
Der Vertreter der Republik Roldem beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu einem gemeinsamen Verwaltungsverfahrensgesetz. Dem Antrag wird stattgegeben.
Der Antragsteller hat das Wort, anschließend ist die Aussprache eröffnet. Diese dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.