Haftbefehl gem. §3 UHaftG
Der zuständige Haftrichter hat am 18.05.2009 durch Beschluss angeordnet:
Auf Grundlage von §1 UHaftG wird gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), Haftbefehl erlassen.
Herr Bergmann steht in dem dringenden Tatverdacht, sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht zu haben. Strafbar gemäß §§ 57a, 55 StGB, §7 II StGB.
Die Unionsanwaltschaft hat den Haftbefehl beantragt.
Aufgrund der Aktivität des Beschuldigten im Ausland kann die Gefahr einer Entziehung des Ermittlungsverfahrens durch Flucht ins Ausland nicht ausgeschlossen werden und begründet somit den Haftbefehl gem. §1 II 2 UhaftG. Darüberhinaus besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen werde, Haftgrund gem. §1 II 4 UhaftG.
Der bereits von der Unionspolizei in Gewahrsam genommene Beschuldigte ist von der Unionsanwaltschaft unmittelbar diesem Gericht vorzuführen.
Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
18.05.2009
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Die Unionsanwaltschaft möge bitte Herrn Bergmann hier vorführen.
Der Beschuldigte hat dann die Möglichkeiten sich zu seiner Inhaftierung zu äußern und entsprechende Anträge zu stellen.
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schaut in das Gesetzes zur Vitalisierung der Landesgerichtsbarkeit und dann in das Gesetz über das Katistianische Obergericht und wundert sich über das Verfahren vor dem UG. Sollte hier nicht das Landesgericht verhandeln...
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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@Bergmann: Sie wurden bei Ihrer Gewahrsamnahme durch die Polizei belehrt, dass Sie einen solchen Antrag gem § 6 VII StPG formgerecht und unter Nachweis Ihres Interesses daran einreichen können. Bei der Rechtsabteilung des Unionsjustizministerium ist ein solcher Antrag nicht eingegangen, daher wurde Ihnen auch noch keine Akteneinsicht gewährt.
Jedoch führen wir im Folgenden das Deckblatt der Akte ein, welches den Antrag auf Haftbefehl begründet:
Wir werden jedoch beantragen, das Hauptverfahren an das zuständige Katistanische Obergericht zu verweisen.
Jedoch führen wir im Folgenden das Deckblatt der Akte ein, welches den Antrag auf Haftbefehl begründet:
@Poppinga: Ich vertrete die Ansicht, dass dieses Gesetz sich auf die Verhandlung von Hauptverfahren bezieht. Dieser Ansicht folgend beantragen wir, die Haftprüfung vor dem Unionsstrafgericht fortzusetzen.
- in Vertretung der Unionsanwaltschaft
Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista
beantragt im Folgenden einen
Haftbefehl
gegen
Kintaro Bergmann
wohnhaft auf Katista
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig des Verstoßes gegen das Waffenrecht und der Gründung einer terroristischen Vereinigung; strafbar gem. §§ 57a, 55 StGB iVm §7 II StGB.
Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr in das und im Ausland. Dies stellt einen Haftgrund gem. $1 II Ziffern 2, 4 UHaftG dar.
Es liegen konkrete Verdachtsmomente der Waffenherstellung, des Waffenhandels sowie des Unterhaltens einer paramilitärischen Organisation im Ausland vor.
Beweisstücke anbei:
1) http://forum.tengoku-kyo.info/showpost. ... stcount=17
2) http://forum.tengoku-kyo.info/showthrea ... post131118
3) http://www.svbandit.de/wbb2/thread.php? ... post121056
gez. Anthoff, Ministerialdirektor
gez. Kirnberger, Oberjustizrat
Wir werden jedoch beantragen, das Hauptverfahren an das zuständige Katistanische Obergericht zu verweisen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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*schaut auf seine Uhr*
edit: Frage: Ist der Haftbefehl jetzt aufgrund der Bitte des Unionsministeriums schon ohne Haftprüfung ergangen, oder befinden wir uns in diesem Thread grade in der Haftprüfung?
edit: Frage: Ist der Haftbefehl jetzt aufgrund der Bitte des Unionsministeriums schon ohne Haftprüfung ergangen, oder befinden wir uns in diesem Thread grade in der Haftprüfung?
Zuletzt geändert von pjotr am Do 21. Mai 2009, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Ich Beantrage mich Frei zulassen. Um die oben genannte Fluchtgefahr zu beseitigen bin ich gerne bereit meinen Reisepass abzugeben und mich unter Beobachtung stellen zu lassen. Wenn es das Gericht wünscht kann man mir auch einen oder zwei Beamten zur Seite stellen , die umkosten für diese Maßnahme übernehme Selbstverständlich ist.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis
Senator der Freien Republik Katista
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Ich beantrage das Gesuch des Verdächtigen abzulehnen. Er hat sich gegenüber den Beamten der Unionspolizei, die ihn festnahmen, mehrfach dahingehend geäußert, er wolle seine Geschäfte im Ausland weiterführen.
Seine Beteuerungen sind daher unglaubwürdig.
Seine Beteuerungen sind daher unglaubwürdig.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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