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Normalerweise lege ich Kollegen ja Nahe, "Strafrecht AT I" oder "Staatsorganisationsrecht" noch Mal neu zu belegen.Original von Robert Cullen
Hier ist es also in Ordnung, wenn man es dem Sinn entnehmen kann? Da brauch ich erstmal eine Tasse Schokolade auf den Schrecken.
Ihnen, lieber Herr Cullen, kann ich jedoch nur nahelegen, die erste Klasse einer imperianischen Grundschule nochmal neu zu besuchen.
Denn zwischen zwei fehlenden Ü-Punkten, und einem grob widersinnig formulierten Gesetz liegen wohl Welten.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Herr Cullen, ich kann obige Zurückverweisung an die imperianische Grundschule nur widerholen.Original von Robert Cullen
steht's da oder steht's da nicht - an sich wuerde man es als selbstverstaendlich sehen, aber für jemanden der ewig auf kleinigkeiten rumreitet, muss damit Leben das es nun mal da so steht.
Sie spielen ja wahrscheinlich auf Ihr grandioses Drogengesetz an. Leider steht da mit keinem Wort, dass ein Arzneimittel auch von einem Arzt verordnet werden muss.
Selbst nach Ihrer Argumentation, wäre es dann ja so, dass der Arzt selbst Aspirin oder Hustensaft verordnen müsste, da diese ja ansonsten nicht von dem Gesetz ausgenommen wären.
Beide Situationen doch irgendwie widersinnig, nicht?
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Stimmt. Die Juristen haben ja auch Jura studiert, um hellseherisch herauszufinden, was irgendwelche Gesetesinitiatoren gemeint haben; nicht aber um das zu sprechen, was in den Gesetzen steht... :rolleyes:Original von Robert Cullen
andere haben die Gesetze auch verstanden.
Das heißt, Medikamente wären also doch wieder nicht verboten?Lediglich sie verstehen es nicht. Medikamente wuerden eh unter eine Medikamentenabgabeverordnung fallen.
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Herr Cullen, im Rechtssystem geht es nicht um Dinge, die "man sich denken kann". Ich kann mir auch denken, dass der Sozialismus die bessere Ideologie ist als der Liberalismus. Kann ich mit der Begründung jetzt die FDU abschaffen?Original von Robert Cullen
Niemand würde Medikamente verbieten - manche sind eben verschreibungspflichtig andere frei, Medikamentenmissbrauch hingegen wäre ein sucht, und ein Missbrauch. Aber das können sie sich als Jurist bestimmt selber denken...
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