Gesperrt
Fortgeschrittener
Beiträge: 170
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 17:52
Bündnisabkommen zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich

§ 1 - Geltungsbereich

Dieser Vertrag regelt die Beziehungen und den Handel zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich, im Folgenden Signatarmächte genannt.

§ 2 - Anerkennung der Grenzen

(1) Die Signatarmächte erkennen die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags gültigen Außengrenzen des jeweils anderen Unterzeichners an und vertreten dies bei Bedarf auch gegenüber Dritten.
(2) Die Signatarmächte erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Außengrenzen des jeweils anderen an und vertreten dies bei Bedarf auch gegenüber Dritten.

§ 3 - Koordination der Außenpolitik

Das grundsätzliche außenpolitische Auftreten gegenüber Dritten wird von den Signatarmächten beraten. Gemeinsame diplomatische Vertretungen bei Dritten sind zu fördern.

§ 4 - Regierungskonsultationen

(1) Die Regierungen der Signatarmächte treffen sich mindestens alle sechs Monate zu gemeinschaftlichen Kabinettssitzungen, um eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu eröärtern. Die Ausrichtung derartiger Treffen erfolgt abwechselnd.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 vereinbarten Treffen konsultieren sich die einzelnen Fachminister bei Bedarf.

§ 5 - Strafverfolgung

(1) Befindet sich eine in einem Unterzeichnerstaat strafrechtlich gesuchte Person auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Unterzeichner, verpflichtet sich dieser, die entsprechende Person unverzüglich dem jeweils anderen Unterzeichner auszuliefern.
(2) Ist die entsprechende Person Staatsbürger des Unterzeichners, auf dessen Staatsgebiet sie sich aufhält, verpflichtet sich der jeweils andere Unterzeichner, ein entsprechendea Strafverfolgungsverfahren gegen diese Person einzuleiten.
(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 haben keinen Bestand, wenn die Handlung der im anderen Unterzeichnerstaat strafrechtlich gesuchten Person nicht in dem Unterzeichnerstaat, in dem sich die Person aufhält, ein Straftatbestand ist.

§ 6 - Handel

Die Signatarmächte streben für den Waren- und Dienstleistungsverkehr so wenig Beschränkungen wie möglich an. Dies gilt insbesondere für Einfuhrzölle eines Unterzeichnes auf Waren und Dienstleistungen des jeweils anderen Unterzeichners. Sie vereinbaren den Abschluss eines Handelsvertrags zu gegebener Zeit.

§ 7 - Gemeinschaftliche Militärmanöver

Die Streitkräfte der Signatarmächte absolvieren mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Übung der Streitkräfte oder von Teilstreitkräften. Die Ausrichtung derartiger Manöver erfolgt abwechselnd.

§ 8 - Austausch von militärischen Systemen

Der gegenseitige Austausch von Materialien der Streitkräfte oder Teile dieser Materialien durch die Unterzeichner ist zu fördern. Die Signatarmächte verpflichten sich, die vom jeweils anderen Unterzeichnerstaat erhaltenen Informationen nicht ohne dessen ausdrücklich erteilte Zustimmung weiterzugeben.

§ 9 - Beistand gegen Dritte

(1) Wird ein Unterzeichner durch einen Dritten militärisch bedroht oder angegriffen, verpflichtet sich der jeweils andere Unterzeichner zu logistischen, diplomatischen oder militärischen Beistand im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grenzen der Signatarmächte. Dies gilt nicht, wenn vom Unterzeichner selbst die militärische Initiative gegenüber dem Dritten ausgeht.
(2) Die Unterzeichner sehen die diplomatische Lösung von Konflikten als oberstes Ziel an.

§ 10 - Gegenseitige Truppenstationierung

Für eine Sicherstellung der Bestimmungen des § 9 errichten die Unterzeichner einvernehmlich militärische Standorte auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Unterzeichner. Die für einen derartigen Standort notwendige Infrastruktur hat der Unterzeichner, auf dessen Staatsgebiet sich der Standort befindet, zur Verfügung zu stellen. Die genaue Festlegung der Standorte wird von den Regierungen beider Signatarmächte vorgenommen.

§ 11 - Schlussbestimmungen

(1) Mit der Unterzeichnung durch die rechtmäßigen Vertreter der Signatarmächte tritt dieser Vertrag in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Vertrags sind innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung in nationales Recht des jeweiligen Unterzeichners umzuwandeln.
(3) Für den Rechtsnachfolger eines Unterzeichners hat dieser Vertrag ebenso Gültigkeit.
(4) Bedarf eine Bestimmung dieses Vertrags nähere Einzelheiten, werde diese zu einem späteren Zeitpunkt diesem Vertrag hinzugefügt.
(5) Der Freundschaftsvertrag zwischen den Signatarmächten wird aufgehoben.
Da in den letzten 48 Stunden keine Aussprache beantragt wurde schreiten wir gleich zur Abstimmung.

Dauer: max 96 Stunden oder bis unumstößliche Mehrheit erreicht

Optionen: Ja, Nein & Enthaltung
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.

Bild
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Enthaltung
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Bild
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Routinier
Beiträge: 268
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:15
Benutzeravatar
Routinier

Beitrag von Charles Dowan »

Nein
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der Bild
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Kaiser
Beiträge: 1579
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:32
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Marko Untrial »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Marko Untrial
Fortgeschrittener
Beiträge: 170
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 17:52
Benutzeravatar
Fortgeschrittener

Beitrag von Sven Vindland »

Enthaltung
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.

Bild
Profi
Beiträge: 1378
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:32
Benutzeravatar
Profi

Beitrag von Peter Vain »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.

Bild
Anfänger
Beiträge: 403
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:58
Benutzeravatar
Anfänger

Beitrag von Jürgen Haitner »

Nein.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Grüß Gott!

Jürgen Haitner MdUP
Unionskanzler
Unionsvorsitzender der
FPR
Doppel-As
Beiträge: 156
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 17:36
Benutzeravatar
Doppel-As

Beitrag von Vasiliki Galanis »

Nein.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Vasiliki Galanis, UFD
Unionsministerin a. D.,
MdUP a. D.,
MdUR a. D.
Beiträge: 1530
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 21:18

Beitrag von Helmut Hennrich »

Nein.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Gesperrt

Zurück zu „Archiv 21. Unionsparlament“