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Haftbefehl gem. §3 UHaftG

Der zuständige Haftrichter hat am 18.05.2009 durch Beschluss angeordnet:

Auf Grundlage von §1 UHaftG wird gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), Haftbefehl erlassen.

Herr Bergmann steht in dem dringenden Tatverdacht, sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht zu haben. Strafbar gemäß §§ 57a, 55 StGB, §7 II StGB.

Die Unionsanwaltschaft hat den Haftbefehl beantragt.
Aufgrund der Aktivität des Beschuldigten im Ausland kann die Gefahr einer Entziehung des Ermittlungsverfahrens durch Flucht ins Ausland nicht ausgeschlossen werden und begründet somit den Haftbefehl gem. §1 II 2 UhaftG. Darüberhinaus besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen werde, Haftgrund gem. §1 II 4 UhaftG.

Der bereits von der Unionspolizei in Gewahrsam genommene Beschuldigte ist von der Unionsanwaltschaft unmittelbar diesem Gericht vorzuführen.

Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
18.05.2009
 

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Beitrag von Schrobi »

Die Unionsanwaltschaft möge bitte Herrn Bergmann hier vorführen.
Der Beschuldigte hat dann die Möglichkeiten sich zu seiner Inhaftierung zu äußern und entsprechende Anträge zu stellen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

schaut in das Gesetzes zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit und dann in das Gesetz über das Katistianische Obergericht und wundert sich über das Verfahren vor dem UG. Sollte hier nicht das Landesgericht verhandeln...
 

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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Ich Beantrage Akteneinsicht da ich mich selbst vertrete.

Ich verlange Beweise für die Tatbestände wegen denen ich Inhaftiert wurde , wenn es keine gibt verlange ich Freigelassen zu werden.
 

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Beitrag von Sigurd Parsbock »

*Parsbock führt den Verdächtigen in Handschellen vor und lässt ihn auf der Bank des Antragsgegners Platz nehmen*
 

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Beitrag von pjotr »

@Bergmann: Sie wurden bei Ihrer Gewahrsamnahme durch die Polizei belehrt, dass Sie einen solchen Antrag gem § 6 VII StPG formgerecht und unter Nachweis Ihres Interesses daran einreichen können. Bei der Rechtsabteilung des Unionsjustizministerium ist ein solcher Antrag nicht eingegangen, daher wurde Ihnen auch noch keine Akteneinsicht gewährt.

Jedoch führen wir im Folgenden das Deckblatt der Akte ein, welches den Antrag auf Haftbefehl begründet:
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- in Vertretung der Unionsanwaltschaft
Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista

beantragt im Folgenden einen

Haftbefehl

gegen

Kintaro Bergmann
wohnhaft auf Katista

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig des Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung; strafbar gem. §§ 57a, 55 StGB iVm §7 II StGB.
Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr in das und im Ausland. Dies stellt einen Haftgrund gem. $1 II Ziffern 2, 4 UHaftG dar.

Es liegen konkrete Verdachtsmomente der Waffenherstellung, des Waffenhandels sowie des Unterhaltens einer paramilitärischen Organisation im Ausland vor.

Beweisstücke anbei:
1) http://forum.tengoku-kyo.info/showpost. ... stcount=17
2) http://forum.tengoku-kyo.info/showthrea ... post131118
3) http://www.svbandit.de/wbb2/thread.php? ... post121056

gez. Anthoff, Ministerialdirektor
gez. Kirnberger, Oberjustizrat
@Poppinga: Ich vertrete die Ansicht, dass dieses Gesetz sich auf die Verhandlung von Hauptverfahren bezieht. Dieser Ansicht folgend beantragen wir, die Haftprüfung vor dem Unionsstrafgericht fortzusetzen.
Wir werden jedoch beantragen, das Hauptverfahren an das zuständige Katistanische Obergericht zu verweisen.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

nickt
 

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Beitrag von pjotr »

*schaut auf seine Uhr*

edit: Frage: Ist der Haftbefehl jetzt aufgrund der Bitte des Unionsministeriums schon ohne Haftprüfung ergangen, oder befinden wir uns in diesem Thread grade in der Haftprüfung?
 

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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Ich Beantrage mich Frei zulassen. Um die oben genannte Fluchtgefahr zu beseitigen bin ich gerne bereit meinen Reisepass abzugeben und mich unter Beobachtung stellen zu lassen. Wenn es das Gericht wünscht kann man mir auch einen oder zwei Beamten zur Seite stellen , die umkosten für diese Maßnahme übernehme Selbstverständlich ist.
 

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Beitrag von pjotr »

Ich beantrage das Gesuch des Verdächtigen abzulehnen. Er hat sich gegenüber den Beamten der Unionspolizei, die ihn festnahmen, mehrfach dahingehend geäußert, er wolle seine Geschäfte im Ausland weiterführen.
Seine Beteuerungen sind daher unglaubwürdig.
 

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