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Mit mir kann man nur über die Umbenennung des Herrenhauses in Imperialversammlung reden.
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Kommt ein neuer Vorschlag, oder wollen Sie die Abstimmung über den vorliegenden?
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Soll ich das als formlosen Antrag auf Verlängerung der Aussprache bis zum Eintreffen der Aussage des Kollegen Quistrop verstehen?
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Wenn ich es richtig verstehe, soll der Imperialkanzler nun bleiben und das Herrenhaus durch die Imperialversammlung ersetzt werden? In diesem Fall stimmt Herr Quistorp zu. 
PS: Können Sie mir nochmal rasch erklären, was nach der letzten Fassung des Antrags genau am Art. 7 der Verfassungsurkunde geändert werden sollte?
PS: Können Sie mir nochmal rasch erklären, was nach der letzten Fassung des Antrags genau am Art. 7 der Verfassungsurkunde geändert werden sollte?
Zuletzt geändert von Klaus Quistorp am So 24. Mai 2009, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Das wäre die neue Version.Verfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia
§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.
§2
Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:
Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus
§3.
(1) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Imperialversammlung“ ersetzt werden.
(2) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Sekretär der Imperialversammlung“ umbenannt werden.
§4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Tot.