
Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung
§1 Zweck, Grundlage
(1) Dieses Gesetz schließt eine vom Gesetzgeber ungewollte Textlücke der Unionsverfassung.
(2) Dieses Gesetz ändert die Unionsverfassung.
§2 Inhalt
Artikel 26 Abs. III der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig Tage nach Beginn der Wahlperiode. Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments."
§3 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Zustimmungsgesetz, es gilt demnach keine Einspruchsfrist.