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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von Fabian Montary

Wozu dann die Appendizes?
Das ist die Kriegswaffenliste, die durch Rechtsverordnung der Unionsregierung jederzeit aktualisiert werden kann.
Original von Helmut Hennrich

Kurze Bemerkung: die Einführung der WiSim hängt derzeit an rein technischen und administrativen Fragen. Leider glänzen die dafür Verantwortlichen mit Abwesenheit, so dass mir als Unionswirtschaftsminister derzeit die Hände gebunden sind.
Das ist eine faule Ausrede. Es werden auch noch gesetzliche Grundlagen benötigt, wie beispielsweise ein Gesetz zur Ressourcennutzung. Dort können Sie auch trotz der technischen Schwierigkeiten tätig werden.[/quote]

Ich halte nichts davon, ohne irgendwelche Erfahrungswerte ins Blaue hinein irgendwelche gesetzlichen Regelungen bezüglich der Ressourcennutzung zu erlassen. Ich sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD erkennt durchaus Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Kriegswaffen-Regelung an. Auch wenn das Gesetz sehr umfangreich ausgefallen ist, nimmt die UFD keinen Anstoß daran, da durchaus anerkannt werden muss, dass die Materie, durchaus vielschichtig ist.
Das Gesetz gibt Auskunft, was unter Kriegswaffen verstande wird, unter welchen Bedingungen Genehmigungen erteilt odfer versagt werden, wer die zuständigen Behörden sind, regelt mögliche Entschädigungen oder definiert Pflichten von Besitzern von Kriegswaffen.
Ob die gesetzliche einseitige Sellbstverpflichtung, auf ABC-Waffen zu verzichten sinnvoll ist, ohne vorher eine internationale Einigung über eine weltweite Reduzierung erreicht zu haben, sei dahingestellt, da so die Demokratische Union über keine Verhandlungsmasse verfügt.
Insgesamt hält die UFD dieses Gesetz jedoch für zustimmungsfähig.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Helmut Hennrich
Das ist die Kriegswaffenliste, die durch Rechtsverordnung der Unionsregierung jederzeit aktualisiert werden kann.
Und warum lagern Sie die gesamte Liste nicht einfach aus?
Original von Helmut Hennrich
Ich halte nichts davon, ohne irgendwelche Erfahrungswerte ins Blaue hinein irgendwelche gesetzlichen Regelungen bezüglich der Ressourcennutzung zu erlassen. Ich sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.
Gut, dann beginnt in Kürze der Raubbau an der Natur...
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von Fabian Montary

Und warum lagern Sie die gesamte Liste nicht einfach aus?
Weil es gehupft wie gesprungen ist: auch wenn die Kriegswaffenliste aus dem Gesetz "ausgelagert" wird, bleibt sie Bestandteil des Gesetzes und wird gemeinsam mit dem Gesetz veröffentlicht. Und in beiden Fällen wird die Unionsregierung ermächtigt, per Rechtsverordnung die Kriegswaffenliste zu aktualisieren.
 

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Beitrag von pjotr »

Was hier abläuft ist doch mehr als lächerlich. Macht es für die Herren Parlamentarier nun wirklich einen Unterschied, ob die Appendizes jetzt hier oder anderswo hängen?
Als nächstes wird ein Gesetz dann wohl mit der Begründung abgelehnt, man könne statt "Herstellen" ja "Produzieren" benutzen :rolleyes:
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Das Gesetz schränkt unzweifelhaft Grundrechte ein - die allgemeine Handlungsfreiheit zum Beispiel. Soweit kein Problem, das tut ja fast jedes Gesetz irgendwie. Aber: Jede Grundrechtseinschränkung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn sie

- erforderlich (ist es überhaupt notwendig?)
- geeignet (löst es das Problem?)
- angemessen ist (steht die Freiheitseinschränkung in angemessener Relation zum Resultat?)

Ich sehe keine Erforderlichkeit, solange die Antragsteller nicht darlegen, dass es überhaupt eine Produktion und Ausfuhr von Kriegswaffen im bzw. aus dem Geltungsraum der Unionsverfassung gibt.

Im übrigen ist dieses Gesetz ein bürokratisches Monstrum und entzieht sich die anhängende Kriegswaffenliste erkennbar der Regulierbarkeit durch dieses Parlament, da die Parlamentarier keine Waffeningenieure sind. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen, da mir das Fachwissen fehlt. Die Waffenliste sollte jedenfalls ausgeklammert werden und das mit dem Vollzug beauftragte Ministerium stattdessen zur Regelung durch Verordnung ermächtigt werden.

