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Die Volksabstimmung findet vom Sonntag, dem 17. Mai 2009 bis zum Sonntag, dem 24. Mai 2009 statt.
Zuletzt geändert von Anonymous am So 17. Mai 2009, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Formale Bekanntgaben
Gesetzestext
Verfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia
§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.
§2
Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:
Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus
§3.
(1) Der Begriff „Imperialkanzler“ in den Artikeln 13-16 wird durch den Begriff „Präsident der Republik Imperia“ ersetzt.
(2) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Volksversammlung“ ersetzt werden.
(3) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Generalsekretär der Volksversammlung“ umbenannt werden.
§4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Benötigte Mehrheiten und Wahlbeteiligung
Damit die Verfassungsänderung in Kraft treten kann, müssen 2/3 aller Wahlberechtigten Bürger mit Ja votieren. Das wären vier Ja-Stimmen. Es wird mindestens dafür eine Wahlbeteiligung von 80% benötigt.
[/doc]
Gesetzestext
Verfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia
§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.
§2
Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:
Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus
§3.
(1) Der Begriff „Imperialkanzler“ in den Artikeln 13-16 wird durch den Begriff „Präsident der Republik Imperia“ ersetzt.
(2) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Volksversammlung“ ersetzt werden.
(3) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Generalsekretär der Volksversammlung“ umbenannt werden.
§4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Benötigte Mehrheiten und Wahlbeteiligung
Damit die Verfassungsänderung in Kraft treten kann, müssen 2/3 aller Wahlberechtigten Bürger mit Ja votieren. Das wären vier Ja-Stimmen. Es wird mindestens dafür eine Wahlbeteiligung von 80% benötigt.
[/doc]
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Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Bei einer Wahlbeteiligung von 80% wurden folgende Stimmen abgegeben:
2 Ja
2 Nein
Es zeigt sich, dass so mit 40% der Bevölkerung gegen das Vorhaben sind.
2 Ja
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Es zeigt sich, dass so mit 40% der Bevölkerung gegen das Vorhaben sind.
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