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Nun, dann macht es Sinn.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Fabian Montary
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verwaltungsverfahren in der Union und den Ländern basiert derzeit lediglich auf Gewohnheitsrecht. Ich denke, dem sollten wir Einhalt gebieten, denn dies öffnet Willkür Tür und Tor. Da es im Verwaltungsverfahren, so bin ich überzeugt, kaum Interesse einer elementaren Abweichung zwischen den Ländern gibt, möchte ich deswegen vorschlagen, ein Vertretungsgesetz zum Verwaltungsverfahren zu erarbeiten. Zu dieser grundsätzlichen Idee möchte ich Sie zunächst befragen, was Ihre Meinung dazu ist.
Vielleicht äußert sich auch der Herr Justizminister in dieser Debatte für ein Unionsverwaltungsverfahrensgesetz.
Ich stehe dieser Idee positiv gegenüber; es ist sinnvoll, das zu regeln. Eventuell könnte man die Kompetenz dafür auch per Staatsvertrag an die Union übertragen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Original von pjotr
Ich stehe dieser Idee positiv gegenüber; es ist sinnvoll, das zu regeln. Eventuell könnte man die Kompetenz dafür auch per Staatsvertrag an die Union übertragen.
Das widerrum halte ich für eher problematisch, Herr Minister. Dann hätten die Länder nämlich nicht mehr die Hoheit über ihr Verwaltungsverfahren. Das bleibt bei der Vertretungsgesetzgebung unberührt und damit können auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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Beitrag von pjotr »

Eventuell könnte man lediglich die Rahmengesetzgebung der Union überlassen?
Denn es wäre ja wohl auch nicht zielführend, wenn dann ein Unionsland ausschert und plötzlich eine komplett abweichende Verwaltungsregelung beschließt.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Das ist wohl pragmatisch richtig, aber vernachlässigen Sie bitte nicht die Eigenstaatlichkeit der Länder. Jedes Land darf sein Verwaltung so strukturieren und die prozessuralen Gegebenheiten so regeln, wie es das will. Diese Souveränität über die eigene Verwaltung will sicher keines der Länder abgeben.
 

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Da stimme ich Hern Montary zu. Ramenbedingungen sind Sinvoll, aber zu viele Festellungen von außen wird keines der Länder mitmachen.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Fabian Montary
Das ist wohl pragmatisch richtig, aber vernachlässigen Sie bitte nicht die Eigenstaatlichkeit der Länder. Jedes Land darf sein Verwaltung so strukturieren und die prozessuralen Gegebenheiten so regeln, wie es das will. Diese Souveränität über die eigene Verwaltung will sicher keines der Länder abgeben.
Deswegen würden wir das ganze ja per Staatsvertrag regeln: Die Länder müssten dem zuvor zustimmen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Sie sprachen jedoch von einem Staatsvertrag, der der Union die Kompetenz geben sollte, über das Verwaltungsverfahren, auch in den Länder zu bestimmen. So habe ich es verstanden. Sollte nur die Rahmengesetzgebung abgegeben werden, dann bin ich überfragt, was der Rahmen sein soll, denn schließlich ist das Verwaltungsverfahrensgesetz ein einziger Rahmen für jedes Verwaltungshandeln, zugerechnet zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Die speziellen Verwaltungsrechtsmaterien, wie das Demonstrationsrecht, die Regeln dann für sich konkret nochmal eigene Punkte.
 

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Beitrag von pjotr »

Das Gesetz sollte nur gewisse Maßstäbe vorgeben, gegen die die Ländergesetze nicht verstoßen dürfen (die Verwaltungsmaßnahmen müssen einen gewissen Grad an Transparenz aufweisen; man muss eine Stelle haben, wo man Beschwerde einlegen kann etc.pp.), die konkreten Ausgestaltungen bleiben dann den Ländern überlassen.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Dazu brauchen wir aber kein bevormundendes ausschließliches Unionsgesetz, Herr Minister. Das ergibt sich bereits aus dem Rechtstaatsprinzip.
 

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