Und der restliche Gesetzestext gefällt mir auch nicht. Man könnte dieses eher abseitige und praktisch wenig relevante Feld der Gesetzgebung besser durch wenige Generalklauseln regeln, als mit diesem bürokratischen Monster, das ist Wirklichkeit doch außerhalb dieses Plenums überhaupt niemand auch nur lesen möchte.
 

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Beitrag von pjotr »

Erlauben wir dann das Führen eines Angriffskrieges auch wieder, nur weil das im Moment in der DU keiner macht?
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

Liebe Kollege Poppinga, nun schießen sie aber über das Ziel hinaus. Mit ihrem Einwurf, das Gesetz schränke unzweifelhaft Grundrechte ein.

Jedes Gesetz schränkt Grundrechte ein, das ist zunächst einmal Fakt. Fakt ist aber auch, dass sie hier mit zweierlei Mass messen. Schränkt es mich nicht auch in meinen Grundrechten ein, wenn ich niemanden zur Prostitution zwingen darf ? Ihr Argumentation sollten sie dringend noch einmal überdenken.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD erkennt durchaus Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Kriegswaffen-Regelung an. Auch wenn das Gesetz sehr umfangreich ausgefallen ist, nimmt die UFD keinen Anstoß daran, da durchaus anerkannt werden muss, dass die Materie, durchaus vielschichtig ist.
Das Gesetz gibt Auskunft, was unter Kriegswaffen verstande wird, unter welchen Bedingungen Genehmigungen erteilt odfer versagt werden, wer die zuständigen Behörden sind, regelt mögliche Entschädigungen oder definiert Pflichten von Besitzern von Kriegswaffen.
Ob die gesetzliche einseitige Sellbstverpflichtung, auf ABC-Waffen zu verzichten sinnvoll ist, ohne vorher eine internationale Einigung über eine weltweite Reduzierung erreicht zu haben, sei dahingestellt, da so die Demokratische Union über keine Verhandlungsmasse verfügt.
Insgesamt hält die UFD dieses Gesetz jedoch für zustimmungsfähig.
Zunächst, Frau Kollegin Bont, vielen Dank für die richtige Einschätzung was den Handlungsbedarf angeht; Ihre Darstellung der Gesetzesmaterie zeift, dass Sie sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben.
Was Ihre Ausführungen zu der einseitigen Selbstverpflichtung angeht, auf ABC-Waffen zu verzichten, so setzt die Unionsregierung hier auf das positive Vorbild: der Besitz von ABC-Waffen schafft keine Sicherheit, sondern treibt internaitonal die Rüstungsspiralen an und trägt so zu einer gefährlichen Destabilisierung der internationalen Beziehungen bei. Durch das Verbot von ABC-Waffen und - nebenbei bemerkt - von Antipersonenminen, zeigen wir, dass Sicherheit auch ohne solche Massenvernichtungsmittel möglich.
Original von Hajo Poppinga
Das Gesetz schränkt unzweifelhaft Grundrechte ein - die allgemeine Handlungsfreiheit zum Beispiel. Soweit kein Problem, das tut ja fast jedes Gesetz irgendwie. Aber: Jede Grundrechtseinschränkung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur zulässig, wenn sie

- erforderlich (ist es überhaupt notwendig?)
- geeignet (löst es das Problem?)
- angemessen ist (steht die Freiheitseinschränkung in angemessener Relation zum Resultat?)
Herr Kollege Poppinga, welches Gesetz schränkt nicht irgendein Grundrecht ein?

