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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Original von Gustav von Struve
Sie irren sich Herr Bergmann, als Oberster Unionsanwalt habe ich durchaus die befugnis, dies einzuschätzen. Die Entscheidung obliegt zwar dem Vorsitzenden dieses Gerichtes, aber dessen Mahnungen haben sie ja offensichtlich auch geflissentlich überlesen.
Also das ist ja aus einem Ganz anderen Prozess entnommen was bitte soll das mit diesem Fall zu tuen haben.
 

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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Original von Anna Baumgartner

Ich lege meinem Mandanten jetzt nahe auch langsam den Mund zu halten und die Situation jetzt nicht unnötig zu verschlimmern.
Sie haben ja Recht. Dann Hoffe ich nun auf eine Erneute Prüfung. Ich kann versichern das sollte ich gegen meine Auflagen verstoßen haben dies in keiner weise mit Böswilligen Absichten geschah sondern lediglich durch Unwissen meiner seits .
 

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Beitrag von Schrobi »

Ich bitte darum, dass sich alles jetzt mal zurückhalten. Ich möchte nur noch sachliche und umfassende Vorträge hier hören.

Ich stelle nunmehr für Protokoll fest, dass wir uns derzeit in einer erneuten, weiteren Haftprüfung befinden.

Ich verstehe die Verteidigung so, dass diese beantragt die Haft erneut auszusetzen, unter Berücksichtigung der Umstände, dass der Beschuldigte die Auflagen verstanden zuhaben glaubte, aber er einem Irrtum unterlag.

Möchte die Unionsanwaltschaft dazu Stellung nehmen? Herr von Struve?
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von Gustav von Struve »

Herr Vorsitzender,

die Unionsanwaltschaft sieht keinen Grund den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Die Einlassungen des Herrn Bergmann kommen nicht aus seinem Innern selbst, sondern sind jetzt, da das Kind in den Brunnen gefallen ist, als Ausrede vorgeschoben. Herr Bergmann wurde mehrfach auf die Umstände hingewiesen, er setzte sich über alle Hinweise hinweg und pöbelte gegen das Gericht und die Unionsanwaltschaft ungehindert weiter. Die Uneinsichtigkeit des hier Vorgeführten ist nahe zu sprichwörtlich.

Die Unionsanwaltschaft beantragt somit, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten, da die Gründe, weshalb der Haftbefehl beantragt wurde auch weiterhin bestehen. Aufgrund der bisherigen Aktivität des Beschuldigten im Ausland kann die Gefahr einer Entziehung des Ermittlungsverfahrens durch Flucht ins Ausland auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Darüberhinaus besteht der auf Grund der Uneinsichtigkeit der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen werde.

Zudem hat der Vorgeführte durch sein Nichteinhalten der Meldeauflage klar gegen die von Seiten des Gerichtes verfügten Meldeauflagen verstoßen.

Die Tatsache, dass er sich nicht einmal bei seinem Rechtsbeistand über die möglichen Folgen erkundigt hat, zeigt unserer Ansicht überdeutlich, wie wenig Herr Bergmann sich seiner Situation bewusst ist. Dieses Bewusstsein zu erlangen, kann nicht durch die Aufhebung des Haftbefehls herbeigeführt werden.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beschluss

Der zuständige Haftrichter hat am 31.05.2009 durch Beschluss angeordnet:

Der Haftbefehl gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), bleibt weiterhin in Kraft.

Weiterhin wurde beschlossen, den Haftbefehl nach §6 UHaftG erneut auszusetzen, soweit sich der Verdächtige bereit erklärt
- regelmäßig täglich nach Verkündung dieses Beschlusses hier bei Gericht Meldung über seinen Aufenthalt zu machen und so seine Anwesenheit anzuzeigen,
- seine zur Ausreise aus der Demokratischen Union erforderlichen Dokumente weiterhin bei der Unionsanwaltschaft in Verwahrung zu lassen,
- weiterhin nicht zu versuchen oder gar zu unternehmen, die Demokratische Union zu verlassen und sich so erneut dem Verdacht einer möglichen Strafentziehung schuldig zu machen
und
- darüberhinaus eine nach §§ 6 I Nr.4, IV UHaftG auf 25% seines Privatvermögens festgelegte Sicherheit leistet.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Auflagen, wird der Haftbefehl unverzüglich vollzogen.

Die Unionsanwaltschaft wird angewiesen dem Gericht anzuzeigen, sobald die Verdächtige im Zuge der laufenden Ermittlungen nicht anzutreffen ist und somit die bereits erwähnte Fluchtgefahr in Betracht gezogen werden muss.

Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
31.05.2009

Die Entscheidung ist nicht leicht gefallen.

Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte, gegen die ihm auferlegten Pflichten verstoßen hat. Der Anweisung des Gerichts, sich täglich hier zu melden erschienen eigentlich unmissverständlich.
Das Gericht hat aber ebenso in seine Entscheidung einfließen lassen, wie es dazu kam. Selbstverständlich ist es nicht unüblich, dass die kuriosesten Entschuldigungen herangetragen werden, in der Absicht, sich diesem lästigen Verfahren zu entziehen. Ich habe aber - leider ! - den Eindruck gewonnen, dass Herr Bergmann tatsächlich die Anweisungen nicht verstanden hatte und nicht wusste, dass er sich an diesem jenen Ort hier zu melden hat.

Weiterhin ist mir nachgewiesen worden, dass Herr Bergmann sich im Meldezeitraum in der DU aufgehalten hat. Dies bestärkt meinen Eindruck, dass er sich nicht aufgrund eines Fluchtversuchs der Meldepflicht entzogen hat, sondern aus reinem Missverständnis. Der Vollzug des Haftbefehls nach Verletzung der Meldepflicht war aber konsequent und richtig, da das Gericht grundsätzlich nicht davon ausgehen darf, dass jemand einen Beschluss nicht versteht und deshalb nicht erscheint. Auch ist es nicht möglich auf eigene Initiative jedem "Meldeflüchtigen" persönlich nachzuforschen.

An der Faktenlage der Ermittlungsergebnisse hat sich - zumindest ist an das Gericht hier in der Haftprüfung nichts neues herangetragen worden - nichts geändert. Zwar ist die Fluchtgefahr weiterhin präsent, die Unverhältnismäßigkeit einer Inhaftierung aber ebenso. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit der Aussetzung der Haft erneut zugegeben. Um deutlich zu machen, dass das Gericht nicht einfach so eine Verletzung von gerichtlich auferlegten Pflichten akzeptiert, hat der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 25% seines derzeitgen Privatvermögens (Konto #253) zu hinterlegen. Mangels einer solchen Zahlungsstelle, ist das Geld auf das "Treuhandkonto der Unionsbank" (#169) zu überweisen. Die Überweisung hat unverzüglich zu erfolgen und der Beschuldigte hat die erfolgreiche Überweisung ebenso unverzüglich dem Gericht hier mitzuteilen. Ich weise daraufhin, dass die Kontenbewegungen gerichtlich überprüft werden.

Das Gericht appeliert und weist ganz ausdrücklich an, dass der Beschuldigte hier eine letzte Möglichkeit bekommt zu zeigen, dass er den Rechtsstaat anerkennt und nun begriffen hat, welche Möglichkeiten dieser zur Durchsetzung hat.

Herr Bergmann,

haben Sie den Beschluss des Gerichts verstanden, werden die Sicherheitsleistung zahlen sowie sich täglich hier bei Gericht, d.h. an dieser Stelle hier, melden und so Ihre Anwesenheit anzeigen?
 

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Beitrag von pjotr »

*ist gespannt, wann Bergmann das nächste Mal vorgeblich die Auflagen "nicht versteht". Vielleicht merkt er diesmal ja nicht, dass er das Geld wirklich überweisen muss :rolleyes:*
 

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Beitrag von Anna Baumgartner »

Wenn er überhaupt welches hat, was noch zu klären wäre.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Eine Bemerkung sei gestattet: Das Treuhandkonto der Unionsbank war ursprünglich ausschließlich für die Einlagen der Kapitalgesellschaften angedacht...
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Beitrag von Schrobi »

@Baumgartner: Ich hatte zuerst überlegt eine konkrete Betragsbenennung, berechnet aufgrund des Senatorengehalts in Katista und unter Beachtung der maxmial möglichen (Geld-)Strafe anzugeben, da ich mir aber nicht sicher bin, ob Katista bereits die Gehälter für die entsprechenden Monate ausgezahlt hat und damit nicht groß Kredite aufgenommen werden müssen (mal die juristische Weisheit "Geld hat man zu haben" außen vor), hab ich mich für ein Viertel seines Privatvermögens entschieden.

Wieviel das letztendlich ist, werde ich in Gesprächen mit der Unionsbank abklären. Das aber erst, sobald Herr Bergmann gezahlt hat und ich es überprüfen lasse.

@Montary: Ah, vielen Dank. Das wusste ich nicht. Wie gesagt, ich konnte keinen vergleichbare Sicherheitsleistung in der Gerichtsgeschichte der DU finden und musste mich deswegen für ein Konto entscheiden. Im großen Staatskonto habe ich die Befürchtung, dass es irgendwie unter geht. Alternativ hätte ich sonst noch das Treuhandkonto seine RAin in Betracht gezogen. Das ist mir aber nicht sicher genug ;)
 

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Beitrag von Kintaro Bergmann »

*so* Ich habe mir zwar mal so ein Konto gemacht , es aber nie genutzt. Ich bezweifel das da irgendetwas ohne mein zu tuen drauf gekommen ist. Mittlerweile habe ich glaube ich auch das Passwort verlegt. *so*

So dann Melde ich mich mal als Anwesend.
 

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