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Beitrag von Rex Marker »

Dieses Gesetz wäre ein zahnloser Tieger, welchen man zudem leicht umgehen kann. Wichtiger scheint mir eher eine Stärkung des Bodellbetriebs, um Prostitution ordnungspolitisch besser lenken und kontrollieren zu können.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

im Grunde reicht ein Zusatz im Strafgesetzbuch
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Herr Präsident, Hohes Haus,
natürlich ist es wichtig, Menschen vor Gewalt, Erniedrigung oder sexueller Ausbeutung zu schützen, und ich bestreite überhaupt nicht die Wichtigkeit, dieses Thema auch auf Unionsebene zur Sprache zu bringen. Die Problematik Ihres Gesetzentwurfs, Herr Kollege Poppinga, liegt jedoch an dem Hintertürchen, welches keines mehr ist, weil es groß wie ein Scheunentor ist, mit welches man dieses Gesetz aushebeln kann.
Das Schließen von Bordellen und die Verlagerung in private Wohnungen führt eben nicht zu mehr Sicherheit für die betroffenen Frauen, sondern im Gegenteil: dadurch, dass die Prostitution der öffentlichen Kontrolle entzogen wird, werden die Prostutuierten in unverantwortlich hohem Maße der Willkür von Zuhältern ausgeliefert. Dies kann nicht das Ziel des Gesetzgebers, und deswegen gehört die Gesetzesvorlage unbedingt nachgebessert. - Eine Empfehlung übrigens, die ich dem katistanischen Landesgesetzgeber und wärmstens ans Herz legen kann.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Helmut Hennrich
Das Schließen von Bordellen und die Verlagerung in private Wohnungen führt eben nicht zu mehr Sicherheit für die betroffenen Frauen, sondern im Gegenteil: dadurch, dass die Prostitution der öffentlichen Kontrolle entzogen wird, werden die Prostutuierten in unverantwortlich hohem Maße der Willkür von Zuhältern ausgeliefert.
Können Sie mir Ihren Gedankengang näher erläutern? Derzeit ist die Prostitution nirgendwo, mit Ausnahme Katistas, geregelt. Wo ist denn da die öffentliche Kontrolle von Bordellen? Sie sind nichteinmal irgendwo verzeichnet.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Herr Hennrich hat Recht. Das Verlagern in die Wohnungen erschwert den Ermittlungsbehörden die Überprüfung.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Joeli Veitayaki
Herr Hennrich hat Recht. Das Verlagern in die Wohnungen erschwert den Ermittlungsbehörden die Überprüfung.
Ja, aber was haben wir denn heute? Wir wissen überhaupt nichts!
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

ich warte immer noch auf die Statistik des Innenministeriums
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Joeli Veitayaki
ich warte immer noch auf die Statistik des Innenministeriums
Woher soll man die nehmen? Es gibt bisher überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Dementsprechend können Bordelle auch nicht registriert oder sonstetwas sein.
 

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Beitrag von Bodo von Kurzschluss »

Original von Hajo Poppinga

Woher soll man die nehmen? Es gibt bisher überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Dementsprechend können Bordelle auch nicht registriert oder sonstetwas sein.
Erstens das, und zweitens gibt es ja keinen Innenminister.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Ich möchte noch anmerken, dass das Gesetz gem. Art. 47a II UVerf frühestens vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten kann.
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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