Modulabschlussprüfung die Note für dieses Modul.
(3) Für jedes Studienfach (1. Hauptfach; 2. Hauptfach; Begleitfach) gibt es eine Studienfachnote. Die Studienfachnoten berechnen sich über die Modulnoten.
(4) Eine Modulendnote, eine Studienfachnote und die Gesamtnote der Prüfung lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5 gut
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5 befriedigend
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0 ausreichend
darunter nicht ausreichend
(5) Die Studierenden, die die entsprechende Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt haben, erhalten zusätzlich zu der Abschlussnote eine relative
Note entsprechend der nachfolgenden Bewertungsskala:
A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %
Shanti
Kasturbai Gyasto
Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg
P.S.:
Sag Nein zu Nationalismus,
sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,
damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
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Das einzige was ich für Problematisch halte ist:
Denn es studieren ja nicht immer welche zusammen, womit wir theoretisch nur A's hätten.(5) Die Studierenden, die die entsprechende Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt haben, erhalten zusätzlich zu der Abschlussnote eine relative
Note entsprechend der nachfolgenden Bewertungsskala:
A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %
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Registriert: Mo 24. Sep 2007, 22:12
Ich möchte die Anregung von Kollegin von Larifari aufgreifen und für die Umbenennung der Abschlüsse plädieren: Bachelor = Bakkalaureus oder Diplom; Master = Magister. Wir müssen nicht alles albernisieren, nur weil es gerade Mode zu sein scheint. *so* Und außerdem geht mir die Bachelorisierung IRL schon genug auf die Nerven. *so* 
Was auf jeden Fall umbenannt werden sollte, ist der Studiengang "Doktor auf Diplom", da die Bezeichnung irreführend ist. "Promotionsstudium" bzw. "Promotion" wäre angemessen.
Was auf jeden Fall umbenannt werden sollte, ist der Studiengang "Doktor auf Diplom", da die Bezeichnung irreführend ist. "Promotionsstudium" bzw. "Promotion" wäre angemessen.