Was Ihre Fragen bezüglich der Verhälnismäßigkeit angeht, habe ich bereits im Mai 2008 vor dem Hohen Haus formuliert:
"das Gesetz in seiner vorliegenden Fassung ist erforderlich, um einer unkontrollierten Verbreitung von Kriegswaffen und Munition, insbesondere aber von Massenvernichtungswaffen, zu unterbinden. Es ist erforderlich, um zudem die Bevölkerung vor einer unsachgemäßigen Handhabung mit Kriegswaffen zu unterbinden. Es ist zudem erforderlich, um die innere Sicherheit der Demokratischen Union zu gewährleisten.
Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sind in der Tat geeignet, das vorliegende Problem zu lösen: dadurch, dass es die Produktion, die Lagerung, den Transport und den Handel der Genehmigungspflicht und bestimmten Auflagen unterwirft, werden die staatlichen Behörden immer über den Verbleib sowie über die Art und Weise von Transport und Lagerung, aber auch den Handel bescheid wissen; das Recht der jederzeitigen Kontrolle garantiert, dass die Auflagen, insbesondere die Sicherheitsbestimmungen, eingehalten werden. Für die Menschen und die Demokratische Union bedeutet dies ein erhebliches Mehr an Sicherheit.
Der vorliegende Gesetzenwurf ist angemessen: durch diesen Gesetzentwurf werden zwar die Rechte der Produzenten und Transporteure von Kriegswaffen und Munition eingeschränkt, der Vorteil aber, nämlich der Gewinn an Sicherheit für alle durch die Erfassung der bestehenden Bestände, die Unterwerfung unter Sicherheitsauflagen und die Reglementierung, wiegen um einiges schwerer als die Einschränkungen, die die Produzenten und Transporteure in Kauf nehmen müssen. "
Original von Hajo Poppinga
Ich sehe keine Erforderlichkeit, solange die Antragsteller nicht darlegen, dass es überhaupt eine Produktion und Ausfuhr von Kriegswaffen im bzw. aus dem Geltungsraum der Unionsverfassung gibt.
Herr Kollege Poppinga, erstens ist in Ihrem Heimatsunionsland er kürzlich eine Waffenfabrik fertiggestellt worden und zweitens habe ich bereits beim zweiten letztem Mal dargelegt, dass während der Nguyen-Krise Waffen und Munition aus Produktionsstätten in der Demokratischen Union unkontrolliert nach Nguyen gelangt sind. Diese wurden dort offensichtlich für Kampfeinsätze eingesetzt und haben die damals ohnehin schon angespannten Beziehungen zu Barnstorvia zusätzlich belastet.
Original von Hajo Poppinga
Im übrigen ist dieses Gesetz ein bürokratisches Monstrum und entzieht sich die anhängende Kriegswaffenliste erkennbar der Regulierbarkeit durch dieses Parlament, da die Parlamentarier keine Waffeningenieure sind. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen, da mir das Fachwissen fehlt. Die Waffenliste sollte jedenfalls ausgeklammert werden und das mit dem Vollzug beauftragte Ministerium stattdessen zur Regelung durch Verordnung ermächtigt werden.
Dieser Vorwurf war damals schon falsch ist es heute noch immer. Frau Kollegin Bont hat mit recht darauf hingewiesen, dass die Materie vielschichtig ist und nicht mit Generalklauseln regelbar ist.
Ja, dieses Gesetz ist umfangreich, weil diese Materie eine detaillierte Regelung erfordert. Alleine schon die Frage nach möglichen Entschädigungen oder welche Brhörde unter welchen Umständen eine Genehmigung erteilt oder versagt bedarf einer detaillierten Antwort. Sie können solche Fragen nicht mit Generalklauseln beantworten, ohne Gefahr zu laufen, rechtliche Grauzonen zu schaffen. Diese Unionsregierung wird ein solches Risiko nicht eingehen.
Original von Hajo Poppinga
Und der restliche Gesetzestext gefällt mir auch nicht. Man könnte dieses eher abseitige und praktisch wenig relevante Feld der Gesetzgebung besser durch wenige Generalklauseln regeln, als mit diesem bürokratischen Monster, das ist Wirklichkeit doch außerhalb dieses Plenums überhaupt niemand auch nur lesen möchte.
Herr Kollege Poppinga, dass Ihnen der Text nicht gefällt ist zwar bedauerlich, aber für die Unionsregierung nicht relevant. Dass Sie offensichtlich der Einzige sind, der - als Jurist und "Advocat" - entweder nicht gewillt oder in der Lage sind, Gesetzestexte, die etwas mehr als fünf Paragraphen umfasst, zeigt mir die Reaktion der übrigen Kollegen, von daher dürfte Ihre Aussage eher Ihre Einzelmeinung widergeben.
Zu den von Ihnen Generalklauseln habe ich bereits etwas gesagt; im ürbigen gilt: ein Text immer so lang, wie das Brett dick ist, welches man vor dem Kopf trägt.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Helmut Hennrich
im ürbigen gilt: ein Text immer so lang, wie das Brett dick ist, welches man vor dem Kopf trägt.
Das erklärt mir immerhin die Länge Ihres Antrages; nicht jedoch dessen Notwendigkeit.
 

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